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Pflegegrad 4: Wieviel Geld steht Ihnen zu?

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Table of Contents

Pflegegrad 4 ist einer der höchsten Pflegegrade in Deutschland und stellt für Betroffene sowie ihre Angehörigen eine erhebliche Herausforderung dar. Viele fragen sich: "Pflegestufe 4 wieviel Geld steht mir oder meinen Angehörigen zu?" Dieser Beitrag beleuchtet ausführlich die finanzielle Unterstützung, die Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten können. Wir erklären nicht nur die Höhe des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen, sondern bieten auch wertvolle Hinweise zu zusätzlichen Fördermöglichkeiten und steuerlichen Vorteilen. Durch das Lesen dieses Beitrags erhalten Sie umfassende Informationen und praktische Tipps, wie Sie die bestmögliche Unterstützung für Ihre Pflegesituation sichern können. Nutzen Sie unser Wissen, um finanzielle Belastungen zu reduzieren und sich auf das Wesentliche – die optimale Pflege – zu konzentrieren.

1. Einführung in Pflegegrad 4

Definition und Bedeutung von Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 wird Personen zuerkannt, die aufgrund schwerster Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit oder ihren Fähigkeiten eine besonders intensive Betreuung und Pflege benötigen. Dieser Pflegegrad signalisiert einen hohen Pflegebedarf, der oftmals eine umfassende Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen erfordert. Die Einstufung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessments (NBA), das die Pflegebedürftigkeit anhand von sechs Modulen bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Pflegegrad 4 bedeutet nicht nur eine umfangreiche Versorgung, sondern auch eine erhebliche finanzielle Unterstützung für Betroffene und ihre Angehörigen.

Überblick über die Leistungen 2025

Ab dem Jahr 2025 profitieren Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 von verbesserten finanziellen Leistungen. Die Unterstützung umfasst neben dem erhöhten Pflegegeld auch erweiterte Pflegesachleistungen sowie zusätzliche finanzielle Hilfen. Diese Anpassungen berücksichtigen die steigenden Lebenshaltungskosten und den wachsenden Bedarf an professioneller Pflege. Pflegebedürftige können zwischen ambulanten Pflegeleistungen, teilstationären Pflegeangeboten wie Tages- und Nachtpflege und vollstationären Pflegeoptionen wählen. Zusätzlich werden Fördermittel für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Pflegehilfsmittel bereitgestellt, um die Pflege zu Hause zu erleichtern. Im nächsten Abschnitt werden die spezifischen Leistungen detaillierter erläutert.

2. Detaillierte Leistungen im Pflegegrad 4

Pflegegeld (Care Allowance)

Ab 2025 wird das Pflegegeld für Pflegegrad 4 von derzeit 764 € auf 800 € pro Monat erhöht. Diese Leistung erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden. Das Pflegegeld dient dazu, die Kosten für die häusliche Pflege teilweise zu decken und ermöglicht es den Pflegebedürftigen, ihre Betreuung individuell zu gestalten. Es kann flexibel für verschiedene pflegerische Leistungen verwendet werden, wie beispielsweise für die Anschaffung von Hilfsmitteln oder die Unterstützung im Haushalt.

Pflegesachleistungen (Care Benefits in Kind)

Die Pflegesachleistungen, die von professionellen Pflegediensten erbracht werden, steigen ab 2025 von 1.778 € auf 1.859 € pro Monat. Diese Leistungen können für die Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste verwendet werden, die Aufgaben wie Körperpflege, Betreuung oder hauswirtschaftliche Unterstützung übernehmen. Pflegesachleistungen bieten eine finanzielle Alternative zum Pflegegeld und unterstützen die Pflegebedürftigen dabei, so lange wie möglich selbstständig in ihrem Zuhause zu bleiben. Zudem können Pflegesachleistungen mit anderen Unterstützungsangeboten kombiniert werden, um die Pflege optimal zu gestalten.

Zusätzliche Leistungen

Tages- und Nachtpflege: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 können bis zu 1.685 € pro Monat für teilstationäre Pflegeangebote wie Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen. Diese Leistungen bieten eine temporäre Entlastung für pflegende Angehörige und ermöglichen gleichzeitig eine professionelle Betreuung des Pflegebedürftigen.

Vollstationäre Pflege: Für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim stehen ab 2025 bis zu 1.855 € pro Monat plus zusätzliche Zulagen zur Verfügung. Diese Leistungen decken die umfassende Betreuung und medizinische Versorgung in Pflegeeinrichtungen ab, die rund um die Uhr gewährleistet wird.

