Krankenpflegerin im ambulanten Pflegedienst hilft einem älteren Mann mit einer Übergangspflege

Wann steht eine Übergangspflege an?

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Seit 2022 haben bedürftige Patienten einen Anspruch auf Übergangspflege (39e SGB V). Diese Regelung soll verhindern, dass Patienten trotz Unterstützungsbedarf in ungewisse Versorgungssituationen geraten.

Zudem sollen Fehlbelegungen in der Klinik vermieden werden. Daher muss die Übergangspflege im selben Krankenhaus stattfinden, in dem die reguläre Behandlung abgeschlossen wurde.

Was versteht man unter Übergangspflege?

Unter Übergangspflege versteht man einen eigenständigen Leistungsbereich, der nicht Bestandteil der regulären Krankenhaus Behandlung ist. Sie wird unmittelbar im Anschluss nach einer abgeschlossenen stationären Klinikbehandlung angeboten.

Zur Gewährung der Übergangspflege benötigt die betroffene Person keinen Pflegegrad. Sie ist keine Leistung der Pflege Versicherung. Die Krankenkassen bezahlen sie. Jeder Versicherte kann sie nutzen.

Die behandelten Patienten haben in diesem Zusammenhang ein Recht auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.

Diese Pflege beinhaltet:

  • die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung
  • die Grund- und Behandlungspflege
  • die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • die Aktivierung des Versicherten
  • sowie ein Entlassungsmanagement.

Das Vorliegen der Voraussetzungen der Übergangspflege ist vom Krankenhaus im Einzelnen nachprüfbar zu dokumentieren. Der Anspruch ist auf höchstens 10 Tage je Krankenhaus Behandlung begrenzt.

Die Kliniken sind zudem verpflichtet, die Krankenkasse beim Entlassungsmanagement umgehend einzubeziehen, wenn eine nahtlose Anschlussversorgung nicht sicher ist und daher diese Art Pflege droht.

Der Verband der privaten Krankenversicherung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen haben die Einzelheiten der Dokumentation, mit denen die Leistungen der Übergangspflege durch das Krankenhaus nachgewiesen werden, gemeinsam vereinbart.

Wann ist eine Übergangspflege notwendig?

Diese Pflege im Krankenhaus ist erforderlich, wenn:

  • Leistungen der ambulanten häuslichen Krankenpflege nicht möglich sind.
  • Leistungen der Kurzzeitpflege nicht möglich sind.
  • Leistungen der medizinischen Rehabilitation nicht möglich sind.
  • Oder die genannten Leistungen nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden könnten.

Zur Dokumentation der Bemühungen des Krankenhauses für die erforderliche Organisation der Anschlussversorgung sollen rund 20 geeignete Anschlussversorger im Umkreis des Wohnorts des Patienten nach der Verfügbarkeit einer Anschlussversorgung seitens der Klinik angefragt werden. Ist aktuell kein geeigneter Anbieter verfügbar, darf eine Übergangspflege in der Klinik stattfinden.

Im Verlauf der Pflege sind die Bemühungen des Krankenhauses zur Überleitung in die Anschlussversorgung durch geeignete Anbieter fortzuführen. In dieser Zeit kann zum Beispiel ein Pflegegrad beantragt oder eine Aufnahme in eine andere Einrichtung ermöglicht werden. Die Vertragspartner haben sich darüber verständigt, dass eine Übergangspflege nachrangig zu den erforderlichen Leistungen der Anschlussversorgung ist.

Die Krankenkasse genehmigt und bezahlt unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der „Übergangspflege“ zu Hause. Beispiele sind die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe. Die Kurzzeitpflege ist als Krankenhaus Nachsorge für eine Übergangszeit von bis zu acht Wochen im Jahr möglich. Voraussetzung für diese Übergangspflege ist dann, dass bislang keine Pflege Bedürftigkeit nach dem Pflegeversicherungsgesetz festgestellt wurde.

