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Verhinderungspflege 2026 leicht gemacht: Ihre verdiente Auszeit von der Pflege

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Table of Contents

Das Wichtigste in Kürze

  • Neues Budgetsystem: Seit Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im Gemeinsamen Jahresbetrag (Entlastungsbudget) von 3.539 € zusammengefasst.
  • Keine Wartezeit mehr: Die früher verpflichtende sechsmonatige "Vorpflegezeit" ist für Leistungsempfänger ab Pflegegrad 2 entfallen.
  • Flexibilität: Die Mittel können flexibel für ambulante Pflegedienste, Nachbarn oder Ehrenamtliche eingesetzt werden.
  • Zielgruppe: Anspruch haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die zu Hause versorgt werden.
  • Professionelle Hilfe vor Ort: Als Berliner Pflegedienst unterstützt DAKOS bei der stundenweisen Ersatzpflege – auch mehrsprachig (Russisch, Polnisch, Englisch).

Die Pflege eines angehörigen Menschen, sei es ein Elternteil mit Demenz oder ein Partner mit chronischer Erkrankung, ist ein Akt der Liebe und Verantwortung. Doch selbst die stärksten Schultern brauchen Entlastung. Genau hier greift die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt). Sie ist kein "Abschieben", sondern eine gesetzlich verankerte Maßnahme, um Ihre eigene Gesundheit zu erhalten und neue Kraft zu tanken.

Seit den großen Pflegereformen Mitte 2025 hat sich die Struktur dieser Leistung grundlegend gewandelt. Im Jahr 2026 profitieren Sie von deutlich vereinfachten Zugängen und einem flexibleren Budget. Als Ihr Partner in Berlin-Charlottenburg und Umgebung möchten wir Ihnen mit diesem Ratgeber nicht nur die bürokratischen Hürden nehmen, sondern Ihnen zeigen, wie Sie die Verhinderungspflege optimal für Ihre Lebenssituation nutzen – ganz im Sinne unseres Mottos: dauerhaft, aktiv, kompetent, optimistisch und stabil.

Was genau ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die einspringt, wenn die private Hauptpflegeperson zeitweise an der Pflege gehindert ist. Die Gründe hierfür sind vielfältig und müssen gegenüber der Kasse in der Regel nicht im Detail gerechtfertigt werden. Typische Anlässe sind:

  • Erholungsurlaub der Pflegeperson.
  • Eigene Krankheit oder Reha-Aufenthalte des Angehörigen.
  • Wahrnehmung eigener Arzttermine oder Behördengänge.
  • Teilnahme an privaten Feiern oder kulturellen Veranstaltungen.
  • Bedarf an einer stundenweisen "Auszeit", um einfach mal durchzuatmen.

In diesen Zeiten übernimmt eine Ersatzperson oder ein professioneller Dienstleister wie der DAKOS Pflegedienst die Versorgung. Ziel ist es, die häusliche Pflege stabil zu halten und Heimunterbringungen zu vermeiden.

Der große Wandel: Das Entlastungsbudget 2026

Für viele Jahre war die Verhinderungspflege ein bürokratisches Rechenspiel aus Grundbeträgen und Übertragungen aus der Kurzzeitpflege. Dies hat sich mit dem Inkrafttreten der zweiten Stufe der Pflegereform zum 01.07.2025 geändert. Wir befinden uns nun im Jahr 2026 in einer Phase, in der diese Erleichterungen voll greifen.

Der Gemeinsame Jahresbetrag

Anstatt zwei separater Töpfe gibt es nun für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 das sogenannte Gemeinsame Jahresbetrag (oft auch Entlastungsbudget genannt). Dieses Budget bündelt die Mittel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie müssen nicht mehr kompliziert Budgetanteile hin- und herschieben. Es steht Ihnen ein Gesamtbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, den Sie flexibel einsetzen können. Wenn Sie keine stationäre Kurzzeitpflege benötigen, können Sie das Budget vollständig für die ambulante Verhinderungspflege im eigenen Zuhause nutzen.

Wegfall der Vorpflegezeit

Eine der wichtigsten Neuerungen, die seit Mitte 2025 gilt, ist der Wegfall der sechsmonatigen Vorpflegezeit. Früher musste die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate zu Hause betreut haben, bevor ein Anspruch entstand. Diese Hürde existiert nicht mehr. Sobald der Pflegegrad 2 festgestellt ist, haben Sie prinzipiell Zugriff auf das Entlastungsbudget. Dies ist besonders hilfreich, wenn Pflegebedürftigkeit plötzlich eintritt, etwa nach einem Schlaganfall oder Sturz.