3. Finanzielle Aspekte und Eigenanteile

Eigenanteil bei verschiedenen Pflegeformen

Je nach gewählter Pflegeform müssen Pflegebedürftige einen Eigenanteil tragen. Bei ambulanter Pflege fällt dieser Anteil in der Regel geringer aus, während er bei teilstationärer und vollstationärer Pflege höher sein kann. Es ist wichtig, die verschiedenen Pflegeangebote sorgfältig zu vergleichen und den eigenen finanziellen Spielraum zu berücksichtigen, um die geeignete Pflegeform auszuwählen.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten

Neben den regulären Leistungen der Pflegekassen gibt es verschiedene zusätzliche Fördermöglichkeiten. Dazu gehören Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie den Einbau eines Treppenliftes oder die Umgestaltung des Badezimmers zu einem barrierefreien Raum. Auch spezielle Förderprogramme für pflegende Angehörige, wie beispielsweise Entlastungsangebote, können in Anspruch genommen werden, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.

Steuerliche Aspekte und Absetzbarkeit

Pflegekosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Dazu zählen Ausgaben für notwendige Pflegeleistungen, Hilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Es ist ratsam, alle Rechnungen und Nachweise sorgfältig zu dokumentieren und bei der Steuererklärung geltend zu machen. Ein Steuerberater kann dabei helfen, die absetzbaren Kosten optimal zu nutzen und somit die finanzielle Belastung weiter zu mindern.

Möglichkeiten der Kosteneinsparung

Durch die Nutzung von kostenlosen oder kostengünstigen Pflegehilfsmitteln, die von der Pflegekasse bereitgestellt werden, können Pflegekosten erheblich reduziert werden. Dazu gehören beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle oder Inkontinenzprodukte. Zudem bieten manche Pflegeanbieter Rabatte bei der Inanspruchnahme mehrerer Leistungen oder langjährigen Betreuung. Ein bewusster Umgang mit den Ressourcen und die gezielte Auswahl von Pflegeleistungen tragen ebenfalls zur Kosteneinsparung bei.

4. Antragstellung und Verwaltung

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung

  1. Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer zuständigen Pflegekasse auf, entweder telefonisch oder über die offizielle Webseite, um den Antrag auf Pflegegrad 4 zu stellen.

  2. Antragsformular ausfüllen: Füllen Sie das Antragsformular sorgfältig aus und stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Informationen vollständig und korrekt angegeben sind.

  3. Begutachtungstermin vereinbaren: Die Pflegekasse wird einen Termin für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) organisieren, um den Pflegebedarf zu bewerten.

  4. Vorbereitung auf den Begutachtungstermin: Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen und bereiten Sie sich darauf vor, die Pflegesituation detailliert zu erläutern.

  5. Begutachtungstermin wahrnehmen: Seien Sie beim Termin präsent und beantworten Sie die Fragen des Gutachters umfassend, um eine genaue Einschätzung zu ermöglichen.

  6. Bescheid abwarten: Nach der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über den festgestellten Pflegegrad. Im Falle einer Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Erforderliche Unterlagen und Nachweise

Für die Antragstellung benötigen Sie verschiedene Dokumente, darunter ärztliche Atteste, Krankenhausberichte, Pflegetagebücher und eine aktuelle Medikamentenliste. Diese Unterlagen helfen dem Gutachter, den Pflegebedarf präzise zu beurteilen. Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig und aktuell sind, um Verzögerungen im Prozess zu vermeiden.

Widerspruchsmöglichkeiten bei Ablehnung

Sollte Ihr Antrag auf Pflegegrad 4 abgelehnt werden, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. In Ihrem Widerspruch sollten Sie die Gründe darlegen und zusätzliche Nachweise einreichen, die Ihren Pflegebedarf belegen. Es kann hilfreich sein, sich von einem Pflegeberater oder einer entsprechenden Organisation unterstützen zu lassen, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

Fristen und Überprüfungsintervalle

Achten Sie darauf, alle Fristen bei der Antragstellung und bei eventuellen Widersprüchen einzuhalten. Die Pflegegrade werden in regelmäßigen Abständen überprüft, in der Regel alle zwei Jahre, um sicherzustellen, dass der Pflegebedarf weiterhin besteht oder angepasst werden muss. Planen Sie proaktive Überprüfungen ein, insbesondere wenn sich die Pflegesituation ändert, um rechtzeitig eine Höherstufung oder Anpassung der Leistungen zu beantragen.

5. Ergänzende Leistungen

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist, beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub. Diese Leistung ermöglicht eine vorübergehende Betreuung durch professionelle Pflegekräfte, um die pflegende Angehörige zu entlasten. Pflegegrad 4-Bedürftige können bis zu 1.612 € pro Jahr für Verhinderungspflege erhalten. Zudem steht ein zusätzliches Entlastungsbudget von 1.612 € zur Verfügung, das flexibel für verschiedene Unterstützungsangebote genutzt werden kann.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege bietet eine temporäre Pflegeunterbringung für Pflegebedürftige, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Pflegegrad 4-Bedürftige können bis zu 1.774 € pro Monat für die Kurzzeitpflege nutzen. Diese Leistung stellt sicher, dass der Pflegebedarf auch außerhalb des häuslichen Umfelds gedeckt werden kann und ermöglicht eine flexible Anpassung an veränderte Pflegesituationen.

