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Pflegegrad 2: Umfassende Informationen und praktische Tipps

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Pflegegrad 2 bedeutet eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Sie erhalten Pflegegrad 2, wenn in Ihrem Pflegegutachten 27 bis unter 47,5 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbständigkeit festgestellt werden. Mit dem Pflegegrad können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen.

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Um einen Pflegegrad zu bekommen, stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung. Daraufhin erstellt ein Experte ein Pflegegutachten nach dem „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“.

Bei der Pflegebegutachtung werden bis zu 100 Punkte für eingeschränkte Selbständigkeit vergeben. Die Gesamtpunktzahl setzt sich aus sechs unterschiedlich gewichteten Themenfeldern zusammen. Ausnahmen gelten bei der Kinderpflege sowie bei einer besonderen Bedarfskonstellation.

Kriterien für die Pflegebegutachtung

1. Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort? Wie kann er sich halten, aufrecht sitzen und Treppen steigen?


2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller im Alltag örtlich und zeitlich orientieren? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen, Risiken erkennen, Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?


3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten? Leidet er unter Wahnvorstellungen oder beschädigt er Gegenstände?


4. Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Begutachtete täglich selbst waschen, pflegen und ernähren?


5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit, Therapien und Behandlungen wie zum Beispiel bei Dialyse oder Verbandswechsel?


6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Begutachtete seinen Tagesablauf planen, sich selbst beschäftigen oder Kontakte pflegen?

Hinter jedem der sechs Module stehen bis zu 16 feste Kriterien, die im Gutachten einzeln bewertet werden. Daraus ergibt sich für jedes Modul eine Punktzahl. Zusammengerechnet und gewichtet ergeben die Punktzahlen der Module die Gesamtpunktzahl.


Tipp: Pflegetagebuch als Vorbereitung auf das Gutachten

Ein gut gefülltes Pflegetagebuch ist eine wertvolle Vorbereitung auf den Termin zur Pflegebegutachtung. Unter anderem dient es als Gedächtnisstütze für die Frage, welche Tätigkeiten selbständig oder nur mit Hilfestellung möglich sind. So trägt es zu einem fairen Gutachten bei.

Leistungen bei Pflegegrad 2

Menschen mit Pflegegrad 2 brauchen Hilfe im Alltag. Meist geht es um bestimmte Tätigkeiten, die aus dem ein oder anderen Grund nicht mehr selbständig möglich sind. Mit Pflegegrad 2 steht Ihnen die gesamte Bandbreite der Pflegeleistungen zur Verfügung, jedoch nicht immer im vollem Umfang.

Im Vergleich zu Pflegegrad 1 kommen viele neue Ansprüche hinzu: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie umfassendere Leistungen für die stationäre Pflege. Der Entlastungsbetrag und andere Leistungen bleiben unverändert.


Pflegegeld bei Pflegegrad 2

Das Pflegegeld ist die einzige Pflegeleistung, bei der Ihnen das Geld ohne Kostennachweis zur freien Verfügung überlassen wird. Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf 332 Euro pro Monat.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Pflege zuhause stattfindet und selbst organisiert wird. Wenn Sie Pflegesachleistungen beanspruchen, verringert das Ihren Anspruch auf Pflegegeld. In der Regel wählen Menschen Pflegegeld, die ganz oder teilweise von Angehörigen gepflegt werden.

Info: Beratungseinsatz (37.3) verpflichtend

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und Pflegegrad 2 haben, müssen Sie verpflichtend einmal pro Halbjahr an einem Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 teilnehmen. In dem für Sie kostenlosen Beratungstermin können Sie Ihre individuellen Fragen zu praktischen und theoretischen Pflegethemen stellen.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Die sogenannten Pflegesachleistungen sind für die Ergänzung der häuslichen Pflege durch professionelle Pflegekräfte da. In der Regel werden damit Dienstleistungen von einem ambulanten Pflegedienst finanziert.

Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen dafür 761 Euro pro Monat zur Verfügung. Nehmen Sie Pflegesachleistungen in Anspruch, verringert das Ihren Anspruch auf Pflegegeld.