Die Übergangspflege sollte nicht mit der Kurzzeitpflege verwechselt werden, die zeitlich begrenzt in einer vollstationären Einrichtung wie zum Beispiel einem Pflegeheim stattfindet. Auf die Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 einen Anspruch. Sie wird von den Pflegekassen bezahlt. Personen ohne einen Pflegegrad und Bedürftige mit Pflegegrad 1 können ebenfalls die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, wenn die benötigte Versorgung anders nicht sichergestellt wird.

Wie beantragt diese Pflege?

Patienten oder deren Angehörige sollten möglichst frühzeitig mit dem Sozialdienst des Krankenhauses oder mit der Krankenkasse ihre offenen Fragen zur klinikinternen oder häuslichen Übergangspflege abklären.

Wollen Sie die „Übergangspflege“ ambulant zu Hause in Anspruch nehmen und haben Sie die Voraussetzungen dafür erfüllt, können Sie online einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Die Antragsunterlagen müssen Sie gegebenenfalls je nach Krankenkasse telefonisch anfordern. Die Beantragung der häuslichen Übergangspflege kann auch Ihr ambulanter Pflegedienst übernehmen.

Was kostet die Pflege?

Die Vergütung für die erforderliche Übergangspflege im Krankenhaus wird von den Vertragsparteien auf Landesebene vereinbart. Die Pflegeleistungen der Übergangspflege sind nicht über das krankenhausinterne Pflegebudget finanzierbar.

Erwachsene müssen zur Übergangspflege (jährlich für maximal 28 Tage bei Klinik Aufenthalten) eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro für jeden Kalendertag leisten. Angerechnet werden dabei die Zahlungen für stationäre Behandlungen. Für die Zuzahlungen wird die Belastungsgrenze der betroffenen Person berücksichtigt.

Wer zahlt die Pflege nach dem Krankenhaus Aufenthalt?

Die Fahrkosten Übernahme für die Heimfahrt des Patienten aus der stationären Übergangspflege im Krankenhaus nach Hause erfordert keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse. Eine Ausnahme gilt, wenn die Rückfahrt im Krankentransport Wagen stattfindet.

Einige Patienten, die nach einer Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen werden und noch nicht vollständig genesen sind, können sich über einen begrenzten Zeitraum nicht selbst versorgen. Für diese Personen, die ansonsten nicht pflegebedürftig sind, gibt es die Kurzzeitpflege. Diese Pflegeform sieht eine Betreuung für einige Tage oder Wochen in einer stationären Pflegeeinrichtung wie einem Pflegeheim vor.

Ab Anfang des Jahres 2022 können betroffene Personen eine jährliche Leistung in Höhe von 1.774 Euro für die häusliche Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Vorab ist ein Antrag auf Übernahme der Kosten bei der Pflegekasse zu stellen. Auch muss die Einrichtung, in der die Pflege stattfindet, bei der jeweiligen Pflegekasse zugelassen sein.

Auswirkungen des Coronavirus
Liebe Berliner*innen und Brandenburger*innen, Liebe Ratsuchende,
die Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben Auswirkungen auf sämtliche Projekte und Einrichtungen der DAKOS PFLEGEDIENST.
Die notwendige Versorgung und Betreuung unserer Kund*innen in der Häuslichkeit läuft unter besonderen zusätzlichen hygienischen Auflagen weiter. Beratungen nach §37.3 SGB XI werden telefonisch durchgeführt. Wenden Sie sich hierzu gern an Ihre DAKOS-Station in Ihrer Nähe.
Die Besuchsdienste der Pflegedienst DAKOS werden unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen fortgeführt. Gruppenangebote können derzeit nicht stattfinden. Trotz aller Einschränkungen sind wir natürlich auch weiterhin für Ihre Fragen und Probleme erreichbar – telefonisch und per E-Mail in den einzelnen Einrichtungen oder zentral im nebenstehenden Kontaktfeld.
Veränderungen werden vor Ort auch durch Aushänge kenntlich gemacht.
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