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Pflegegrad 4: Wie viel Geld steht Ihnen zu?

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Pflegegrad 4 bedeutet eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Sie erhalten Pflegegrad 4, wenn in Ihrem Pflegegutachten 70 bis unter 90 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbständigkeit festgestellt werden. Mit dem Pflegegrad können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 4 erhalten 765 Euro pro Monat, wenn die Pflege zuhause durch Angehörige oder Freunde erfolgt. Das Pflegegeld kann flexibel verwendet werden, um die Pflege zu unterstützen. Pflegesachleistungen betragen 1.778 Euro pro Monat und können für professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst verwendet werden. Die Kosten werden direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet.

Kombinationsleistungen

Wenn sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, spricht man von einer Kombinationsleistung. Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich anteilig, je nachdem, wie viel der Pflegesachleistungen genutzt wird. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung der Pflege an die individuellen Bedürfnisse.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Pflegende Angehörige haben auch mal Termine, sind krank oder fahren in den Urlaub. In solchen Fällen können Sie über die Verhinderungspflege eine stundenweise oder tageweise Vertretung finanzieren. Dafür stehen bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung, die für bis zu 42 Tage oder 6 Wochen genutzt werden können. Die Kurzzeitpflege bietet eine Lösung, wenn Sie zwar zuhause gepflegt werden, aber vorübergehend eine stationäre Versorgung benötigen – beispielsweise wenn die Pflegeperson verhindert ist und niemand die Ersatzpflege zuhause übernehmen kann. Das Budget für Kurzzeitpflege beläuft sich auf 1.774 Euro pro Jahr und ist auf höchstens 56 Tage oder acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat soll zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen ermöglichen. Damit sollen Pflegende entlastet und die Selbständigkeit im Alltag der pflegebedürftigen Person erhalten und gefördert werden. Mit Pflegegrad 4 sollten Sie den Entlastungsbetrag bereits kennen und hoffentlich auch nutzen. Ist das nicht der Fall, können Sie den Entlastungsbetrag auch rückwirkend in Anspruch nehmen.

Pflegehilfsmittel und technische Pflegehilfsmittel

Hilfsmittel werden von der Krankenkasse finanziert und sind deshalb unabhängig von einem Pflegegrad. Anders die Pflegehilfsmittel: Diese setzen einen Pflegegrad voraus. Welchen Sie haben, ist jedoch egal. Denn über einen Anspruch wird individuell nach Bedarf in Ihrer Situation entschieden. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe. Bis zu 40 Euro pro Monat stehen für Verbrauchsmaterialien zur Verfügung.

Wohnraumanpassung

Barrierearmes Wohnen ist eine Grundvoraussetzung für die Pflege. Wenn Sie dafür zum Beispiel Ihr Bad umbauen oder einen Treppenlift einbauen lassen müssen, können Sie von der Pflegeversicherung bis zu 4.000 Euro Zuschuss erhalten. Diese wohnumfeldverbessernden Maßnahmen tragen dazu bei, die Selbstständigkeit und Sicherheit im eigenen Zuhause zu erhöhen.

Stationäre Pflege

Die häusliche Pflege mit Pflegegrad 4 ist trotz aller Mühen nicht in jedem Fall möglich, denn sie erfordert viel Zeit und es muss mindestens eine Pflegeperson geben, die selbst in guter Verfassung ist. Ein Umzug ins Pflegeheim ist oft unausweichlich. Die Pflegeversicherung stellt bei Pflegegrad 4 für die stationäre Pflege 1.775 Euro pro Monat bereit. Darüber hinaus müssen Sie jedoch mit erheblichen weiteren Kosten rechnen, die Sie selbst bezahlen müssen. Der Eigenanteil ist dabei unabhängig vom Pflegegrad (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil). Zu Ihrem Eigenanteil bezahlt die Pflegeversicherung noch einen prozentualen Zuschuss. Dieser steigt an, je länger Sie bereits in stationärer Pflege leben.

Weitere Leistungen

Jede Pflege sollte so einzigartig sein, wie die pflegebedürftige Person selbst. Dafür müssen natürlich die Pflegeleistungen individuell auf die Situation abgestimmt werden. Dabei helfen Ihnen die bereits genannten und einige weitere Pflegeleistungen. Dazu gehören:

  • Pflegeberatung: Bei Pflegegrad 4 haben Sie die Möglichkeit zu einer kostenlosen Pflegeberatung nach Paragraf 7a. Die Beratung hilft Ihnen, Ihre persönliche Pflegesituation zu organisieren und erläutert Ihnen Entlastungs- und Hilfsangebote.

