Die Palliativpflege konzentriert sich auf die pflegerischen Aspekte bei der Versorgung von schwer erkrankten Patienten, während die Palliativmedizin in erster Linie die medizinischen Maßnahmen durchführt. Hand in Hand kümmern sie sich um die Bedürfnisse von Kranken und deren Angehörigen. Sie erkennen Symptome und Leiden und gewähren fachgerechte Betreuung und Unterstützung. Ihr Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität im Alltag von Schwerstkranken und sterbenden Patienten.
Was ist Palliativpflege genau?
Die palliative Pflege versteht sich als Vermittlerin von Geborgenheit und Sicherheit in allen Stadien des Leidens und Sterbens des Patienten unter Einbeziehung seiner eigenen und der familiären Fähigkeiten in den Pflegeprozess. Neben Fachpflegekräften und Ärzten bilden Physiotherapeuten, Psychologen, Seelsorger und zahlreiche freiwillige Helfer fachübergreifende Palliative-Care-Teams.
Das gemeinsame Ziel der Bemühungen ist die Verbesserung der Lebensqualität von lebensbedrohlich oder rasch fortschreitend unheilbar Erkrankten und ihrer Angehörigen. Leiden soll möglichst frühzeitig erkannt, Schmerzen gelindert, weitere körperliche, psychische und spirituelle Beeinträchtigungen durch Fachleute gemildert werden. Zur Schmerzlinderung im Rahmen der palliativen Behandlung kann eine Ruhigstellung mit Morphinen hinzukommen.
Bei der Symptomkontrolle erfasst und behandelt das Palliativteam Beschwerden wie Verwirrtheit, Übelkeit, Übermüdung oder Atembeschwerden. Die psychologische und spirituelle Unterstützung des Patienten und seiner nahen Angehörigen soll Depressionen, Ängste und weitere Belastungen abschwächen und ihnen dabei helfen, mit den körperlichen, psychischen und emotionalen Auswirkungen der Krankheit umzugehen.
Was ist besser: Palliativpflege oder Hospiz?
Palliativpflege und Hospize verfolgen ähnliche Konzepte zur Begleitung und Unterstützung schwerstkranker Patienten und deren Angehörigen. Der Unterschied zwischen palliativer Versorgung und Hospiz liegt hauptsächlich in der medizinischen Kompetenz und den Befugnissen der Dienste.
Hospize sind Einrichtungen für Patienten, deren Lebenserwartung deutlich begrenzt ist, die aber in einer häuslichen Umgebung von geschultem Fachpersonal betreut werden wollen. Die Hospize schaffen eine geschützte klinikferne Umgebung, in der sich Sterbende von ihren Angehörigen in Ruhe verabschieden können. Die Umgebung im Hospiz wird von vielen Patienten für die Sterbebegleitung bevorzugt.
Die palliative Pflege dagegen ist in unterschiedlichen Umgebungen wie beispielsweise in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder in der Wohnung des Patienten möglich. Laut der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin verfügen etwa 15% der Krankenhäuser über eine Palliativstation mit einem professionellen Team zur Versorgung von Patienten mit einer fortgeschrittenen lebensbedrohenden Erkrankung.
Wenn der Patient für die Sterbebegleitung die Verlegung ins Hospiz wünscht, sollten bei einer Entscheidung zum Beispiel die individuelle Konstellation des Falles, mögliche private Kosten und die Wünsche der Angehörigen berücksichtigt werden. Gegebenenfalls steht außerdem eine längere Wartezeit auf einen freien Platz im Hospiz bevor.
Welche Arten von Palliativpflege gibt es?
Niedergelassene Hausärzte sowie ambulante Pflegedienste betreuen im Rahmen der allgemeinen ambulanten palliativen Versorgung schwerkranke Patienten im gewohnten Umfeld. Sie kümmern sich um die medizinische Versorgung, die ambulante Palliativpflege, nötigenfalls um Essen und Trinken und um das Funktionieren des Haushalts. Die spirituelle Dimension sowie die soziale Dimension werden dabei nicht außer Acht gelassen.
In komplexen und schwierigen Fällen wird ambulant, in Pflegeheimen und in Hospizen die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) benötigt. Das SAPV-Team besteht aus Pflegekräften, Ärzten und Angehörigen weiterer Berufsgruppen, die speziell für den Einsatz als Palliative Care Teams weitergebildet wurden. Sie stehen den Patienten und ihren Angehörigen bei Krisen telefonisch und durch Besuche rund um die Uhr zur Verfügung.
Ein Leben bis zuletzt in der vertrauten Umgebung erfordert ein Versorgungsnetzwerk, in dem alle palliativmedizinischen, pflegenden und weiteren Betreuer koordiniert zusammenarbeiten. Die Organisation dieses Systems, das die psychische Dimension berücksichtigt, gehört zur Aufgabe ambulanter Hospizdienste. Sie begleiten gemeinsam mit ehrenamtlichen Mitarbeitern den Schwerstkranken und entlasten die Angehörigen kostenlos.