Wer darf die Ersatzpflege übernehmen?

Die Wahl der Ersatzpflegeperson hat wesentlichen Einfluss auf die Abrechnungshöhe. Man unterscheidet hierbei zwischen professionellen Pflegekräften und privaten Personen aus dem Umfeld.

1. Professionelle Pflegedienste

Beauftragen Sie einen zugelassenen Dienstleister wie DAKOS, können Sie die Kosten direkt über das Entlastungsbudget abrechnen. Dies ist oft die sicherste Variante, da die Qualität der Pflege durch geschultes Fachpersonal gewährleistet ist. Gerade bei medizinischer Behandlungspflege ist dies unabdingbar.

Unser Team ist in ganz Berlin tätig und bietet neben der klassischen Pflege auch eine spezialisierte ambulante Pflege an, die kulturelle Bedürfnisse berücksichtigt.

2. Entfernte Verwandte, Nachbarn und Freunde

Übernehmen Personen die Pflege, die nicht mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind und nicht im selben Haushalt leben, erstattet die Pflegekasse die Kosten bis zur Höhe des Jahresbudgets.

3. Nahe Angehörige

Bei nahen Verwandten (Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern) oder Personen, die im gleichen Haushalt leben, ist die Erstattung der "Arbeitsleistung" oft auf die Höhe des 1,5-fachen Pflegegeldes beschränkt. Allerdings können zusätzlich nachgewiesene Kosten (z.B. Fahrtkosten oder Verdienstausfall) bis zur Höhe des Gesamtbudgets erstattet werden.

DAKOS Profi-Tipp: Kulturelle Brücken bauen

Besonders bei Demenz oder im hohen Alter fallen Pflegebedürftige oft in ihre Muttersprache zurück. Eine Verhinderungspflege durch jemanden, der die Sprache nicht spricht, kann Stress verursachen.

Unser Mehrwert für Berlin: Nutzen Sie die Möglichkeit, bei der Verhinderungspflege gezielt nach sprachlicher Kompetenz zu fragen. Unsere Pflegekräfte sprechen neben Deutsch auch Russisch, Englisch, Serbisch und Polnisch. So wird die Pflegevertretung für Menschen aus Osteuropa oder der russischsprachigen Community nicht zur Belastung, sondern zu einer vertrauten Begegnung auf Augenhöhe. Dafür stehen wir ein.

Praxis: Schritt-für-Schritt zur Verhinderungspflege

Der Weg zur Entlastung ist unkomplizierter, als viele annehmen. Folgen Sie diesem Leitfaden, um die Leistungen in Berlin zu beantragen.

Schritt 1: Bedarf klären
Analysieren Sie, wann Sie Entlastung brauchen. Ist es ein geplanter Urlaub (am Stück) oder benötigen Sie regelmäßige stundenweise Entlastung (z.B. jeden Dienstagnachmittag)?

Schritt 2: Anbieter oder Person wählen
Entscheiden Sie sich für eine Vertretung. Wenn Sie professionelle Unterstützung suchen, die auch spezialisierte Leistungen wie Betreuung im eigenen Wohnraum abdeckt, kontaktieren Sie uns frühzeitig.

Schritt 3: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der Antrag kann oft auch rückwirkend gestellt werden, wir empfehlen jedoch die vorherige Klärung. Ein formloses Schreiben oder das offizielle Formular Ihrer Kasse genügt. Wichtig: Seit 2026 verweisen fast alle Kassen direkt auf das vereinte Entlastungsbudget.

Schritt 4: Dokumentation und Abrechnung
Lassen Sie sich die geleisteten Stunden oder Tage von der Ersatzpflegeperson quittieren (Unterschrift nicht vergessen!). Bei Pflegediensten wie DAKOS erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt mit der Pflegekasse oder Sie reichen die Rechnung ein.

