In Deutschland leben rund 5,7 Millionen Pflegebedürftige (Statistisches Bundesamt, Stand Ende 2023). Viele von ihnen wohnen zu Hause und werden dort von Angehörigen oder hauswirtschaftlichen Diensten versorgt. Doch warum ist eine hauswirtschaftliche Versorgung für Pflegebedürftige so wichtig? Wir geben Ihnen hier einen Überblick. Eine Alternative zur eigenen Wohnung ist das betreute Wohnen, in dem hauswirtschaftliche Leistungen häufig bereits zum Angebot gehören.
Was versteht man unter hauswirtschaftlicher Versorgung?
Hauswirtschaftliche Versorgung ist ein Begriff, der in der Pflegebranche häufig verwendet wird. Aber was bedeutet er genau? Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst alle Aktivitäten, die für den täglichen Bedarf an Sauberkeit und Hygiene notwendig sind. Dazu gehört auch die Vorbereitung und Bereitstellung von Mahlzeiten, das Einkaufen für den Haushalt und das Waschen von Kleidung.
Bei pflegebedürftigen Menschen ist hauswirtschaftliche Versorgung ein wichtiger Bestandteil des Pflegeplans. Denn Pflegebedürftige benötigen oft Unterstützung bei den alltäglichen Aufgaben des Lebens, da sie nicht mehr in der Lage sind, diese selbst zu erledigen. Gerade bei einer beginnenden Demenz fällt das im Haushalt oft zuerst auf; eine erste Einschätzung erlaubt der Demenztest mit 30 Punkten. Für viele Menschen kann es schwierig sein, eine gesunde Ernährung aufrechtzuerhalten oder darauf zu achten, dass ihre Wohnung sauber und ordentlich bleibt. Stecken hinter anhaltenden Magenbeschwerden andere Ursachen, klärt eine ärztliche Untersuchung auf – wie schonend eine Magenspiegelung ohne Narkose abläuft, beschreiben wir gesondert.
Hauswirtschaftliche Versorgung kann entweder professionell durch einen ambulanten Pflegedienst, über speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder privat durch Familienangehörige angeboten werden. Professionelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Hygiene, Ernährung und Wohnraumgestaltung und können so einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen leisten.
Sie können entsprechend dem Pflegeplan die notwendige Unterstützung bereitstellen und helfen, Sicherheit und Komfort für pflegebedürftige Menschen zu schaffen. Auch Familienangehörige können im Rahmen der häuslichen Pflege durch Angehörige einen wertvollen Beitrag leisten, indem sie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung der pflegebedürftigen Person unterstützen. Sei es beim Einkaufen oder Kochen – gemeinsam mit Angehörigen kann man viel bewegen und positive Ergebnisse erzielen. Zudem ist es auch eine gute Gelegenheit, Zeit gemeinsam mit dem pflegebedürftigen Angehörigen zu verbringen, was oft als besonders bereichernd empfunden wird.
Was fällt nicht unter hauswirtschaftliche Versorgung?
Nicht zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehört alles, was der Pflege oder der medizinischen Versorgung des Pflegebedürftigen entspricht, zum Beispiel:
- das Verabreichen von Medikamenten
- der Verbandswechsel und die Wundversorgung
- das Lagern bettlägeriger Pflegebedürftiger
Dazu zählt auch die Versorgung eines Katheters – wie die Pflege eines Dauerkatheters zu Hause organisiert wird, erklären wir in einem eigenen Ratgeber.
Ebenfalls nicht in der hauswirtschaftlichen Versorgung beinhaltet sind die Elemente der sogenannten Grundpflege. Das betrifft unter anderem:
- die Ernährung (abgesehen vom Einkauf)
- die Unterstützung bei der Fortbewegung
- die Körperpflege
Bewegung ist dabei mehr als eine Frage der Bequemlichkeit: Wer überwiegend liegt oder sitzt, hat ein höheres Risiko für eine Thrombose im Bein, deren Anzeichen Angehörige kennen sollten.
Wer bezahlt die hauswirtschaftliche Versorgung?
Die Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung müssen nicht immer von den Angehörigen getragen werden. Man kann verschiedene Quellen in Anspruch nehmen, um an die notwendigen finanziellen Mittel zu kommen. Zunächst einmal kann die hauswirtschaftliche Versorgung ab Pflegegrad 2 über die Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung abgerechnet werden, wenn ein zugelassener Pflegedienst sie erbringt. Welche Hilfen im Haushalt und in der Pflege DAKOS übernimmt, zeigt die Übersicht der Haushalts- und Pflegeleistungen von DAKOS.
Zusätzlich lässt sich der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen, etwa für eine Haushaltshilfe. Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe dagegen nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt (§ 38 SGB V). Eine weitere Möglichkeit ist, die Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung aus dem Vermögen zu finanzieren.
Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden. Außerdem lassen sich Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen teilweise von der Steuer absetzen (§ 35a EStG).
Wer darf haushaltsnahe Dienstleistungen erbringen?
Die Dienstleistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung sind für alle Pflegebedürftigen wichtig, um ein möglichst hohes Maß an Selbstbestimmtheit und Lebensqualität zu erhalten. Damit diese Dienste auf einem hohen Standard gehalten werden, ist es entscheidend, dass die Dienstleister über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügen.
Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Als Erstes braucht der Pflegebedürftige einen Pflegegrad und muss die Kostenübernahme bei seiner Pflegekasse beantragen. Als Nächstes muss ein geeigneter Dienstleister gefunden werden.
Abrechnen können zugelassene Pflegedienste oder nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine entsprechende Qualifikation oder Schulung nachweisen müssen. Auch die Berufserfahrung ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Dienstleister alle notwendigen Aufgaben effizient erledigt und sich wirklich mit den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen auseinandersetzt.
Ferner muss der haushaltsnahe Dienstleister regelmäßig fortgebildet werden, damit er sich stets an neue Anforderungen und Verhaltensweisen anpassen kann. Die Fortbildung sollte mindestens einmal im Jahr stattfinden und auf den jeweiligen Bedarf des Kunden abgestimmt sein.
Wer eine Haushaltshilfe privat beschäftigt, sollte sich bei Lohn- und Sozialversicherungsfragen an die Minijob-Zentrale oder die Krankenkasse wenden – nur so kann man sicher sein, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.