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Pflegegrad 3: Übersicht der Umfangreichen Unterstützung

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Pflegegrad 3 bedeutet eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ und berechtigt zu verschiedenen Pflegeleistungen, darunter das Pflegegeld. In diesem Blogartikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Pflegegeld bei Pflegegrad 3 und welche weiteren Leistungen Ihnen zustehen.

Pflegegeld bei Pflegegrad 3

Mit Pflegegrad 3 erhalten Sie 573 Euro pro Monat an Pflegegeld. Dieses Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden, um die häusliche Pflege zu organisieren. Es ist besonders nützlich, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen erfolgt.

Das Pflegegeld kann für verschiedene Zwecke genutzt werden, darunter die Vergütung von pflegenden Angehörigen, den Einkauf von Pflegehilfsmitteln oder die Finanzierung einer Haushaltshilfe. Es bietet somit eine flexible Unterstützung, die individuell an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst werden kann.

Kombinationsleistung

Wenn Sie sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen möchten, können Sie die sogenannte Kombinationsleistung wählen. Dabei wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, je nachdem, wie viel der Pflegesachleistungen Sie in Anspruch nehmen. Zum Beispiel, wenn Sie 50% der Pflegesachleistungen nutzen, erhalten Sie 50% des Pflegegeldes, also 286,50 Euro.

Diese Möglichkeit bietet Ihnen die Flexibilität, professionelle Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen und gleichzeitig einen Teil des Pflegegeldes zu erhalten. So können Sie die Pflege optimal an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Pflegegeldempfänger sind verpflichtet, halbjährlich (bei Pflegegrad 3) einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und bietet die Möglichkeit, individuelle Fragen zu klären und Pflegewissen zu erweitern.

Die Beratungseinsätze sind kostenlos und helfen Ihnen, die Pflege optimal zu organisieren und sicherzustellen, dass die pflegebedürftige Person die bestmögliche Unterstützung erhält.

Pflegegeld und Sozialversicherungsbeiträge

Pflegende Angehörige, die mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen, können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung von der Pflegekasse bezahlt bekommen. Dies ist besonders relevant, wenn die Pflegeperson ihre Erwerbstätigkeit reduziert oder aufgibt, um die Pflege zu übernehmen.

Diese Regelung bietet eine wichtige Absicherung für pflegende Angehörige und stellt sicher, dass sie trotz der Pflegeverpflichtungen sozial abgesichert sind.

Pflegegeld und Steuer

Das Pflegegeld ist steuerfrei und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dies gilt sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die pflegenden Angehörigen. Diese Steuerfreiheit erleichtert die finanzielle Planung und sorgt dafür, dass das Pflegegeld vollständig für die Pflege verwendet werden kann.

Pflegegeld und zusätzliche Leistungen

Neben dem Pflegegeld können Personen mit Pflegegrad 3 auch andere Leistungen in Anspruch nehmen, wie z.B. Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, den Entlastungsbetrag sowie Tages- und Nachtpflege. Diese zusätzlichen Leistungen bieten weitere Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige und ermöglichen eine umfassende Pflege.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ermöglicht der eigentlichen Pflegeperson eine stunden- oder tageweise Vertretung. Zum Beispiel wenn die Pflegeperson wichtige Termine hat, erkrankt ist oder sich im Urlaub befindet. Pro Kalenderjahr sind bis zu 42 Tage oder sechs Wochen Verhinderungspflege möglich. 1.612 Euro pro Jahr stehen Ihnen dafür mit Pflegegrad 3 zur Verfügung.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist die Lösung, wenn Sie zwar zuhause gepflegt werden, aber vorübergehend stationär versorgt werden müssen. Also zum Beispiel, wenn die Pflegeperson zeitweise nicht pflegen kann und niemand die Vertretung zuhause übernehmen kann. Für die Kurzzeitpflege steht Ihnen ein Jahresbudget von 1.774 Euro zur Verfügung, begrenzt auf maximal 56 Tage oder acht Wochen pro Kalenderjahr.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat soll zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen ermöglichen. So sollen Pflegende entlastet und die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person erhalten oder gefördert werden. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag für Tages- oder Nachtpflege, ambulante Pflege und Betreuung (ohne Grundpflege), Kurzzeitpflege oder Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht.

Tages- und Nachtpflege

Die Tagespflege oder Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflege. Das bedeutet, dass dieses Angebot die häusliche Pflege ergänzt und unterstützt, aber nicht ersetzt. Dabei findet die Pflege nur tagsüber oder nur nachts in einer Einrichtung statt und ansonsten zuhause. Mit Pflegegrad 3 können Sie für die teilstationäre Pflege bis zu 1.298 Euro pro Monat beanspruchen.

