Pflegekraft hilft altem Mann bei der häuslichen Pflege

Häusliche Pflege durch Angehörige

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Alte Menschen wollen nicht immer in ein Pflegeheim, sondern wollen so lange wie möglich zu Hause in den eigenen vier Wänden bleiben. Solange eine Person selbstständig und unabhängig ist, stellt das kein Problem dar. Wird die Seniorin oder der Senior aber krank und/oder ist auf einmal eingeschränkt, kann das durchaus zur Herausforderung werden. Deswegen wird die häusliche Pflege durch Angehörige oft übernommen. 

Was bedeutet häusliche Pflege?

Die häusliche Pflege ist, wie der Name schon verrät, die Versorgung pflegebedürftiger Menschen innerhalb ihrer häuslichen Umgebung und nicht stationär. Damit ist auch die Tagespflege gemeint. Die häusliche Pflege ermöglicht es dem pflegebedürftigen Menschen möglichst lange im heimischen und familiären Umfeld zu bleiben.
Der Begriff „pflegebedürftige Menschen“ bedeutet übrigens nicht immer automatisch Senioren, auch wenn das dies meist mit diesem Begriff verbunden wird. Auch jüngere Menschen können von heute auf Morgen aus den verschiedensten Gründen plötzlich pflegebedürftig werden. Etwa Zweidrittel aller Pflegebedürftigen werden derzeit zu Hause versorgt. Häuslicher Pflege wird durch den Gesetzgeber Vorrang eingeräumt. Das Schlagwort: Ambulant vor stationär.

Häusliche Krankenpflege vs. Häusliche Pflege

Unter häuslicher Pflege versteht man, wie bereits erwähnt, die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihren eigenen vier Wänden. Diese wird von der Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe getragen. Ein Anspruch besteht erst nach sechs Monaten Pflegebedürftigkeit.

In Deutschland ist die häusliche Krankenpflege eine Leistung der Pflegekasse und umfasst im akuten Krankheitsfall die erforderliche ambulante Grund- und Behandlungspflege (SGB XI). Auch die hauswirtschaftliche Versorgung ist darin enthalten. Es ist also eine Zusammenfassung verschiedener Leistungen.

Die ambulante Grundpflege umfasst beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, beim Umziehen und bei den Mahlzeiten. Dies kann auch von pflegenden Angehörigen übernommen werden. Anspruch auf diese Grundpflege haben alle Pflegegrade von 1 bis 5. Die Kosten für die Grundpflege trägt zum Teil die private und gesetzliche Pflegegeldversicherung
Unter Behandlungspflege (SGB V), die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse gezahlt wird, versteht man beispielsweise die Wundversorgung, den Verbandswechsel, die Blutdruck- und Blutzuckermessung und die Dekubitus Behandlung. Die Behandlungspflege wird immer auf ärztliche Verordnung und von examinierten Pflegekräften durchgeführt.
Last but not least gibt es noch die hauswirtschaftliche Versorgung. Darunter fällt beispielsweise das Einkaufen, das Kochen und die Zubereitung von kalten und kalten Mahlzeiten oder das Reinigen der Wohnung. Außerdem fallen unter die hauswirtschaftliche Versorgung das Wechseln und Waschen der Kleidung sowie das Heizen der Wohnung, beziehungsweise der Wohnräume. Alle diese Leistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.

Rentenversicherung für pflegende Angehörige

Wenn die häusliche Pflege durch Angehörige übernommen wurde, aber die Person arbeiten muss, muss es oder sie beruflich häufig zurückstecken oder zuliebe der pflegebedürftigen Person den Beruf sogar ganz aufgeben, für den zahlt unter bestimmten Voraussetzungen die Pflegeversicherung die Beiträge zur Rentenversicherung.

Die Bedingungen

Die zu pflegende Person (es können auch mehrere sein) muss mindestens Pflegegrad Zwei haben. Die Pflege muss mindestens 10 Stunden in der Woche erfolgen. Außerdem darf die pflegende Person nicht mehr als 30 Stunden in der Woche nebenbei arbeiten. Das gilt auch für die Pflege von Nachbarn, Freunden oder Bekannten. Ganz wichtig: Die Pflege muss in häuslicher Umgebung erfolgen. Die Höhe des Pflegegrads wird durch den MDK (medizinscher Dienst der Krankenkassen) festgestellt.