Reichen die ambulanten Möglichkeiten in akuten Krisensituationen nicht aus, erfolgt meist die Aufnahme in ein Krankenhaus, um die akuten Probleme zu beheben. Ist dies gelungen, wird der Patient innerhalb von zwei Wochen nach Hause, in ein Pflegeheim oder in ein Hospiz entlassen. Ist der Tod absehbar, kann der Sterbende alternativ auf Palliativstationen im Krankenhaus begleitet werden.
Weil sich Patienten nach häufigen stationären Krankenhausaufenthalten auf den ihnen vertrauten Stationen oftmals wohler fühlen, werden sie oft erneut dort behandelt. Aus diesem Grund wird der palliativmedizinische Konsiliardienst im Krankenhaus hinzugerufen. Dieser Dienst besteht aus palliativ geschulten Ärzten und Pflegenden sowie aus Physiotherapeuten, Psychologen und Seelsorgern, die das individuell abgestimmte Behandlungskonzept für die palliative Pflege umsetzen.
Ihre letzte Lebensphase können Schwerstkranke und Sterbende in Einrichtungen der speziellen stationären palliativen Versorgung verbringen. Die speziell geschulten Teammitarbeiter dieser stationären Hospize gehen auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten und ihrer Besucher ein. Sie arbeiten eng mit einem Team aus Pflegekräften, Physiotherapeuten, Seelsorgern und Ärzten zusammen. Rund 250 Hospize in Deutschland bieten aber meist nur jeweils neun bis 16 Betten an, was zu Wartezeiten führt.
Wenn Palliativpatienten tagsüber an verschiedenen Aktivitäten außerhalb ihrer Wohnung teilnehmen oder den Tag in Gemeinschaft mit gleichermaßen Betroffenen erleben wollen, stehen ihnen multiprofessionelle Teams mit ehrenamtlichen Unterstützern aus Tageshospizen zur Verfügung. Sie bieten zusätzlich zur häuslichen Palliativpflege Beratungen, Behandlungen und Begleitung an.
Wer darf palliativ pflegen?
Palliativpatienten müssen nicht zwingend durch in der Palliativpflege spezialisiertes Personal betreut werden. In der Regel ist eine abgeschlossene Ausbildung in der Kranken- oder Kinderkrankenpflege Voraussetzung inklusive der Empfehlung von zusätzlich mindestens zwei Jahren Berufserfahrung. Die fachliche Fortbildung ist obligatorisch.
Wie die individuelle palliative Pflege innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen beim Patienten umgesetzt wird, hängt auch von der unternehmerischen Zielsetzung und dem jeweiligen Leitbild der Pflegeeinrichtung ab.
Wie sieht Palliativpflege zu Hause aus?
Schwerstkranke, die im Krankenhaus austherapiert sind, können auf Wunsch von einem palliativ tätigen Pflegedienst zu Hause weiter betreut werden. Damit soll ihnen ein würdevolles und möglichst schmerzfreies Sterben in der gewohnten häuslichen Umgebung und in der Nähe ihrer Angehörigen ermöglicht werden. Die palliative ambulante Versorgung bei versicherten Patienten kann durchaus zu Hause stattfinden. Denn darauf haben sie einen gesetzlichen Anspruch.
Spricht nach Ansicht der Experten nichts gegen die weitere Versorgung zu Hause, können sich Versicherte und Angehörige Beratung und Unterstützung ihrer Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Palliativleistungen einholen. Dabei sollten sie sich über persönliche Vorsorge für die letzte Lebensphase wie zum Beispiel Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht informieren lassen.
Bei der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) zu Hause führen die Mitarbeiter des ausgewählten Pflegedienstes die Palliativversorgung durch. Sie überwachen zum Beispiel den Verbandswechsel, die Schmerztherapie oder die Versorgung eines Dekubitus oder Tumors. Dabei arbeiten sie in Krisensituationen eng mit einem Team der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zusammen.
Wird die Palliativpflege vom Pflegegeld bezahlt?
Voraussetzung für die Genehmigung der häuslichen Palliativpflege ist eine entsprechende Verordnung vom Arzt. Diese Bescheinigung wird dem Palliativpflegedienst vorgelegt. Eine Kostenübernahme für die Palliativpflege zu Hause muss beantragt werden.
Für Leistungen von niedergelassenen Schmerztherapeuten, Hausärzten und Palliativmedizinern kommt die Krankenkasse auf. Stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zusätzlich Pflegebedürftigkeit gemäß den Richtlinien der Pflegeversicherung fest, bezuschusst diese die Kosten für genehmigte Maßnahmen.
Für den Aufenthalt in einer Palliativstation im Krankenhaus werden die anfallenden Kosten von der Krankenkasse übernommen. Unterstützung, Beratung und ehrenamtliche Begleitung durch ambulante Hospizdienste sind für Patienten und ihre Angehörigen kostenfrei.