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24-Stunden-Pflege zu Hause: Wenn das Sozialamt die Kosten übernimmt

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Die 24-Stunden-Pflege zu Hause ist für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eine attraktive Option, um eine umfassende Betreuung im vertrauten Umfeld zu gewährleisten. Doch die Kosten für diese intensive Form der Pflege können erheblich sein und übersteigen oft die Leistungen der Pflegeversicherung. In solchen Fällen kann das Sozialamt eine wichtige Anlaufstelle sein, um die Finanzierung der häuslichen Pflege sicherzustellen. Als Pflegedienst Dakos möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch das Sozialamt geben und Ihnen wichtige Informationen an die Hand geben, die Ihnen bei der Beantragung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen können.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Bevor wir uns den Details der Kostenübernahme widmen, ist es wichtig zu verstehen, unter welchen Umständen das Sozialamt überhaupt in Betracht kommt, die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege zu Hause zu übernehmen. Die grundlegenden Voraussetzungen hierfür sind vielfältig und bedürfen einer genauen Betrachtung.

Pflegebedürftigkeit

Zunächst einmal muss eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegen. Dies wird in der Regel durch die Einstufung in einen Pflegegrad nachgewiesen. Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5, wobei höhere Grade einen umfassenderen Pflegebedarf anzeigen. Für eine 24-Stunden-Pflege ist in den meisten Fällen mindestens Pflegegrad 3 erforderlich, oft sogar Pflegegrad 4 oder 5. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder durch unabhängige Gutachter. Es ist wichtig, dass die Pflegebedürftigkeit umfassend dokumentiert und begründet wird, um die Notwendigkeit einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu belegen.

Einkommens- und Vermögensgrenzen

Das Sozialamt prüft die finanzielle Situation des Pflegebedürftigen und gegebenenfalls auch die seiner Angehörigen. Dabei gelten bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nach §§ 85 ff. SGB XII. Diese Grenzen sind nicht starr, sondern werden individuell berechnet. Grundsätzlich gilt: Wer über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt, um die Pflege selbst zu finanzieren, hat keinen Anspruch auf Unterstützung durch das Sozialamt.

Bei der Berechnung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:

  • Das Einkommen des Pflegebedürftigen (z.B. Rente, Pensionen, Mieteinnahmen)

  • Vorhandenes Vermögen (Sparguthaben, Wertpapiere, Immobilien)

  • Schonvermögen (ein bestimmter Betrag, der nicht angerechnet wird)

  • Einkommen und Vermögen von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern

Es ist wichtig zu beachten, dass das selbst bewohnte Eigenheim in der Regel als Schonvermögen gilt und nicht angetastet wird, solange der Pflegebedürftige oder sein Ehepartner darin leben.

Ungedeckter Pflegebedarf

Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um den Pflegebedarf zu decken. Das Sozialamt tritt also erst dann ein, wenn die Pflegeversicherung entweder gar nicht oder nicht in ausreichendem Maße leistet. Dies ist bei einer 24-Stunden-Pflege häufig der Fall, da die Leistungen der Pflegeversicherung in der Regel nicht für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung konzipiert sind.

Um den ungedeckten Pflegebedarf nachzuweisen, ist es ratsam, eine detaillierte Aufstellung der notwendigen Pflegeleistungen und der damit verbundenen Kosten zu erstellen. Diese sollte folgende Punkte umfassen:

  • Art und Umfang der benötigten Pflegeleistungen

  • Zeitlicher Aufwand für die einzelnen Pflegetätigkeiten

  • Qualifikation des benötigten Pflegepersonals

  • Begründung, warum eine 24-Stunden-Betreuung notwendig ist

Je genauer und nachvollziehbarer diese Aufstellung ist, desto eher kann das Sozialamt den tatsächlichen Bedarf erkennen und eine fundierte Entscheidung treffen.

Angemessenheitsprüfung

Ein entscheidender Punkt bei der Beurteilung durch das Sozialamt ist die sogenannte Angemessenheitsprüfung. Hierbei wird untersucht, ob die Kosten für die häusliche 24-Stunden-Pflege in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten einer stationären Unterbringung stehen. Diese Prüfung ist komplex und berücksichtigt verschiedene Faktoren.