Voraussetzungen

Die Pflegekasse zahlt natürlich nicht blind die Beiträge zur Rentenversicherung. Die Voraussetzungen werden geprüft:

  • ob die Pflege überhaupt notwendig ist. Das wird durch den MDK festgestellt. Sobald der Fragebogen der Rentenversicherung ausgefüllt und abgegeben wurde, findet die Prüfung statt.
  • ob die zu pflegende Person Ansprüche aus der gesetzlichen, beziehungsweise privaten Pflegeversicherung hat
  • ob der Wohnsitz, beziehungsweise der gewöhnliche Aufenthaltsort, dauerhaft ist

Soziale Absicherung der Pflegeperson

Neben den Beiträgen zur Rentenversicherung zahlt die Pflegekasse außerdem noch die Beiträge zur Unfallversicherung und die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die Pflegenden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass er sich mehr als 10 Stunden in der Woche um den pflegebedürftigen Angehörigen kümmert. Außerdem müssen vor der Pflegetätigkeit auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein.

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad der Stufe Eins bis Fünf können einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro nutzen. Dieser ist allerdings zweckgebunden und darf nur dazu verwendet werden, pflegende Angehörige oder Nahestehende, die pflegen, zu entlasten und um deren Selbstbestimmtheit und Selbständigkeit zu fördern. Sollte der Entlastungbetrag in einem Kalendermonat einmal nicht aufgebraucht werden, dann wird dieser in den nächsten Monat übertragen.

Pflegende Angehörige - oft überlastet

Wer jeden Tag für seine pflegebedürftigen Eltern, das pflegebedürftige Kind oder seinen Partner da ist, leistet etwas ganz Großartiges.
Die häusliche Pflege durch Angehörige im häuslichen Umfeld ist enorm anspruchsvoll. Oft stellen pflegende Angehörige ihre eigenen Bedürfnisse hinten an, was dann in Überforderung und Burn Out enden kann. Ebenso sind Rückenprobleme und psychosomatische Störungen keine Seltenheit.

Besonders das Thema Demenz kann einen pflegenden Angehörigen vor Herausforderungen stellen. Einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, ist kein Zeichen von Schwäche. Dieser kann vielmehr unterstützen und entlasten. Damit ein Pflegedienst zum Einsatz kommen kann, muss dieser zunächst beauftragt werden.

Welche Vorteile hat die Pflege durch einen häuslichen Pflegedienst?

Der größte Pluspunkt der Pflege durch einen häuslichen Pflegedienst ist wahrscheinlich die große Entlastung der pflegenden Angehörigen. Außerdem ist es der zu pflegenden Person oft ganz recht, wenn intime Angelegenheiten, wie beispielsweise die Hilfe beim Toilettengang, von einer Pflegekraft begleiten zu lassen
Zudem wird Pflegefehlern vorgebeugt, da die Pflege von einer professionellen Kraft übernommen wird. Die Betreuung und Versorgung der zu pflegenden Person wird vorher in einem Plan festgelegt. In einer Pflegedokumentation werden die durchgeführten Aufgaben festgehalten, und es werden auch nur diese abgerechnet. Die einzelnen Tätigkeiten, die ausgeführt werden, heißen Pflegesachleistungen.
Die Pflege kann zwischen dem Pflegedienst und dem pflegenden Angehörigen aufgeteilt werden. Je nach Pflegegrad kann es durch die Kombinationsleistung einen höheren Zuschuss geben.
Übrigens: Nicht jeder Pflegedienst bietet die gleichen Leistungen an. Einige haben sich beispielsweise auf die außerklinische Intensivbetreuung oder die Palliativpflege spezialisiert. Es ist also enorm wichtig, die Leistungen schon im Vorfeld abzuklären.

Wie sieht es mit den Kosten für den Pflegedienst aus?