  • Pflegekurse für Pflegende: Praktisches Pflegewissen vom Ankleiden über den Transfer bis zur Körperpflege erlernen Sie in Pflegekursen. Die Teilnahme ist kostenlos für alle Interessierten und Pflegenden.

  • Pflegeunterstützungsgeld: Das Pflegeunterstützungsgeld übernimmt in akuten Pflegenotfällen die Fortzahlung von Lohn oder Gehalt der Pflegenden. So soll verhindert werden, dass diese in finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil Sie sich um andere kümmern.

  • Wohngruppenzuschuss: Die Pflegeversicherung unterstützt Personen, die in Wohngruppen leben, mit einem Zuschlag von 214 Euro pro Monat. Dieser Zuschlag bleibt konstant bei 214 Euro monatlich, egal welchen Pflegegrad Sie haben.

  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Digitale Services für Pflegebedürftige und Pflegende können als „Digitale Pflegeanwendungen“ oder „DiPA“ anerkannt werden. Die Pflegeversicherung stellt für die Nutzung von DiPA 50 Euro pro Monat bereit.

Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende

Die Pflegeversicherung kann unter bestimmten Bedingungen Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende übernehmen. Die Voraussetzungen für Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung variieren. Weitere Infos finden Sie im Ratgeber für pflegende Angehörige.

Fallbeispiel Pflegegrad 4

Versicherte mit Pflegegrad 4 haben eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Wie das Leben eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 aussehen könnte, soll dieses fiktive Beispiel veranschaulichen.

Frau Schneider erlitt vor einigen Jahren einen Schlaganfall. Seitdem ist sie halbseitig gelähmt. Mit einer Gehhilfe kann sie zwar laufen, zuhause nutzt sie aber überwiegend einen Rollstuhl. Sie hat bereits einen Treppenlift einbauen lassen. Auch beim Umsetzen benötigt sie Hilfe. Im Modul „Mobilität“ bestätigt ihr der Gutachter 12 Punkte, was gewichtet 15 Punkten entspricht.

Da Frau Schneider ihren linken Arm und das linke Bein nicht mehr bewegen kann, gelingt Frau Schneider das Waschen und Anziehen nur noch mit Hilfe vom Pflegedienst. Auch beim Toilettengang benötigt sie Hilfe, ebenso wie bei der Zubereitung von Mahlzeiten. Aufgrund des Schlaganfalles hat Frau Schneider eine Schluckstörung entwickelt, weshalb sie auch beim Essen Hilfestellung benötigt. Im Modul „Selbstversorgung“ erhält sie daher 24 Punkte. Gewichtet ergibt das 30 Punkte.

Durch den Schlaganfall hat die Seniorin einige ihrer kognitiven Fähigkeiten verloren. Mittlerweile kann sie wieder sprechen, ihr Sprachniveau ist jedoch geringer. Sie kann ihre elementaren Bedürfnisse noch mitteilen, hat jedoch Schwierigkeiten mit längeren Gesprächen. Ebenfalls durch den Schlaganfall ist ihr Blickfeld eingeschränkt und sie sieht nur noch in einem sogenannten Tunnelblick, die Ränder sind also verdunkelt. Daher hat Frau Schneider örtliche Orientierungsprobleme. Im Modul „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ erhält sie 11 Punkte, gewichtet sind das 11,25 Punkte.

Frau Schneider bekommt mehrmals am Tag eine Medikation vom Pflegedienst und wird zu Arztbesuchen gefahren. Einmal die Woche kommt eine Logopädin zu ihr nach Hause. Im Modul „Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen“ vergibt der Gutachter 7 Punkte, was gewichtet in diesem Modul 20 Punkten entspricht.

Insgesamt kommt das Pflegegutachten von Frau Schneider auf 76,25 gewichtete Punkte. Das liegt im Bereich von 70 bis unter 90 Punkten und entspricht deshalb Pflegegrad 4, dem vierten von fünf Pflegegraden.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 erhalten Versicherte mit einer anerkannten „schwersten Beeinträchtigung der Selbständigkeit“. Das entspricht 70 bis unter 90 Punkten im Pflegegutachten.