Tipp: Pflegegeld + Sachleistung = Kombinationsleistung

Mit der Kombinationsleistung können Sie anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten. Das bietet sich an, wenn Sie mit der ambulanten Pflege nicht den Gesamtbetrag für Sachleistungen ausschöpfen.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

Die Verhinderungspflege ist dafür gedacht, die eigentliche Pflegeperson stunden- oder tageweise zu vertreten. Denn auch eine Pflegeperson hat einmal wichtige Termine, ist krank oder fährt in den Urlaub. Insgesamt sind bis zu 42 Tage oder 6 Wochen Verhinderungspflege pro Kalenderjahr möglich.

Für die Ersatzpflege stehen Ihnen 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Damit können Sie entweder einen ambulanten Pflegedienst als Vertretung organisieren oder auch einer Privatperson eine Aufwandsentschädigung bezahlen. Ungenutztes Budget können Sie teilweise für Kurzzeitpflege nutzen.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2

Wenn Sie eigentlich zuhause gepflegt werden, aber vorübergehend stationäre Pflege benötigen, können Sie dafür die Kurzzeitpflege einsetzen. Oft ist das der Fall, wenn sich ein Gesundheitszustand vorübergehend stark verschlechtert, zum Beispiel nach einer schweren Operation.

Für die Kurzzeitpflege stehen Ihnen 1.774 Euro pro Jahr zur Verfügung, begrenzt auf maximal 56 Tage oder acht Wochen pro Kalenderjahr. Ungenutztes Budget können Sie teilweise für die Verhinderungspflege nutzen.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2

Der Entlastungsbetrag ist für zusätzliche Leistungen, die Pflegende entlasten oder die Selbständigkeit von Pflegebedürftigen erhalten und fördern. Er ist für alle Pflegegrade gleich hoch, also haben Sie auch mit Pflegegrad 2 Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat.

Nutzen Sie den Entlastungsbetrag mit Pflegegrad 2 für Tages- oder Nachtpflege, ambulante Pflege und Betreuung (ohne Grundpflege), Kurzzeitpflege oder Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht.

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2

Einige der alltäglichen Aufgaben im Haushalt sind für Menschen mit Pflegegrad 2 eine Herausforderung. Um sich dabei unterstützen zu lassen, können Sie zum Beispiel mit dem Entlastungsbetrag eine Haushaltshilfe finanzieren.

Tagespflege & Nachtpflege bei Pflegegrad 2

Tages- und Nachtpflege sind eine wertvolle Ergänzung für die häusliche Pflege. Dabei verbringt die pflegebedürftige Person nur den Tag oder die Nacht in einer stationären Pflege- oder Betreuungseinrichtung und lebt ansonsten zuhause.

Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen für die Tagespflege oder Nachtpflege 689 Euro pro Monat zu. Dieses Budget reicht zwar nicht für eine tägliche Nutzung dieser Einrichtungen, aber immerhin einige Tage teilstationäre Pflege im Monat.

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2

Ein Anspruch auf Hilfsmittel besteht unabhängig vom Pflegegrad für alle Personen mit einer Krankenversicherung. Voraussetzung ist dabei eine Verordnung eines Arztes, nicht der Pflegegrad. Bei Pflegehilfsmitteln ist das anders. Hier wird ein Pflegegrad vorausgesetzt.

Zu den Pflegehilfsmitteln gehören technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Pflegerollstuhl, Waschwagen und mehr sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe und mehr.

Hausnotruf bei Pflegegrad 2

Der Hausnotruf gehört zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Im Gegensatz zu vielen anderen technischen Pflegehilfsmitteln ist dabei der Zuschuss auf einen festen Betrag festgelegt und an einheitliche Bedingungen geknüpft.

Wenn Sie allein leben, einen Pflegegrad haben und im Notfall voraussichtlich nicht telefonisch Hilfe rufen können, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro monatlich für ein anerkanntes Notrufsystem.

Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 2

Wenn bestimmte Bewegungen immer schwieriger oder gar unmöglich werden, werden harmlose Dinge plötzlich zu Hindernissen. Treppen, rutschige Badewannen oder Toiletten ohne Haltegriffe werden zunehmend zur Gefahr für Sicherheit und Selbständigkeit.

Um Treppen zu überwinden, hilft klassischerweise ein Treppenlift. Eine zweite große Gefahrenquelle ist häufig das Badezimmer. Hier kann ein Badumbau auf ganz unterschiedliche Weise erfolgen: Mal mit größeren Umbauten, mal mit kleineren Verbesserungen.