Häufige Fehler vermeiden

Trotz der Vereinfachungen gibt es Fallstricke, die dazu führen können, dass Kosten nicht übernommen werden. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Stundenweise vs. Tageweise Pflege: Wenn die Ersatzpflege weniger als 8 Stunden pro Tag umfasst, wird das Pflegegeld für diese Tage nicht gekürzt. Bei tageweiser Vertretung (8 Stunden oder mehr) wird das Pflegegeld für die betreffenden Tage um 50% gekürzt. Planen Sie clever!
  • Verfallende Ansprüche: Das Budget ist jahresbezogen. Nicht genutzte Beträge verfallen am Jahresende (bzw. können oft nur begrenzt ins Folgehalbjahr übertragen werden, je nach aktueller Satzung der Kasse). Nutzen Sie Ihr Budget aktiv.
  • MDK-Einstufung fehlt: Ohne Pflegegrad 2 keine Verhinderungspflege. Sollten Sie das Gefühl haben, der Pflegegrad ist zu niedrig angesetzt, unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung und stellen alle pflegerelevanten Dokumente bereit.

Verhinderungspflege und Steuern

Ein oft übersehener Aspekt: Wer als Privatperson Pflege übernimmt und dafür Geld aus dem Budget der Verhinderungspflege erhält, muss dies unter Umständen nicht versteuern. Für nahe Angehörige oder Personen, die dies aus moralischer Pflicht tun ("sittliche Pflicht"), bleiben die Einnahmen bis zur Höhe des Pflegegeldes meist steuerfrei. Professionelle Kräfte müssen ihre Einnahmen selbstverständlich versteuern. Fragen Sie im Zweifel immer einen Steuerberater.

Warum DAKOS Ihr Partner für die Auszeit ist

Wir verstehen uns nicht nur als Dienstleister, sondern als Partner an Ihrer Seite. Unser Büro in Charlottenburg koordiniert Einsätze im gesamten Berliner Raum. Unsere Werte – Respekt, Vertrauen und Verschwiegenheit – sind besonders wichtig, wenn eine "fremde" Person vertretungsweise in die Intimsphäre des häuslichen Umfelds eintritt.

Ob Sie kurzfristig Ersatz wegen Krankheit benötigen oder langfristig einen Urlaub planen: Wir sichern die Versorgung ab. Dies umfasst bei Bedarf auch spezialisierte Leistungen wie Behandlungspflege, Ernährungsberatung oder mobile therapeutische Angebote.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen?

Ja, das ist sogar oft empfehlenswert. Bei einer stundenweisen Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag) wird Ihr Pflegegeld nicht gekürzt. Dies eignet sich hervorragend für wöchentliche Termine oder kurze Auszeiten.

Verfällt das Budget, wenn ich es nicht nutze?

Ja, der Gemeinsame Jahresbetrag bezieht sich auf das Kalenderjahr. Anders als bei manchen Anspar-Modellen sollten Sie die Leistungen im laufenden Jahr in Anspruch nehmen, um die maximale Förderung für Ihre Gesundheit und Entlastung zu nutzen.

Was passiert, wenn der zu Pflegende plötzlich ins Krankenhaus muss?

Während eines Krankenhausaufenthaltes ruht der Anspruch auf häusliche Pflege und somit auch auf Verhinderungspflege, da die Versorgung durch die Klinik stationär erfolgt.

Haben Sie weitere Fragen zur Finanzierung oder Organisation Ihrer Pflege-Auszeit in Berlin? Zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir beraten Sie gerne unverbindlich.

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Auswirkungen des Coronavirus
Liebe Berliner*innen und Brandenburger*innen, Liebe Ratsuchende,
die Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben Auswirkungen auf sämtliche Projekte und Einrichtungen der DAKOS PFLEGEDIENST.
Die notwendige Versorgung und Betreuung unserer Kund*innen in der Häuslichkeit läuft unter besonderen zusätzlichen hygienischen Auflagen weiter. Beratungen nach §37.3 SGB XI werden telefonisch durchgeführt. Wenden Sie sich hierzu gern an Ihre DAKOS-Station in Ihrer Nähe.
Die Besuchsdienste der Pflegedienst DAKOS werden unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen fortgeführt. Gruppenangebote können derzeit nicht stattfinden. Trotz aller Einschränkungen sind wir natürlich auch weiterhin für Ihre Fragen und Probleme erreichbar – telefonisch und per E-Mail in den einzelnen Einrichtungen oder zentral im nebenstehenden Kontaktfeld.
Veränderungen werden vor Ort auch durch Aushänge kenntlich gemacht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Fordern Sie jetzt Ihren kostenfreien Kostenvorschlag an. Unsere Pflegeexperten werden gemeinsam mit Ihnen ein optimales Pflegekonzept für Sie oder Ihre Liebsten erstellen.

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