Leistungen bei Pflegegrad 3

Eine Person mit Pflegegrad 3 ist bei vielen alltäglichen Abläufen auf Hilfe angewiesen. Sie dürfen deshalb alle verfügbaren Pflegeleistungen nutzen. Bei manchen Leistungen ist der Höchstbetrag noch etwas eingeschränkt. Im Vergleich zu Pflegegrad 2 haben Sie beim Pflegegeld, den Pflegesachleistungen, der Tages- und Nachtpflege sowie bei den Leistungen für die stationäre Pflege, also dem Pflegeheim, mit Pflegegrad 3 höhere Ansprüche.

Überblick zu den Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3

Pflegeleistung Anspruch mit Pflegegrad 3
Pflegegeld 573 Euro monatlich
Pflegesachleistungen 1.432 Euro monatlich
Verhinderungspflege 1.612 Euro jährlich
Kurzzeitpflege 1.774 Euro jährlich
Entlastungsbetrag 125 Euro monatlich
Tages- oder Nachtpflege 1.298 Euro monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 40 Euro monatlich
Technische Pflegehilfsmittel Ja
Hausnotruf bis zu 25,50 Euro monatlich
Wohnraumanpassung bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
Pflegeberatung und Beratungseinsatz Ja
Pflegekurse für Angehörige Ja
Pflegeunterstützungsgeld Ja
Wohngruppenzuschuss 214 Euro monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis zu 50 Euro monatlich
Vollstationäre Pflege im Heim 1.262 Euro monatlich

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3

Für die Finanzierung der Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst sind die sogenannten Pflegesachleistungen vorgesehen. Dafür stehen Ihnen mit Pflegegrad 3 pro Monat 1.432 Euro zur Verfügung. Die meisten Menschen nehmen die Leistungen eines Pflegedienstes sehr regelmäßig in Anspruch. Da ist es sinnvoll, wenn der Pflegedienst direkt mit Ihrer Pflegeversicherung abrechnen kann. So sparen Sie sich Zeit und Papierkram.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3

Die Verhinderungspflege ermöglicht der eigentlichen Pflegeperson eine stunden- oder tageweise Vertretung. Zum Beispiel wenn die Pflegeperson wichtige Termine hat, erkrankt ist oder sich im Urlaub befindet. Pro Kalenderjahr sind bis zu 42 Tage oder sechs Wochen Verhinderungspflege möglich. 1.612 Euro pro Jahr stehen Ihnen dafür mit Pflegegrad 3 zur Verfügung. Damit können Sie entweder die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes als Vertretung in Anspruch nehmen oder einer Privatperson eine Aufwandsentschädigung auszahlen.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3

Die Kurzzeitpflege ist die Lösung, wenn Sie zwar zuhause gepflegt werden, aber vorübergehend stationär versorgt werden müssen. Also zum Beispiel, wenn die Pflegeperson zeitweise nicht pflegen kann und niemand die Vertretung zuhause übernehmen kann. Für die Kurzzeitpflege steht Ihnen ein Jahresbudget von 1.774 Euro zur Verfügung, begrenzt auf maximal 56 Tage oder acht Wochen pro Kalenderjahr. Nicht vollständig ausgeschöpfte Mittel können teilweise auch für die Verhinderungspflege genutzt werden.

Tagespflege & Nachtpflege bei Pflegegrad 3

Die Tagespflege oder Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflege. Das bedeutet, dass dieses Angebot die häusliche Pflege ergänzt und unterstützt, aber nicht ersetzt. Dabei findet die Pflege nur tagsüber oder nur nachts in einer Einrichtung statt und ansonsten zuhause. Mit Pflegegrad 3 können Sie für die teilstationäre Pflege bis zu 1.298 Euro pro Monat beanspruchen. Das reicht ungefähr für ein bis zwei Tage oder Nächte pro Woche, je nachdem wie hoch die Kosten in der Einrichtung sind.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat soll zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen ermöglichen. So sollen Pflegende entlastet und die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person erhalten oder gefördert werden. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag mit Pflegegrad 3 für Tages- oder Nachtpflege, ambulante Pflege und Betreuung (ohne Grundpflege), Kurzzeitpflege oder Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht.

