Pflegestufe 3

Pflegestufe 3: Anspruch, Leistungen und Tipps

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Alles, was Sie über Pflegegrad 3 wissen müssen: Voraussetzungen, Antragstellung und Leistungen

Mit der Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 hat sich das deutsche Pflegesystem grundlegend gewandelt. Die bisherigen Pflegestufen wurden abgelöst, um eine gerechtere Bewertung der Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen. Insbesondere Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen profitieren von diesem System. In diesem Blogbeitrag konzentrieren wir uns auf den Pflegegrad 3 – eine Einstufung, die für Menschen mit schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorgesehen ist. Wir erläutern, wie Sie einen Antrag stellen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Leistungen Sie erwarten können.

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 ist für Personen vorgesehen, die in ihrer Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt sind. Die Betroffenen benötigen regelmäßig Unterstützung im Alltag, können viele Dinge nicht mehr alleine bewältigen und sind auf die Hilfe von Pflegediensten oder Angehörigen angewiesen.

Typische Krankheitsbilder bei Pflegegrad 3:

- Multiple Sklerose

- Erkrankungen des Rückenmarks

- Lähmungen einzelner Gliedmaßen

- Demenzielle Erkrankungen

Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegegrad 3

Um in Pflegegrad 3 eingestuft zu werden, müssen Betroffene eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen. Dies wird im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder bei Privatversicherten durch MEDICPROOF festgestellt. Mindestens 47,5 Punkte müssen im Begutachtungsverfahren erreicht werden.

Antragstellung für Pflegegrad 3

Der Antrag auf Pflegegrad 3 wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Dies kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen. Nach Eingang des Antrags wird ein Termin für die Begutachtung vereinbart, bei dem der tatsächliche Pflegebedarf ermittelt wird.

Leistungen bei Pflegegrad 3

Mit der Einstufung in Pflegegrad 3 stehen Betroffenen und ihren Angehörigen verschiedene Leistungen zur Verfügung, die die Pflegesituation erleichtern sollen. Dazu gehören unter anderem:

Pflegegeld und Pflegesachleistungen:

- Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige: 545 Euro pro Monat (Stand 2023, mit Erhöhungen in den folgenden Jahren)

- Pflegesachleistungen für professionelle Pflegedienste: Bis zu 1.298 Euro monatlich

Tages- und Nachtpflege:

- Unterstützung für teilstationäre Pflegeleistungen mit bis zu 1.298 Euro monatlich

Kurzzeit- und Verhinderungspflege:

- Für Kurzzeitpflege: Bis zu 1.612 Euro jährlich

- Für Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro jährlich

Entlastungsbetrag:

- Ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote

Wichtige Dokumente für die Pflegevorsorge

Es ist ratsam, frühzeitig wichtige Dokumente wie eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Diese Dokumente sichern Ihre Interessen und bewahren Ihre Selbstbestimmung in Notsituationen.

Schlussfolgerung

Die Einstufung in Pflegegrad 3 ist ein wichtiger Schritt, um die benötigte Unterstützung und finanzielle Entlastung für schwer beeinträchtigte Personen und ihre Angehörigen zu erhalten. Eine gründliche Vorbereitung auf die Begutachtung und die Kenntnis der verfügbaren Leistungen sind entscheidend, um den Pflegegrad 3 erfolgreich zu beantragen. Bei Fragen oder Unklarheiten sollten Sie nicht zögern, sich an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle zu wenden.

Ressourcen

- Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform und den Pflegegraden

- Offizielle Website der Pflegeversicherung mit Details zu den Leistungen und Antragsverfahren

- Beratungsangebote von Wohlfahrtsverbänden und Pflegestützpunkten

Indem Sie sich umfassend informieren und die Unterstützung professioneller Beratungsstellen in Anspruch nehmen, können Sie die Herausforderungen des Pflegegrads 3 meistern und die bestmögliche Pflege für sich oder Ihre Angehörigen sicherstellen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Pflegegrad 3 und für wen ist er gedacht?

Pflegegrad 3 richtet sich an Personen, die in ihrer Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt sind und regelmäßig Unterstützung im Alltag benötigen. Typische Krankheitsbilder umfassen unter anderem Multiple Sklerose, Erkrankungen des Rückenmarks, Lähmungen und demenzielle Erkrankungen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Einstufung in Pflegegrad 3 erfüllt sein?

Für die Einstufung in Pflegegrad 3 muss eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen, die im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder MEDICPROOF bei Privatversicherten festgestellt wird. Mindestens 47,5 Punkte müssen im Begutachtungsverfahren erreicht werden.

Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegegrad 3?

Der Antrag kann telefonisch, schriftlich oder online bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Nach Eingang des Antrags wird ein Termin für die Begutachtung vereinbart, um den tatsächlichen Pflegebedarf zu ermitteln.

Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 3 zur Verfügung?

Bei Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen, die die Pflegesituation erleichtern sollen. Dazu gehören Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige (545 Euro pro Monat), Pflegesachleistungen für professionelle Pflegedienste (bis zu 1.298 Euro monatlich), Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote.

Warum sind Dokumente wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht wichtig?

Diese Dokumente sichern Ihre Interessen und bewahren Ihre Selbstbestimmung in Notsituationen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Pflegevorsorge, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlungen und Entscheidungen beachtet werden, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese zu treffen.

Ausblick auf kommende Themen

In unserem nächsten Blogpost werden wir uns näher mit den Unterschieden und Übergängen zwischen den Pflegegraden befassen. Viele Betroffene und Angehörige stehen vor der Herausforderung, dass sich der Pflegebedarf im Laufe der Zeit verändert. Wir möchten Licht ins Dunkel bringen und aufzeigen, wie man von Pflegegrad 3 zu Pflegegrad 4 oder 5 wechselt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche zusätzlichen Leistungen damit verbunden sind. Zudem werden wir praktische Tipps geben, wie Sie sich optimal auf eine Höherstufung vorbereiten können und welche Unterstützungsangebote dabei helfen können, den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten. Bleiben Sie dran, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie die Pflegesituation für sich oder Ihre Angehörigen weiter verbessern können.

Auswirkungen des Coronavirus
Liebe Berliner*innen und Brandenburger*innen, Liebe Ratsuchende,
die Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben Auswirkungen auf sämtliche Projekte und Einrichtungen der DAKOS PFLEGEDIENST.
Die notwendige Versorgung und Betreuung unserer Kund*innen in der Häuslichkeit läuft unter besonderen zusätzlichen hygienischen Auflagen weiter. Beratungen nach §37.3 SGB XI werden telefonisch durchgeführt. Wenden Sie sich hierzu gern an Ihre DAKOS-Station in Ihrer Nähe.
Die Besuchsdienste der Pflegedienst DAKOS werden unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen fortgeführt. Gruppenangebote können derzeit nicht stattfinden. Trotz aller Einschränkungen sind wir natürlich auch weiterhin für Ihre Fragen und Probleme erreichbar – telefonisch und per E-Mail in den einzelnen Einrichtungen oder zentral im nebenstehenden Kontaktfeld.
Veränderungen werden vor Ort auch durch Aushänge kenntlich gemacht.
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