Pflegegrad in Berlin beantragen: Ihr kompletter Leitfaden für 2025

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Wenn Sie oder ein Angehöriger im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, ist die Beantragung eines Pflegegrades ein entscheidender Schritt. Dieser sichert Ihnen finanzielle Leistungen und Betreuungsangebote der Pflegeversicherung zu. Doch das Verfahren kann komplex und für viele Berlinerinnen und Berliner eine große Hürde sein. Keine Sorge – mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung ist der Weg zum Pflegegrad gut zu bewältigen. Dieser Leitfaden führt Sie durch alle wichtigen Etappen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Antragstellung: Der erste Schritt ist immer ein formloser oder formeller Antrag bei der Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist.
  • Begutachtung durch den MD: Der Medizinische Dienst (MD) prüft die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, um den Pflegegrad zu ermitteln.
  • Gute Vorbereitung ist entscheidend: Ein Pflegetagebuch und das Sammeln ärztlicher Unterlagen erhöhen die Chancen auf eine faire Einstufung erheblich.
  • Unterstützung in Berlin: Neben den offiziellen Pflegestützpunkten helfen erfahrene Pflegedienste wie DAKOS bei der Antragstellung und Vorbereitung.
  • Widerspruchsrecht: Sollten Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einzulegen.

Was ist ein Pflegegrad und wer hat Anspruch?

Ein Pflegegrad spiegelt den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit einer Person wider und bestimmt die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade (1 bis 5), die den früheren Pflegestufen abgelöst haben. Anspruch hat grundsätzlich jeder, der für voraussichtlich mindestens sechs Monate in seiner Selbstständigkeit so stark eingeschränkt ist, dass er auf Hilfe von anderen angewiesen ist.

Die Einstufung erfolgt nicht nach Krankheitsbildern, sondern danach, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann. Dies wird bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst festgestellt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung Pflegegrad in Berlin beantragen

Der Prozess zur Feststellung eines Pflegegrades ist in Berlin klar geregelt. Mit unserer Anleitung behalten Sie den Überblick über die notwendigen Schritte.

Schritt 1 Der Antrag bei der Pflegekasse

Der erste und wichtigste Schritt ist der Antrag. Diesen stellen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse ist immer bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.

Sie können den Antrag auf verschiedene Weisen stellen:

  • Telefonisch: Rufen Sie bei der Pflegekasse an und bitten Sie um die Zusendung der Antragsformulare. Das Datum des Anrufs gilt bereits als Antragsdatum, was für den Leistungsbeginn entscheidend ist.
  • Schriftlich: Ein formloser Brief mit der Bitte um Leistungen der Pflegeversicherung genügt. Wichtig sind Name, Geburtsdatum und Versicherungsnummer der betreffenden Person.
  • Online: Viele Krankenkassen bieten mittlerweile Antragsformulare auf ihrer Website an.

Nach Ihrem Erstantrag sendet Ihnen die Kasse ein ausführliches Formular zu, das Sie sorgfältig ausfüllen und zurücksenden müssen.

Schritt 2 Die Vorbereitung auf die MD-Begutachtung

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird der Medizinische Dienst (MD) beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Ein Gutachter wird sich bei Ihnen melden, um einen Termin für einen Hausbesuch zu vereinbaren. Diese Begutachtung ist der entscheidende Moment im gesamten Prozess. Eine gründliche Vorbereitung ist daher unerlässlich.

Unsere Empfehlungen zur Vorbereitung:

  1. Pflegetagebuch führen: Notieren Sie über ein bis zwei Wochen detailliert, bei welchen Tätigkeiten und wie oft am Tag Hilfe benötigt wird. Dokumentieren Sie alles – vom Aufstehen über die Körperpflege bis zur Haushaltsführung und nächtlichen Hilfe.
  2. Unterlagen sammeln: Legen Sie alle relevanten medizinischen Dokumente bereit. Dazu gehören Arztbriefe, Krankenhausberichte, eine Liste der verordneten Medikamente und ggf. vorhandene Schwerbehindertenausweise.
  3. Vertrauensperson hinzuziehen: Bitten Sie eine Person, der Sie vertrauen – etwa einen Angehörigen oder eine Pflegekraft Ihres Pflegedienstes –, beim Begutachtungstermin anwesend zu sein. Vier Ohren hören mehr als zwei, und eine vertraute Person gibt Sicherheit.

Unser DAKOS-Experten-Tipp

Als ambulanter Pflegedienst in Berlin unterstützen wir unsere Klientinnen und Klienten seit 2012 bei der Vorbereitung auf die MD-Begutachtung. Wir helfen Ihnen, ein lückenloses Pflegetagebuch zu führen und alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Auf Wunsch begleiten unsere erfahrenen Pflegekräfte Sie auch während des Gutachtertermins. So stellen wir sicher, dass die tatsächliche Pflegesituation realistisch dargestellt wird und Sie den Pflegegrad erhalten, der Ihnen zusteht.

Schritt 3 Der Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst (MD)

Während des Hausbesuchs bewertet der Gutachter die Selbstständigkeit der antragstellenden Person anhand von sechs Modulen:

  1. Mobilität: Wie gut kann sich die Person fortbewegen?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Gibt es Einschränkungen bei Orientierung, Erinnerung oder Kommunikation?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Bestehen Ängste, Aggressionen oder depressive Phasen?
  4. Selbstversorgung: Wie selbstständig sind Körperpflege, An- und Auskleiden und die Nahrungsaufnahme?
  5. Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Wie wird mit Medikamenten, Wundversorgung oder Arztbesuchen umgegangen?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann der Tagesablauf noch selbst gestaltet werden?