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3

Die Pflege und Betreuung bei Pflegegrad 3 ist für Pflegende allein schon fordernd. Darüber hinaus muss aber oft noch der Haushalt der pflegebedürftigen Person geführt werden. Kurzfristig ist das vielleicht kein Problem, aber langfristig bedeutet es eine große Belastung. In solchen Fällen bringt eine Haushaltshilfe genau die richtige Entlastung. Sie ermöglicht Ihnen, mehr von Ihrer Zeit mit der pflegebedürftigen Person gemeinsam zu verbringen, anstatt zu putzen und zu waschen. Finanzieren können Sie die Haushaltshilfe teilweise mit dem Entlastungsbetrag.

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3

Jeder, der krankenversichert ist, hat unabhängig vom Pflegegrad Anspruch auf Hilfsmittel von der Krankenkasse. Dafür ist nur eine ärztliche Verordnung erforderlich, nicht jedoch der Pflegegrad. Nur bei Pflegehilfsmitteln ist ein Pflegegrad erforderlich. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Pflegerollstuhl, Waschwagen und mehr sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe und mehr.

Hausnotruf bei Pflegegrad 3

Der Hausnotruf zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Im Gegensatz zu vielen anderen technischen Pflegehilfsmitteln ist der Zuschuss hier auf einen festen Betrag begrenzt und an einheitliche Bedingungen geknüpft. Wenn Sie alleine leben, einen Pflegegrad haben und im Notfall voraussichtlich nicht telefonisch Hilfe rufen können, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro pro Monat für ein anerkanntes Notrufsystem.

Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 3

Viele Menschen mit Pflegegrad 3 sind nicht mehr besonders mobil und beweglich. Treppensteigen oder das Aufstehen von einem tiefen Toilettensitz wird im Alltag mit einem Mal eine echte Herausforderung. Solche Barrieren sind nicht nur gefährlich, sondern bedrohen auch die Selbständigkeit einer Person. Der Einbau von einem Treppenlift nimmt der Treppe ihre Bedrohlichkeit. Und auch an anderen Stellen können kleine oder große Umbaumaßnahmen helfen. Ein Badumbau zum Beispiel kann schon im Anbringen von Haltegriffen bestehen, aber auch im Umbau einer Badewanne zu einer Dusche. In solchen Fällen kann die Pflegeversicherung einen Umbau als sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen fördern. Dafür sind pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro Zuschuss möglich.

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 3

Wenn Sie sich dafür entscheiden, mit Pflegegrad 3 ins Pflegeheim zu ziehen, stehen Ihnen dafür 1.262 Euro pro Monat zur Verfügung. Mit diesem Betrag können Sie einen Teil der Kosten für Pflege und Betreuung finanzieren. Darüber hinaus werden allerdings auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten) sowie für die Aus- und Weiterbildung des Personals und den Unterhalt der Einrichtung (Investitionskosten) fällig. Diese Kosten müssen Sie in jedem Fall selbst tragen, denn sie gelten nicht als pflegespezifisch. Allerdings bezahlt die Pflegeversicherung noch einen prozentualen Zuschuss zu Ihrem Eigenanteil an den Pflegekosten. Dieser steigt an, je länger Sie bereits in stationärer Pflege leben.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 3

Jede Pflege sollte so einzigartig sein, wie die pflegebedürftige Person selbst. Dafür müssen natürlich die Pflegeleistungen individuell auf die Situation abgestimmt werden. Dabei helfen Ihnen die bereits genannten und einige weitere Pflegeleistungen.

Pflegeberatung

Bei Pflegegrad 3 haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen (nach Paragraf 7a). In der Beratung geht es um die Organisation Ihrer persönlichen Pflegesituation und die Erläuterung von Entlastungs- und Hilfsangeboten.

Pflegekurse für Pflegende

In den Pflegekursen dreht sich alles darum, praktische Pflegefertigkeiten zu erlernen. Angefangen beim Ankleiden über den Transfer bis hin zur Körperpflege. Die Teilnahme steht allen offen, die sich dafür interessieren – und das kostenlos.

Pflegeunterstützungsgeld

Eine weitere Hilfe für Pflegende ist das Pflegeunterstützungsgeld. In akuten Pflegenotfällen übernimmt es die Fortzahlung von Lohn oder Gehalt, damit Sie nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil Sie sich um andere kümmern.

Wohngruppenzuschuss

Die Pflegeversicherung unterstützt Personen, die in Wohngruppen leben, mit einem Zuschlag von 214 Euro pro Monat. Dieser Zuschlag bleibt konstant bei 214 Euro monatlich, egal ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Digitale Services, die Pflegebedürftige und Pflegende in ihrer Situation unterstützen, können als „DiPA“ (Digitale Pflegeanwendungen) zugelassen werden. Die Pflegeversicherung stellt hierfür bis zu 50 Euro pro Monat bereit.