Bei der Angemessenheitsprüfung werden unter anderem folgende Aspekte betrachtet:

  • Vergleich der Kosten für die häusliche Pflege mit den Kosten einer stationären Unterbringung

  • Individuelle Bedürfnisse und Wünsche des Pflegebedürftigen

  • Mögliche Vor- und Nachteile der häuslichen Pflege gegenüber einer stationären Versorgung

  • Verfügbarkeit geeigneter Pflegeheimplätze in der Region

  • Soziale und familiäre Situation des Pflegebedürftigen

Es ist wichtig zu verstehen, dass die häusliche Pflege durchaus teurer sein darf als eine stationäre Unterbringung, solange die Mehrkosten in einem vertretbaren Rahmen bleiben und gut begründet sind.

Die Angemessenheitsprüfung im Detail

Die Angemessenheitsprüfung ist ein zentraler Bestandteil der Entscheidungsfindung des Sozialamts. Sie dient dazu, festzustellen, ob die häusliche Pflege nicht nur notwendig, sondern auch wirtschaftlich vertretbar ist. Dabei werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, die wir im Folgenden genauer betrachten möchten.

Zumutbarkeit eines Umzugs in ein Pflegeheim

Das Sozialamt prüft, ob es der pflegebedürftigen Person zuzumuten ist, in ein Pflegeheim umzuziehen. Diese Beurteilung ist sehr individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören das Alter der Person, ihre persönlichen Lebensumstände, ihre sozialen Bindungen und ihr allgemeiner Gesundheitszustand. Bei jüngeren Pflegebedürftigen wird ein Umzug in ein Pflegeheim oft als weniger zumutbar angesehen als bei älteren Menschen.

Folgende Aspekte können bei der Beurteilung der Zumutbarkeit eine Rolle spielen:

  • Alter und Lebenserwartung des Pflegebedürftigen

  • Dauer der bisherigen häuslichen Pflege

  • Emotionale Bindung an das häusliche Umfeld

  • Vorhandensein eines unterstützenden sozialen Netzwerks

  • Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im häuslichen Umfeld im Vergleich zum Pflegeheim

  • Psychische Belastung durch einen möglichen Umzug

Es ist wichtig, diese Aspekte detailliert darzulegen und zu begründen, warum ein Verbleib in der häuslichen Umgebung für den Pflegebedürftigen von besonderer Bedeutung ist.

Verfügbarkeit geeigneter Pflegeeinrichtungen

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, ob überhaupt ein Platz in einer geeigneten Pflegeeinrichtung verfügbar ist. Das Sozialamt muss nachweisen können, dass es eine konkrete Alternative zur häuslichen Pflege gibt. Dabei muss die Einrichtung nicht nur einen freien Platz haben, sondern auch in der Lage sein, den spezifischen Pflegebedarf der betroffenen Person zu erfüllen.

Bei der Beurteilung der Verfügbarkeit und Eignung von Pflegeeinrichtungen sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Entfernung der Einrichtung zum bisherigen Wohnort und zu Angehörigen

  • Spezialisierung der Einrichtung auf bestimmte Krankheitsbilder oder Pflegebedarfe

  • Qualität und Ruf der Einrichtung

  • Wartezeiten für einen Platz in der Einrichtung

  • Möglichkeiten der individuellen Betreuung und Förderung

Es kann hilfreich sein, selbst Recherchen zu geeigneten Pflegeeinrichtungen durchzuführen und dem Sozialamt darzulegen, warum diese Einrichtungen möglicherweise nicht geeignet sind oder keine freien Plätze haben.

Kostenvergleich

Der Kostenvergleich zwischen häuslicher und stationärer Pflege ist ein wesentlicher Bestandteil der Angemessenheitsprüfung. Das Sozialamt vergleicht die Kosten für die 24-Stunden-Pflege zu Hause mit den Kosten, die in einer stationären Einrichtung anfallen würden. Dabei ist zu beachten, dass die häusliche Pflege durchaus teurer sein darf als die stationäre Unterbringung. Die Mehrkosten müssen jedoch in einem vertretbaren Rahmen bleiben.

Um diesen Kostenvergleich zu veranschaulichen, betrachten wir ein Beispiel:

Beispiel Kostenvergleich:


24-Stunden-Pflege zu Hause:

- Pflegekraft: 3.500 € / Monat

- Zusätzliche Kosten (Verpflegung, Miete etc.): 1.000 € / Monat

Gesamtkosten: 4.500 € / Monat


Stationäre Pflege:

- Pflegeheimkosten: 3.200 € / Monat

- Zusätzliche Kosten: 300 € / Monat

Gesamtkosten: 3.500 € / Monat


Differenz: 1.000 € / Monat


In diesem Beispiel sind die Kosten für die häusliche Pflege um 1.000 € pro Monat höher als für die stationäre Pflege. Ob diese Mehrkosten als angemessen betrachtet werden, hängt von der individuellen Situation ab. In vielen Fällen werden Mehrkosten in dieser Größenordnung als vertretbar angesehen, insbesondere wenn andere Faktoren für die häusliche Pflege sprechen.