Ab wann bekommt man Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 ist grob umschrieben als „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit“. Dahinter verbirgt sich allerdings eine konkrete Punktzahl von 70 bis unter 90 Punkten nach einem festen Begutachtungsverfahren. Die Punktzahl wird in einem Pflegegutachten ermittelt.

Wie viele Stunden Pflege bei Pflegegrad 4?

Der Aufwand für die Pflege ist bei Pflegegrad 4 sehr hoch, in der Regel fallen mehrmals täglich größere Aufgaben an. Genauer sagen lässt sich das nicht, denn schon seit 2017 ist der Zeitaufwand nicht mehr das entscheidende Kriterium für einen Pflegegrad. Dieser wird an der Selbständigkeit bemessen.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 4?

Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Tagespflege & Nachtpflege, technische Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Stationäre Pflege und weitere Pflegeleistungen.

Wieviel Geld gibt es bei Pflegegrad 4?

Mit Pflegegrad 4 liegt das Pflegegeld bei 765 Euro pro Monat. Voraussetzung ist, dass die Pflege zuhause stattfindet und Sie die Pflegeleistungen nicht voll beanspruchen. Sonst verringert sich dadurch Ihr Anspruch auf Pflegegeld.

Wie viel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 4?

Pflegebedürftige Personen erhalten mit Pflegegrad 4 Pflegegeld in Höhe von 765 Euro pro Monat. Die Voraussetzung für Pflegegeld bei Pflegegrad 4 ist, dass die versicherte Person in der Häuslichkeit durch Angehörige oder Freunde versorgt wird.

Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4?

Mit Pflegesachleistungen können Sie einen ambulanten Pflegedienst oder eine anerkannte Einzelpflegekraft finanzieren. Mit Pflegegrad 4 stehen dafür 1.778 Euro pro Monat zur Verfügung.

Wieviel Verhinderungspflege kann ich bei Pflegegrad 4 erhalten?

Bis zu 1.612 Euro pro Jahr und höchstens 42 Tage oder 6 Wochen Verhinderungspflege können Sie mit Pflegegrad 4 in Anspruch nehmen. Sie können den Betrag um einen Teil Ihres ungenutzten Budgets für Kurzzeitpflege erhöhen.

Wie viele Tage Kurzzeitpflege kann ich bei Pflegegrad 4 beanspruchen?

Bis zu 56 Tage oder 8 Wochen pro Jahr Kurzzeitpflege sind möglich mit Pflegegrad 4. In der Praxis gelangen Sie allerdings bereits vorher an die Grenzen des Höchstbetrags von 1.774 Euro pro Jahr, die dafür zur Verfügung stehen. Falls Sie die Verhinderungspflege nicht ganz nutzen, können Sie einen Teil dieses Budgets auch für die Kurzzeitpflege nutzen.

Was zahlt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 4 für die Heimunterbringung?

1.775 Euro pro Monat für Pflegekosten in stationärer Pflege finanziert die Pflegeversicherung. Allerdings beeinflusst das nicht Ihren Eigenanteil, denn der liegt bei jedem Pflegegrad gleich hoch. Ihren Eigenanteil bezuschusst die Pflegeversicherung mit einem Prozentsatz, der sich danach richtet, wie lange Sie bereits in stationärer Pflege sind.

Auswirkungen des Coronavirus
Liebe Berliner*innen und Brandenburger*innen, Liebe Ratsuchende,
die Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben Auswirkungen auf sämtliche Projekte und Einrichtungen der DAKOS PFLEGEDIENST.
Die notwendige Versorgung und Betreuung unserer Kund*innen in der Häuslichkeit läuft unter besonderen zusätzlichen hygienischen Auflagen weiter. Beratungen nach §37.3 SGB XI werden telefonisch durchgeführt. Wenden Sie sich hierzu gern an Ihre DAKOS-Station in Ihrer Nähe.
Die Besuchsdienste der Pflegedienst DAKOS werden unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen fortgeführt. Gruppenangebote können derzeit nicht stattfinden. Trotz aller Einschränkungen sind wir natürlich auch weiterhin für Ihre Fragen und Probleme erreichbar – telefonisch und per E-Mail in den einzelnen Einrichtungen oder zentral im nebenstehenden Kontaktfeld.
Veränderungen werden vor Ort auch durch Aushänge kenntlich gemacht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
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