Die häusliche Pflege ist, wie der Name schon verrät, die Versorgung pflegebedürftiger Menschen innerhalb ihrer häuslichen Umgebung und nicht stationär. Damit ist auch die Tagespflege gemeint. Die häusliche Pflege ermöglicht es dem pflegebedürftigen Menschen möglichst lange im heimischen und familiären Umfeld zu bleiben.
Der Begriff „pflegebedürftige Menschen“ bedeutet übrigens nicht immer automatisch Senioren, auch wenn das dies meist mit diesem Begriff verbunden wird. Auch jüngere Menschen können von heute auf Morgen aus den verschiedensten Gründen plötzlich pflegebedürftig werden. Etwa Zweidrittel aller Pflegebedürftigen werden derzeit zu Hause versorgt. Häuslicher Pflege wird durch den Gesetzgeber Vorrang eingeräumt. Das Schlagwort: Ambulant vor stationär.
Unter häuslicher Pflege versteht man, wie bereits erwähnt, die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihren eigenen vier Wänden. Diese wird von der Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe getragen. Ein Anspruch besteht erst nach sechs Monaten Pflegebedürftigkeit.
Die ambulante Grundpflege umfasst beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, beim Umziehen und bei den Mahlzeiten. Dies kann auch von pflegenden Angehörigen übernommen werden. Anspruch auf diese Grundpflege haben alle Pflegegrade von 1 bis 5. Die Kosten für die Grundpflege trägt zum Teil die private und gesetzliche Pflegegeldversicherung
Unter Behandlungspflege (SGB V), die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse gezahlt wird, versteht man beispielsweise die Wundversorgung, den Verbandswechsel, die Blutdruck- und Blutzuckermessung und die Dekubitus Behandlung. Die Behandlungspflege wird immer auf ärztliche Verordnung und von examinierten Pflegekräften durchgeführt.
Last but not least gibt es noch die hauswirtschaftliche Versorgung. Darunter fällt beispielsweise das Einkaufen, das Kochen und die Zubereitung von kalten und kalten Mahlzeiten oder das Reinigen der Wohnung. Außerdem fallen unter die hauswirtschaftliche Versorgung das Wechseln und Waschen der Kleidung sowie das Heizen der Wohnung, beziehungsweise der Wohnräume. Alle diese Leistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.
Die zu pflegende Person (es können auch mehrere sein) muss mindestens Pflegegrad Zwei haben. Die Pflege muss mindestens 10 Stunden in der Woche erfolgen. Außerdem darf die pflegende Person nicht mehr als 30 Stunden in der Woche nebenbei arbeiten. Das gilt auch für die Pflege von Nachbarn, Freunden oder Bekannten. Ganz wichtig: Die Pflege muss in häuslicher Umgebung erfolgen. Die Höhe des Pflegegrads wird durch den MDK (medizinscher Dienst der Krankenkassen) festgestellt.
Neben den Beiträgen zur Rentenversicherung zahlt die Pflegekasse außerdem noch die Beiträge zur Unfallversicherung und die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die Pflegenden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass er sich mehr als 10 Stunden in der Woche um den pflegebedürftigen Angehörigen kümmert. Außerdem müssen vor der Pflegetätigkeit auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein.
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad der Stufe Eins bis Fünf können einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro nutzen. Dieser ist allerdings zweckgebunden und darf nur dazu verwendet werden, pflegende Angehörige oder Nahestehende, die pflegen, zu entlasten und um deren Selbstbestimmtheit und Selbständigkeit zu fördern. Sollte der Entlastungbetrag in einem Kalendermonat einmal nicht aufgebraucht werden, dann wird dieser in den nächsten Monat übertragen.
Besonders das Thema Demenz kann einen pflegenden Angehörigen vor Herausforderungen stellen. Einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, ist kein Zeichen von Schwäche. Dieser kann vielmehr unterstützen und entlasten. Damit ein Pflegedienst zum Einsatz kommen kann, muss dieser zunächst beauftragt werden.
Der größte Pluspunkt der Pflege durch einen häuslichen Pflegedienst ist wahrscheinlich die große Entlastung der pflegenden Angehörigen. Außerdem ist es der zu pflegenden Person oft ganz recht, wenn intime Angelegenheiten, wie beispielsweise die Hilfe beim Toilettengang, von einer Pflegekraft begleiten zu lassen
Zudem wird Pflegefehlern vorgebeugt, da die Pflege von einer professionellen Kraft übernommen wird. Die Betreuung und Versorgung der zu pflegenden Person wird vorher in einem Plan festgelegt. In einer Pflegedokumentation werden die durchgeführten Aufgaben festgehalten, und es werden auch nur diese abgerechnet. Die einzelnen Tätigkeiten, die ausgeführt werden, heißen Pflegesachleistungen.
Die Pflege kann zwischen dem Pflegedienst und dem pflegenden Angehörigen aufgeteilt werden. Je nach Pflegegrad kann es durch die Kombinationsleistung einen höheren Zuschuss geben.
Übrigens: Nicht jeder Pflegedienst bietet die gleichen Leistungen an. Einige haben sich beispielsweise auf die außerklinische Intensivbetreuung oder die Palliativpflege spezialisiert. Es ist also enorm wichtig, die Leistungen schon im Vorfeld abzuklären.
Wie hoch die Kosten genau sind, kann an dieser Stelle nicht genau beantwortet werden. Denn zum einen sind diese von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Zum anderen sind die Leistungen ganz genau in Punktewerte eingeteilt. Die Punktewerte wiederum haben einen bestimmten Wert in Euro. Wie hoch dieser Wert ist, wird individuell zwischen Pflegekasse und Pflegedienst ausgehandelt. Der Pflegedienst hat sich dann an diese Vergütungsvereinbarung zu halten und darf auch nicht mehr abrechnen. Es ist allerdings möglich, vorab eine Vergütungsvereinbarung von der Pflegekasse zu bekommen. Pauschal kann man allerdings sagen, dass je höher der Pflegegrad ist auch umso mehr von der Pflege- beziehungsweise Krankenkasse übernommen wird.
Der Eigenanteil kann im Übrigen von einer privaten Pflegeversicherung übernommen werden, wenn er denn im Vorfeld eine abgeschlossen wurde. Da die Pflegebedürfnisse auch immer eine individuelle Angelegenheit sind, wird eine persönliche Beratung im Voraus mit der ambulanten Pflege empfohlen. Das Team von Dakos steht Ihnen natürlich für ein Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.
Die examinierten Pflegekräfte werden alle gemäß ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt. Dafür sorgen die Pflegedienstleitung von Dakos Daniil Buylenko und die stellvertretende Pflegedienstleitung Konstantin Khorovsky. Ständige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter*innen wird großgeschrieben, um eine fachlich und menschlich einwandfreie Pflege zu garantieren. Der Pflegedienst Dakos arbeitet zudem eng mit Ärzten, Physiotherapeuten, medizinischer Fußpflege, Sanitätshäusern (Reha-Technik), Angehörigen, Krankenkassen, Apotheken und Betreuern zusammen.
Die Serviceleistung von Dakos umfasst unter anderem auch die Vorbereitung auf den MDK, der umgangssprachlich auch medizinischer Dienst genannt wird. Die Mitarbeiter*innen begleiten die zu pflegende Person – und natürlich auch die Angehörigen – durch das komplette Procedere zur Erlangung eines Pflegegrades.
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