Bei der Erstellung eines solchen Kostenvergleichs ist es wichtig, alle relevanten Kosten zu berücksichtigen. Dazu gehören:

  • Kosten für Pflegekräfte (inkl. Sozialversicherungsbeiträge, Urlaubsvertretung etc.)

  • Kosten für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

  • Kosten für Medikamente und medizinische Versorgung

  • Kosten für Verpflegung und Unterkunft

  • Eventuelle Kosten für Umbaumaßnahmen in der Wohnung

Es ist ratsam, diesen Kostenvergleich detailliert aufzuschlüsseln und dem Sozialamt vorzulegen, um die Transparenz zu erhöhen und die Entscheidungsfindung zu erleichtern.

Mögliche Gegenargumente bei Ablehnung

Sollte das Sozialamt die Kostenübernahme für die 24-Stunden-Pflege zu Hause ablehnen, gibt es verschiedene Argumente, die Betroffene vorbringen können, um die Entscheidung anzufechten. Diese Argumente sollten sorgfältig geprüft und individuell angepasst werden. Es ist wichtig, diese Argumente sachlich und fundiert vorzubringen, um die Chancen auf eine Überprüfung der Entscheidung zu erhöhen.

Alter und Lebensumstände

Ein häufig verwendetes Argument ist das Alter der pflegebedürftigen Person im Vergleich zu den typischen Bewohnern eines Pflegeheims. Insbesondere bei jüngeren Pflegebedürftigen kann argumentiert werden, dass ein Umzug in ein Pflegeheim, das überwiegend von deutlich älteren Menschen bewohnt wird, nicht zumutbar ist. Dies kann zu sozialer Isolation und psychischen Belastungen führen.

Bei der Argumentation mit Alter und Lebensumständen können folgende Punkte hervorgehoben werden:

  • Diskrepanz zwischen dem Alter des Pflegebedürftigen und dem Durchschnittsalter in Pflegeheimen

  • Besondere Bedürfnisse und Interessen, die in einem typischen Pflegeheim nicht berücksichtigt werden können

  • Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die im häuslichen Umfeld besser gegeben sind

  • Auswirkungen eines Umzugs auf die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen

Privatsphäre und Lebensqualität

Die Wahrung der Privatsphäre ist ein weiterer wichtiger Aspekt. In einem Pflegeheim ist die Privatsphäre oft eingeschränkter als in der eigenen Wohnung. Zudem kann argumentiert werden, dass die Lebensqualität in der vertrauten Umgebung deutlich höher ist und dies positive Auswirkungen auf den Gesundheitszustand und das Wohlbefinden hat.

Folgende Punkte können bei der Argumentation für die Bedeutung von Privatsphäre und Lebensqualität angeführt werden:

  • Möglichkeit, den Tagesablauf selbst zu gestalten

  • Vertrautheit mit der Umgebung und den persönlichen Gegenständen

  • Erhaltung von Gewohnheiten und Routinen, die für das Wohlbefinden wichtig sind

  • Bessere Möglichkeiten für individualisierte Pflege und Betreuung

  • Positive Auswirkungen auf die psychische Gesundheit durch den Verbleib in der gewohnten Umgebung

Soziales Umfeld und familiäre Bindungen

Die Trennung von Familie und Freundeskreis durch einen Umzug in ein weiter entferntes Pflegeheim kann als unzumutbare Härte dargestellt werden. Gerade für Menschen mit starken sozialen Bindungen kann der Verbleib im häuslichen Umfeld von großer Bedeutung sein.

Bei der Argumentation mit dem sozialen Umfeld und familiären Bindungen können folgende Aspekte betont werden:

  • Häufigkeit und Intensität der familiären Kontakte im häuslichen Umfeld

  • Bedeutung der Nachbarschaft und langjähriger Freundschaften

  • Möglichkeiten der Angehörigen, sich an der Pflege zu beteiligen

  • Emotionale Unterstützung durch das vertraute soziale Netzwerk

  • Auswirkungen einer möglichen Isolation in einem Pflegeheim auf die psychische Gesundheit

Religiöse und kulturelle Aspekte

In manchen Fällen können auch religiöse oder kulturelle Gründe gegen einen Umzug in ein Pflegeheim sprechen. Wenn die Pflege zu Hause bestimmte religiöse Praktiken oder kulturelle Traditionen ermöglicht, die in einem Pflegeheim nicht oder nur eingeschränkt möglich wären, kann dies als Argument für die häusliche Pflege angeführt werden.