Seien Sie im Gespräch ehrlich und beschönigen Sie nichts. Es ist wichtig, die Situation so darzustellen, wie sie an den meisten Tagen ist – nicht nur an den guten.

Schritt 4 Der Pflegegrad-Bescheid und das weitere Vorgehen

Nach der Begutachtung erstellt der MD ein Gutachten und sendet es an die Pflegekasse. Die Kasse entscheidet auf dieser Grundlage über den Pflegegrad und schickt Ihnen einen schriftlichen Bescheid. Laut Gesetz muss diese Entscheidung innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang erfolgen (§ 18 Abs. 3b SGB XI).

Wird der Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad zu niedrig eingestuft, haben Sie einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen.

Besonderheiten in Berlin Wo finden Sie Unterstützung?

In einer großen Stadt wie Berlin gibt es zahlreiche Anlaufstellen, die Ihnen bei der Beantragung eines Pflegegrades helfen können.

  • Pflegestützpunkte Berlin: Dies sind offizielle, neutrale Beratungsstellen, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Sie bieten kostenfreie Informationen und Hilfe bei der Antragstellung. Eine Übersicht finden Sie auf der Webseite der Pflegestützpunkte Berlin.
  • Ambulante Pflegedienste: Ein erfahrener Pflegedienst ist nicht nur für die spätere Versorgung eine große Hilfe. Viele, so wie der DAKOS Pflegedienst, bieten bereits im Vorfeld umfassende Unterstützung an. Der Vorteil: Wir kennen die praktischen Herausforderungen des Pflegealltags und wissen genau, worauf der MD bei der Begutachtung achtet.

Gerade für Menschen mit Migrationshintergrund können Sprachbarrieren eine zusätzliche Hürde darstellen. Unser multilinguales Team (Deutsch, Russisch, Englisch, Serbisch, Polnisch) stellt sicher, dass alle Informationen verstanden werden und kulturelle Besonderheiten Berücksichtigung finden.

Die Rolle eines ambulanten Pflegedienstes wie DAKOS

Sobald der Pflegegrad bewilligt ist, stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu, wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder ein Entlastungsbetrag. An dieser Stelle kommt ein ambulanter Pflegedienst ins Spiel. Wir helfen Ihnen, die bewilligten Leistungen optimal zu nutzen – sei es durch tägliche Unterstützung bei der Körperpflege, medizinische Behandlungspflege oder Hilfe im Haushalt.

Unsere ambulanten Pflege-Dienstleistungen sind darauf ausgelegt, ein selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Für intensivere Betreuungsanforderungen bieten wir auch flexible Lösungen wie die 24-Stunden-Betreuung oder das Betreute Wohnen in den eigenen vier Wänden an.

Der Weg zum Pflegegrad in Berlin muss nicht steinig sein. Mit der richtigen Vorbereitung und einem verlässlichen Partner an Ihrer Seite sichern Sie sich die Unterstützung, die Sie für ein würdevolles Leben im Alter benötigen.

Zögern Sie nicht, uns für eine kostenfreie und unverbindliche Beratung zu kontaktieren. Wir sind für Sie da – dauerhaft, aktiv, kompetent, optimistisch und stabil.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert es, bis über meinen Antrag entschieden wird?
Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags eine Entscheidung zu treffen. In dringenden Fällen, z. B. bei einem Krankenhausaufenthalt, gelten verkürzte Fristen.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wird?
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einlegen. Es ist ratsam, den Widerspruch gut zu begründen und ggf. neue ärztliche Unterlagen beizufügen.

Kann ich einen Pflegegrad auch für einen Angehörigen beantragen?
Ja, das ist möglich. Sie benötigen dafür eine schriftliche Vollmacht der pflegebedürftigen Person, um in ihrem Namen handeln zu dürfen.

Ist die Unterstützung durch den DAKOS Pflegedienst bei der Antragstellung kostenpflichtig?
Unsere Erstberatung rund um die Beantragung eines Pflegegrades ist für Sie vollkommen kostenfrei und unverbindlich. Wir sehen es als Teil unserer Verantwortung, Menschen in Berlin von Anfang an zur Seite zu stehen.

Was passiert, nachdem der Pflegegrad genehmigt wurde?
Mit der Genehmigung des Pflegegrades erhalten Sie Anspruch auf verschiedene Pflegeleistungen. Dazu gehören je nach Grad Pflegegeld (zur freien Verfügung), Pflegesachleistungen (für professionelle Pflegedienste), der Entlastungsbetrag oder die Tages- und Nachtpflege. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die passenden Leistungen für Ihre Situation auszuwählen und zu organisieren.

Quellenverzeichnis

  • Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung: § 18 Begutachtung und Fristen. Verfügbar unter Gesetze im Internet.



Auswirkungen des Coronavirus
Liebe Berliner*innen und Brandenburger*innen, Liebe Ratsuchende,
die Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben Auswirkungen auf sämtliche Projekte und Einrichtungen der DAKOS PFLEGEDIENST.
Die notwendige Versorgung und Betreuung unserer Kund*innen in der Häuslichkeit läuft unter besonderen zusätzlichen hygienischen Auflagen weiter. Beratungen nach §37.3 SGB XI werden telefonisch durchgeführt. Wenden Sie sich hierzu gern an Ihre DAKOS-Station in Ihrer Nähe.
Die Besuchsdienste der Pflegedienst DAKOS werden unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen fortgeführt. Gruppenangebote können derzeit nicht stattfinden. Trotz aller Einschränkungen sind wir natürlich auch weiterhin für Ihre Fragen und Probleme erreichbar – telefonisch und per E-Mail in den einzelnen Einrichtungen oder zentral im nebenstehenden Kontaktfeld.
Veränderungen werden vor Ort auch durch Aushänge kenntlich gemacht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
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