In beiden Fällen fördert die Pflegeversicherung solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro pro Umbauprojekt. Das bedeutet, dass Sie für verschiedene Maßnahmen jeweils den vollen Zuschuss erhalten können. Das müssen Sie aber immer vorher mit einem Antrag abklären.

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 2

Sollte eine Pflege zuhause aus verschiedenen Gründen nicht mehr möglich sein, kann eine Umzug ins Pflegeheim eine Alternative darstellen. Im Einzelfall kann trotzdem ein Umzug ins Pflegeheim notwendig sein. Dafür haben Sie mit Pflegegrad 2 Anspruch auf 770 Euro pro Monat.

Darüber hinaus bezuschusst die Pflegeversicherung Ihren monatlichen Eigenanteil an den Pflegekosten mit einem bestimmten Prozentsatz. Dieser ist gestaffelt und richtet sich danach, wie lange Sie bereits in stationärer Pflege sind.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2

Jede Pflegesituation ist einzigartig. Deshalb muss auch die Pflege und Betreuung individuell auf den Einzelnen abgestimmt werden. Damit das möglich ist, stehen eine Vielzahl unterschiedlicher Pflegeleistungen zur Verfügung.

Weitere Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2 umfassen Pflegeberatung, Pflegekurse für Angehörige, Pflegeunterstützungsgeld, Wohngruppenzuschuss und digitale Pflegeanwendungen (DiPA).

Info: Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende

Möglicherweise übernimmt die Pflegeversicherung die Sozialversicherungsbeiträge für pflegende Familienmitglieder. Voraussetzungen für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung variieren.


Pflegegrad 2 bei Kindern

Kinder mit Pflegegrad 2 haben besondere Bedürfnisse, die sich von denen Erwachsener unterscheiden. Die Begutachtung orientiert sich daher an altersentsprechenden Entwicklungsstufen. Kinder mit Pflegegrad 2 können zusätzliche Leistungen wie Frühförderung oder spezielle Therapien in Anspruch nehmen.

Besondere Regelungen

Bei Kindern gelten besondere Regelungen, da ihre Selbstständigkeit altersbedingt unterschiedlich ausgeprägt ist. Die Begutachtung orientiert sich daher an altersentsprechenden Entwicklungsstufen. Kinder mit Pflegegrad 2 können zusätzliche Leistungen wie Frühförderung oder spezielle Therapien in Anspruch nehmen.

Zusätzliche Leistungen

Kinder mit Pflegegrad 2 können zusätzliche Leistungen wie Frühförderung oder spezielle Therapien in Anspruch nehmen. Diese Leistungen sind darauf ausgelegt, die Entwicklung des Kindes zu fördern und die Eltern zu entlasten.

Pflegegrad 2 und Demenz

Menschen mit Demenz haben oft besondere Bedürfnisse. Es gibt spezielle Betreuungs- und Entlastungsangebote, die auf die Bedürfnisse von Demenzkranken zugeschnitten sind. Viele Pflegeeinrichtungen bieten spezielle Betreuungsgruppen für Demenzkranke an, die durch den Entlastungsbetrag finanziert werden können.

Demenzspezifische Leistungen

Menschen mit Demenz haben oft besondere Bedürfnisse. Es gibt spezielle Betreuungs- und Entlastungsangebote, die auf die Bedürfnisse von Demenz



Auswirkungen des Coronavirus
Liebe Berliner*innen und Brandenburger*innen, Liebe Ratsuchende,
die Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben Auswirkungen auf sämtliche Projekte und Einrichtungen der DAKOS PFLEGEDIENST.
Die notwendige Versorgung und Betreuung unserer Kund*innen in der Häuslichkeit läuft unter besonderen zusätzlichen hygienischen Auflagen weiter. Beratungen nach §37.3 SGB XI werden telefonisch durchgeführt. Wenden Sie sich hierzu gern an Ihre DAKOS-Station in Ihrer Nähe.
Die Besuchsdienste der Pflegedienst DAKOS werden unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen fortgeführt. Gruppenangebote können derzeit nicht stattfinden. Trotz aller Einschränkungen sind wir natürlich auch weiterhin für Ihre Fragen und Probleme erreichbar – telefonisch und per E-Mail in den einzelnen Einrichtungen oder zentral im nebenstehenden Kontaktfeld.
Veränderungen werden vor Ort auch durch Aushänge kenntlich gemacht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
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