Hilfsmittelversorgung

Pflegehilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten oder Inkontinenzartikel können bei der Pflegekasse beantragt werden. Diese Hilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause erheblich und tragen zur Verbesserung der Lebensqualität der Pflegebedürftigen bei. Die Kosten für notwendige Hilfsmittel werden in der Regel vollständig von der Pflegekasse übernommen, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. Eine individuelle Beratung kann helfen, die passenden Hilfsmittel auszuwählen und zu beantragen.

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen können beantragt werden, um die Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität des Pflegebedürftigen zu verbessern. Dazu gehören Angebote wie Hausnotrufsysteme, Freizeitaktivitäten oder Unterstützung im Haushalt. Diese Leistungen tragen dazu bei, die pflegerische Versorgung zu erweitern und den Alltag der Betroffenen zu entlasten.

6. Spezielle Zielgruppen

Besonderheiten bei jüngeren Pflegebedürftigen

Für jüngere Pflegebedürftige unter 25 Jahren gibt es spezielle Regelungen und Leistungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dazu gehören höhere Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und zusätzliche Unterstützungsangebote, um die Integration in Schule oder Beruf zu fördern. Zudem können junge Erwachsene von besonderen Betreuungsangeboten profitieren, die ihre individuelle Lebenssituation berücksichtigen.

Demenzpatienten in Pflegegrad 4

Demenzpatienten haben oft zusätzliche Unterstützungsbedarfe, die über die regulären Pflegeleistungen hinausgehen. Es gibt spezielle Programme und Angebote, die auf die kognitiven und emotionalen Bedürfnisse von Demenzkranken abgestimmt sind. Dazu gehören spezielle Betreuungszeiten, therapeutische Maßnahmen und Schulungen für Pflegekräfte, um eine angemessene und würdige Pflege zu gewährleisten.

Berufstätige Angehörige

Für berufstätige Angehörige gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, um die Pflege mit dem Beruf zu vereinbaren. Angebote wie Pflegezeit oder Familienpflegezeit ermöglichen es, die Arbeitszeit zu reduzieren oder zeitweise auszusetzen, um sich intensiver um den pflegebedürftigen Angehörigen kümmern zu können. Zudem bieten einige Pflegekassen flexible Betreuungsangebote, die sich an den Arbeitszeiten orientieren und eine kontinuierliche Pflege sicherstellen.

Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf zusätzliche Hilfen und Förderungen, die über die regulären Pflegeleistungen hinausgehen. Dazu gehören spezielle Assistenzleistungen, barrierefreie Wohnraumanpassungen und zusätzliche Finanzhilfen für notwendige Hilfsmittel. Diese Leistungen sind darauf ausgerichtet, die Selbstständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen.

7. FAQ

Häufige Fragen zur Einstufung

Wie wird der Pflegegrad 4 ermittelt?
Der Pflegegrad 4 wird durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) festgelegt, das die Pflegebedürftigkeit anhand von sechs Modulen bewertet.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Pflegegrad 4 zu erhalten?
Schwerste Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit oder den Fähigkeiten, die eine intensive Betreuung erfordern.

Kombinationsmöglichkeiten von Leistungen

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen?
Ja, eine kombinierte Nutzung ist möglich, allerdings kann Pflegegeld nicht gleichzeitig für Pflegesachleistungen verwendet werden.

Welche zusätzlichen Leistungen kann ich kombinieren?
Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Betreuungsleistungen können zusätzlich genutzt werden.

Übergang zwischen Pflegegraden

Was passiert, wenn sich mein Pflegebedarf ändert?
Der Pflegegrad wird in regelmäßigen Abständen überprüft und kann angepasst werden, wenn sich der Pflegebedarf ändert.

Wie beantrage ich eine Höherstufung meines Pflegegrads?
Durch einen erneuten Antrag bei der Pflegekasse mit aktualisierten medizinischen Unterlagen.

Besondere Härtefälle

Welche Unterstützung gibt es für besondere Härtefälle?
Zusätzliche finanzielle Hilfen und individuelle Lösungsansätze können beantragt werden, um besondere Belastungen auszugleichen.

Wie definiere ich einen Härtefall?
Ein Härtefall liegt vor, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die über die regulären Leistungen hinausgehen.

Fazit 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Pflegegrad 4 eine umfassende finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige bietet, die eine besonders intensive Pflege benötigen. Die Höhe der Leistungen variiert je nach Art der Pflege: Ob ambulante Pflege, Pflegegeld oder stationäre Pflege – die Unterstützung ist darauf ausgelegt, die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Es ist wichtig, sich über die genauen Beträge und Bedingungen zu informieren, um fundierte Entscheidungen für sich oder seine Angehörigen zu treffen.

Haben Sie noch Fragen zur Pflegestufe 4 und den damit verbundenen finanziellen Leistungen? Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie diese Unterstützung optimal nutzen können? Hinterlassen Sie einen Kommentar oder stellen Sie Ihre Fragen direkt hier!



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