Wie hoch die Kosten genau sind, kann an dieser Stelle nicht genau beantwortet werden. Denn zum einen sind diese von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Zum anderen sind die Leistungen ganz genau in Punktewerte eingeteilt. Die Punktewerte wiederum haben einen bestimmten Wert in Euro. Wie hoch dieser Wert ist, wird individuell zwischen Pflegekasse und Pflegedienst ausgehandelt. Der Pflegedienst hat sich dann an diese Vergütungsvereinbarung zu halten und darf auch nicht mehr abrechnen. Es ist allerdings möglich, vorab eine Vergütungsvereinbarung von der Pflegekasse zu bekommen. Pauschal kann man allerdings sagen, dass je höher der Pflegegrad ist auch umso mehr von der Pflege- beziehungsweise Krankenkasse übernommen wird.
Der Eigenanteil kann im Übrigen von einer privaten Pflegeversicherung übernommen werden, wenn er denn im Vorfeld eine abgeschlossen wurde. Da die Pflegebedürfnisse auch immer eine individuelle Angelegenheit sind, wird eine persönliche Beratung im Voraus mit der ambulanten Pflege empfohlen. Das Team von Dakos steht Ihnen natürlich für ein Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.

Warum ist der ambulante Pflegedienst von Dakos die richtige Wahl?

Grundlage der pflegerischen Arbeit des Pflegedienst Dakos ist die ganzheitliche Versorgung der zu pflegenden Person – unter Einbeziehung der individuellen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse. Die Mitarbeiter*innen von Dakos sehen die Patienten immer als Individuum und begegnen ihnen mit dem nötigen Respekt für eine würdevolle Pflege. Für das Team von Dakos bedeutet Pflege auch, eine angenehme Atmosphäre zu schaffen in der sich der zu Pflegende wohlfühlen kann. Das wiederum fördert auch die Gesundheit.

Die examinierten Pflegekräfte werden alle gemäß ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt. Dafür sorgen die Pflegedienstleitung von Dakos Daniil Buylenko und die stellvertretende Pflegedienstleitung Konstantin Khorovsky. Ständige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter*innen wird großgeschrieben, um eine fachlich und menschlich einwandfreie Pflege zu garantieren. Der Pflegedienst Dakos arbeitet zudem eng mit Ärzten, Physiotherapeuten, medizinischer Fußpflege, Sanitätshäusern (Reha-Technik), Angehörigen, Krankenkassen, Apotheken und Betreuern zusammen.
Die Serviceleistung von Dakos umfasst unter anderem auch die Vorbereitung auf den MDK, der umgangssprachlich auch medizinischer Dienst genannt wird. Die Mitarbeiter*innen begleiten die zu pflegende Person – und natürlich auch die Angehörigen – durch das komplette Procedere zur Erlangung eines Pflegegrades.
Klicken Sie einfach auf Beratung anfordern, um etwas über die weiteren Leistungen im Angebot zu erfahren. Das Team steht Ihnen zudem auch telefonisch mit Rat und Tat 24 Stunden zur Verfügung.
Auswirkungen des Coronavirus
Liebe Berliner*innen und Brandenburger*innen, Liebe Ratsuchende,
die Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben Auswirkungen auf sämtliche Projekte und Einrichtungen der DAKOS PFLEGEDIENST.
Die notwendige Versorgung und Betreuung unserer Kund*innen in der Häuslichkeit läuft unter besonderen zusätzlichen hygienischen Auflagen weiter. Beratungen nach §37.3 SGB XI werden telefonisch durchgeführt. Wenden Sie sich hierzu gern an Ihre DAKOS-Station in Ihrer Nähe.
Die Besuchsdienste der Pflegedienst DAKOS werden unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen fortgeführt. Gruppenangebote können derzeit nicht stattfinden. Trotz aller Einschränkungen sind wir natürlich auch weiterhin für Ihre Fragen und Probleme erreichbar – telefonisch und per E-Mail in den einzelnen Einrichtungen oder zentral im nebenstehenden Kontaktfeld.
Veränderungen werden vor Ort auch durch Aushänge kenntlich gemacht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Fordern Sie jetzt Ihren kostenfreien Kostenvorschlag an. Unsere Pflegeexperten werden gemeinsam mit Ihnen ein optimales Pflegekonzept für Sie oder Ihre Liebsten erstellen.

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