Fallbeispiel Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 beschreibt eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Was bedeutet das konkret? Das folgende Beispiel veranschaulicht, welche Voraussetzungen zu Pflegegrad 3 führen können.

Herr Müller leidet seit zehn Jahren an Morbus Parkinson. In der Folge entwickelte er außerdem eine Depression. Im Alltag bekommt er schon länger Hilfe von seiner Tochter. Seitdem er täglich Unterstützung benötigt, hat sie einen ambulanten Pflegedienst hinzugezogen.

Das Parkinson-Syndrom schränkt Herrn Müller zunehmend in seiner Beweglichkeit ein. Er ist beim Gehen unsicher. Seine Haltung ist leicht gebeugt und seine Gelenke werden mit der Zeit immer steifer. Er benutzt inzwischen auswärts eine Gehhilfe. Seine Wohnung ist ebenerdig, in anderen Umgebungen benötigt er Hilfe beim Treppensteigen. Auch beim morgendlichen Aufstehen braucht er Unterstützung.

Im Modul „Mobilität“ erhält er 6 Punkte. Gewichtet sind das 7,5 Punkte.

Herr Müller kann zwar die Arme noch bewegen und koordinieren, ist aber grundsätzlich etwas wackelig auf den Füßen und daher unsicher. Beim Duschen und Waschen, der Körperpflege sowie beim An- und Umziehen benötigt er Hilfestellung vom Pflegedienst. Das Essen bekommt er geliefert, denn durch sein Zittern hat er Schwierigkeiten beim Kochen.

Im Modul „Selbstversorgung“ bekommt Herr Müller 7 Punkte. Gewichtet sind das 10 Punkte.

Seine Hilfsbedürftigkeit kann der Antragsteller nur schwer akzeptieren und lehnt die Hilfe von pflegerischem Personal teilweise durch verbale Äußerungen und leicht aggressives Verhalten ab. Im Modul „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ werden Herrn Müller 11 Punkte zugeschrieben, gewichtet sind das 15 Punkte.

Aufgrund seiner Depressionen hat er tägliche Tiefpunkte. Vereinzelt ruft er noch Freunde und Familie an, kann sich jedoch immer seltener dazu motivieren. Sich selbst zu beschäftigen, wird für Herrn Müller immer schwieriger.

Im Modul „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ bekommt er 6 Punkte. Gewichtet ergeben sich daraus 7,5 Punkte.

Mehrmals täglich nimmt Herr Müller Medikamente gegen die Symptome des Parkinson-Syndroms ein. Diese werden ihm vom Pflegedienst in Rationen pro Tageszeit vorbereitet. Einmal die Woche bekommt er zuhause eine physiotherapeutische Behandlung, um die noch vorhandene Beweglichkeit zu erhalten und zu verbessern. Zu Arztbesuchen begleitet ihn seine Tochter.

Im Modul „Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen“ erhält er 5 Punkte, was einem gewichteten Wert von 15 Punkten entspricht.

Herr Müller erhält im Pflegegutachten insgesamt 55 gewichtete Punkte. Das Ergebnis liegt deutlich zwischen 47 und 70 Punkten. Deshalb erhält Herr Müller den dritten von fünf Pflegegraden.

Fazit

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege. Es ermöglicht pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen, die Pflege individuell zu gestalten und notwendige Hilfsmittel und Dienstleistungen zu finanzieren. Durch die Kombination mit anderen Pflegeleistungen kann die Pflege optimal an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst werden.

Auswirkungen des Coronavirus
Liebe Berliner*innen und Brandenburger*innen, Liebe Ratsuchende,
die Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben Auswirkungen auf sämtliche Projekte und Einrichtungen der DAKOS PFLEGEDIENST.
Die notwendige Versorgung und Betreuung unserer Kund*innen in der Häuslichkeit läuft unter besonderen zusätzlichen hygienischen Auflagen weiter. Beratungen nach §37.3 SGB XI werden telefonisch durchgeführt. Wenden Sie sich hierzu gern an Ihre DAKOS-Station in Ihrer Nähe.
Die Besuchsdienste der Pflegedienst DAKOS werden unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen fortgeführt. Gruppenangebote können derzeit nicht stattfinden. Trotz aller Einschränkungen sind wir natürlich auch weiterhin für Ihre Fragen und Probleme erreichbar – telefonisch und per E-Mail in den einzelnen Einrichtungen oder zentral im nebenstehenden Kontaktfeld.
Veränderungen werden vor Ort auch durch Aushänge kenntlich gemacht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
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