Folgende Punkte können bei der Argumentation mit religiösen und kulturellen Aspekten berücksichtigt werden:

  • Möglichkeit zur Ausübung religiöser Praktiken im häuslichen Umfeld

  • Einhaltung kultureller Traditionen und Bräuche

  • Spezielle Ernährungsgewohnheiten, die im Pflegeheim schwer umzusetzen sind

  • Bedeutung der Muttersprache, insbesondere bei Menschen mit Migrationshintergrund

  • Zugang zu kulturspezifischen Medien und Unterhaltungsangeboten

Berufliche und bildungsbezogene Gründe

Für jüngere Pflegebedürftige, die noch berufstätig sind oder sich in Ausbildung oder Studium befinden, kann die häusliche Pflege die einzige Möglichkeit sein, diese Aktivitäten fortzuführen. Ein Umzug in ein Pflegeheim könnte in solchen Fällen als unverhältnismäßiger Einschnitt in die Lebensplanung dargestellt werden.

Bei der Argumentation mit beruflichen und bildungsbezogenen Gründen können folgende Aspekte hervorgehoben werden:

  • Möglichkeit zur Fortführung der beruflichen Tätigkeit oder des Studiums

  • Bedeutung der Arbeit oder Ausbildung für die Selbstverwirklichung und das Selbstwertgefühl

  • Finanzielle Aspekte, wenn durch einen Umzug ins Pflegeheim die Erwerbstätigkeit aufgegeben werden müsste

  • Langfristige Perspektiven und Lebensplanung, die durch einen Umzug ins Pflegeheim beeinträchtigt würden

  • Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Bildungssystem, die im häuslichen Umfeld besser gegeben sind

UN-Behindertenrechtskonvention

Ein starkes rechtliches Argument bietet die UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 19a. Dieser garantiert Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten. Sie sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben. Dieses Recht kann als Argument gegen eine erzwungene Unterbringung in einem Pflegeheim angeführt werden.

Bei der Argumentation mit der UN-Behindertenrechtskonvention können folgende Punkte betont werden:

  • Das Recht auf selbstbestimmtes Wohnen und Leben

  • Die Verpflichtung des Staates, Maßnahmen zur vollen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ergreifen

  • Die Bedeutung der Wahlfreiheit bei der Wohnform

  • Die Notwendigkeit, Unterstützungsleistungen an die individuellen Bedürfnisse anzupassen

  • Die Förderung der Inklusion und Vermeidung von Segregation

Es ist wichtig, diese Argumente nicht nur einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit zu betrachten und darzulegen, wie sie in der individuellen Situation des Pflegebedürftigen zusammenwirken. Eine gut strukturierte und fundierte Argumentation kann die Chancen auf eine Überprüfung der Entscheidung des Sozialamts erhöhen.

Rechtsmittel bei Ablehnung

Wenn das Sozialamt die Kostenübernahme für die 24-Stunden-Pflege zu Hause ablehnt, haben Betroffene verschiedene Möglichkeiten, gegen diese Entscheidung vorzugehen. Es ist wichtig zu wissen, dass der Weg durch die Instanzen zwar Zeit und Energie kosten kann, aber in vielen Fällen erfolgreich ist. Als Pflegedienst Dakos möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Schritte geben, die Sie in einer solchen Situation unternehmen können.

Widerspruch einlegen

Der erste Schritt nach einer Ablehnung ist das Einlegen eines Widerspruchs. Dies muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids erfolgen. Der Widerspruch sollte schriftlich eingereicht werden und eine ausführliche Begründung enthalten, warum die Entscheidung des Sozialamts aus Ihrer Sicht falsch ist.

Bei der Formulierung des Widerspruchs sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Beziehen Sie sich auf die im Ablehnungsbescheid genannten Gründe und widerlegen Sie diese Punkt für Punkt.

  • Führen Sie alle relevanten persönlichen Umstände an, die für eine häusliche Pflege sprechen.

  • Legen Sie dar, warum die 24-Stunden-Pflege zu Hause in Ihrem Fall notwendig und angemessen ist.

  • Fügen Sie, wenn möglich, neue Beweise oder Gutachten bei, die Ihre Position stützen.

  • Achten Sie auf eine sachliche und respektvolle Formulierung.

Es kann hilfreich sein, sich bei der Formulierung des Widerspruchs von einem Experten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.

Klage vor dem Sozialgericht

Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, Klage vor dem Sozialgericht zu erheben. Auch hierfür gilt in der Regel eine Frist von einem Monat nach Erhalt des Widerspruchsbescheids. Eine Klage vor dem Sozialgericht kann ohne anwaltliche Vertretung eingereicht werden, es ist jedoch oft ratsam, sich juristischen Beistand zu suchen, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

Bei einer Klage vor dem Sozialgericht sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Formulieren Sie einen klaren Klageantrag, in dem Sie darlegen, was Sie vom Gericht fordern.

  • Begründen Sie Ihre Klage ausführlich und stützen Sie sich dabei auf Gesetze, Rechtsprechung und Ihre individuellen Umstände.

  • Reichen Sie alle relevanten Unterlagen und Beweise ein, die Ihre Position unterstützen.

  • Bereiten Sie sich auf eine mögliche mündliche Verhandlung vor, in der Sie Ihre Situation persönlich schildern können.

Kostenlose Rechtsmittel

Ein wichtiger Punkt, den viele Betroffene nicht kennen: Sowohl der Widerspruch als auch die Klage vor dem Sozialgericht sind für den Kläger kostenfrei. Dies soll sicherstellen, dass niemand aus finanziellen Gründen davon abgehalten wird, seine Rechte durchzusetzen.

Die Kostenfreiheit umfasst:

  • Keine Gerichtskosten für das Klageverfahren

  • Keine Kosten für vom Gericht beauftragte Gutachten

  • Keine Pflicht zur Erstattung der Kosten der Gegenseite im Falle einer Niederlage

Es ist wichtig zu wissen, dass diese Kostenfreiheit nur für das Verfahren selbst gilt. Wenn Sie sich für eine anwaltliche Vertretung entscheiden, können dafür Kosten anfallen.

Anwaltliche Hilfe und Prozesskostenhilfe

Wenn Sie sich für die Unterstützung durch einen Anwalt entscheiden, können bei finanzieller Bedürftigkeit Beratungshilfe für den Widerspruch und Prozesskostenhilfe für das Gerichtsverfahren beantragt werden. Diese Unterstützung ermöglicht es auch Menschen mit geringem Einkommen, ihre Rechte professionell vertreten zu lassen.

Für die Beantragung von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe müssen Sie Ihre finanzielle Situation offenlegen. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Die Beratungshilfe kann beim Amtsgericht beantragt werden und deckt die Kosten für eine anwaltliche Beratung und Vertretung im Widerspruchsverfahren.

  • Die Prozesskostenhilfe wird beim zuständigen Sozialgericht beantragt und kann die Kosten für die anwaltliche Vertretung im Klageverfahren übernehmen.

  • Beide Hilfen werden nur gewährt, wenn Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation die Kosten nicht selbst tragen können und Ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Es ist ratsam, sich frühzeitig über diese Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung zu suchen.

Praxistipps für die Antragstellung und Durchsetzung von Ansprüchen

Um Ihre Chancen auf eine Kostenübernahme durch das Sozialamt zu erhöhen, möchten wir Ihnen als Pflegedienst Dakos einige praktische Tipps an die Hand geben. Diese Empfehlungen basieren auf unserer langjährigen Erfahrung in der Begleitung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.

Gründliche Vorbereitung

Bereiten Sie Ihren Antrag sorgfältig vor. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, wie ärztliche Gutachten, Pflegegrad-Bescheide und detaillierte Kostenaufstellungen für die häusliche Pflege. Je umfassender und präziser Ihre Unterlagen sind, desto leichter fällt dem Sozialamt die Bearbeitung.

Folgende Dokumente sollten Sie zusammenstellen:

  • Aktuelles ärztliches Gutachten, das den Pflegebedarf detailliert beschreibt

  • Bescheid über den Pflegegrad

  • Detaillierte Aufstellung der benötigten Pflegeleistungen und deren zeitlicher Umfang

  • Kostenvoranschläge von Pflegediensten für die 24-Stunden-Betreuung

  • Nachweis über Einkommen und Vermögen

  • Gegebenenfalls Stellungnahmen von Therapeuten oder Sozialarbeitern zur Notwendigkeit der häuslichen Pflege

Individuelle Begründung

Legen Sie in Ihrem Antrag ausführlich dar, warum die häusliche Pflege in Ihrem Fall notwendig und angemessen ist. Gehen Sie dabei auf Ihre persönliche Situation ein und erklären Sie, warum ein Pflegeheim keine geeignete Alternative darstellt.

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Begründung folgende Aspekte:

  • Beschreiben Sie Ihren individuellen Pflegebedarf und warum dieser eine 24-Stunden-Betreuung erfordert.

  • Erläutern Sie, welche Vorteile die häusliche Pflege für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden hat.

  • Stellen Sie dar, wie die häusliche Pflege Ihre Selbstständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördert.

  • Erklären Sie, warum ein Umzug in ein Pflegeheim für Sie unzumutbar wäre.

Fehler im Bescheid erkennen

Prüfen Sie den Bescheid des Sozialamts sorgfältig auf Fehler. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

  • Fehlt eine ausreichende Begründung für die Ablehnung?

  • Wurden Ihre individuellen Umstände nicht oder nur unzureichend berücksichtigt?

  • Basiert die Ablehnung auf falschen Tatsachen oder Annahmen?

Sollten Sie Fehler oder Unklarheiten im Bescheid entdecken, weisen Sie in Ihrem Widerspruch explizit darauf hin und fordern Sie eine Korrektur oder nähere Erläuterung.

Dokumentation führen

Führen Sie von Anfang an eine genaue Dokumentation aller Gespräche, Schreiben und Entscheidungen. Notieren Sie Datum, Inhalt und beteiligte Personen. Diese Informationen können im Falle eines Widerspruchs oder einer Klage sehr wertvoll sein.

Erstellen Sie eine Chronologie, die folgende Punkte umfasst:

  • Datum und Inhalt aller Telefonate mit dem Sozialamt

  • Kopien aller eingereichten Unterlagen und Anträge

  • Notizen zu persönlichen Gesprächen oder Beratungen

  • Datum und Inhalt aller erhaltenen Bescheide

Diese Dokumentation hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und im Bedarfsfall schnell auf relevante Informationen zugreifen zu können.

Fristen beachten

Halten Sie unbedingt alle Fristen ein. Sowohl für den Widerspruch als auch für eine mögliche Klage haben Sie in der Regel nur einen Monat Zeit. Versäumen Sie diese Fristen, kann dies dazu führen, dass Sie Ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzen können.

Um Fristen nicht zu versäumen, empfehlen wir:

  • Notieren Sie sich das Datum des Erhalts jedes Bescheids.

  • Berechnen Sie sofort die Frist für einen möglichen Widerspruch oder eine Klage.

  • Planen Sie genügend Zeit ein, um Ihren Widerspruch oder Ihre Klage vorzubereiten.

  • Reichen Sie Ihren Widerspruch oder Ihre Klage rechtzeitig ein, am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Unterstützung suchen

Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Pflegestützpunkte, Sozialverbände oder spezialisierte Rechtsanwälte können wertvolle Hilfe leisten. Oft verfügen sie über Erfahrungen mit ähnlichen Fällen und können Ihnen wichtige Tipps geben.

Folgende Anlaufstellen können Ihnen Unterstützung bieten:

  • Pflegestützpunkte in Ihrer Region

  • Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD)

  • Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen

  • Auf Sozialrecht spezialisierte Rechts



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Liebe Berliner*innen und Brandenburger*innen, Liebe Ratsuchende,
die Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben Auswirkungen auf sämtliche Projekte und Einrichtungen der DAKOS PFLEGEDIENST.
Die notwendige Versorgung und Betreuung unserer Kund*innen in der Häuslichkeit läuft unter besonderen zusätzlichen hygienischen Auflagen weiter. Beratungen nach §37.3 SGB XI werden telefonisch durchgeführt. Wenden Sie sich hierzu gern an Ihre DAKOS-Station in Ihrer Nähe.
Die Besuchsdienste der Pflegedienst DAKOS werden unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen fortgeführt. Gruppenangebote können derzeit nicht stattfinden. Trotz aller Einschränkungen sind wir natürlich auch weiterhin für Ihre Fragen und Probleme erreichbar – telefonisch und per E-Mail in den einzelnen Einrichtungen oder zentral im nebenstehenden Kontaktfeld.
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