Krankenschwester kümmert sich um alten Patienten

Kosten für 8-Stunden-Pflege zu Hause

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Inhaltsverzeichnis

Acht Stunden Hilfe am Tag kosten in Berlin je nach Modell sehr unterschiedlich viel. Betreuung über ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag kostet höchstens 25 € je Stunde, für acht Stunden also bis 200 €. Eine Haushaltshilfe über ein solches Angebot kostet höchstens 35,50 € je Stunde. Ein Pflegedienst, der nach Zeit abrechnet, liegt nach den Orientierungswerten der Pflegestützpunkte Berlin bei rund 53 € je Stunde, für acht Stunden bei rund 424 €. Im Monat ergibt das von Montag bis Freitag 4.400 € bis rund 9.335 € und bei täglicher Hilfe 6.000 € bis rund 12.730 €.

Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 je nach Pflegegrad 796 € bis 2.299 € Pflegesachleistung für einen Pflegedienst oder 347 € bis 990 € Pflegegeld, dazu 131 € Entlastungsbetrag. Den Rest tragen Sie selbst. In der Praxis setzt sich eine 8-Stunden-Versorgung deshalb meist aus mehreren Bausteinen zusammen: ein Pflegedienst für die Grundpflege, Betreuung und Haushaltshilfe für die übrigen Stunden, Tagespflege an einzelnen Werktagen und Angehörige. Zwei Rechenbeispiele mit dem Eigenanteil je Pflegegrad finden Sie weiter unten.

Grundlagen der 8-Stunden-Pflege zu Hause

Mit 8-Stunden-Pflege ist gemeint, dass eine pflegebedürftige Person an einem Tag rund acht Stunden lang Unterstützung bekommt, meist tagsüber, während Angehörige arbeiten. Eine eigene Leistung „8-Stunden-Pflege“ gibt es in der Pflegeversicherung nicht. Die Pflegekasse zahlt feste Monatsbeträge je Pflegegrad, unabhängig davon, wie viele Stunden Sie damit abdecken.

Wer die acht Stunden übernimmt, entscheidet über die Kosten:

BausteinTypische AufgabenBezahlt über
Ambulanter PflegedienstKörperpflege, Hilfe beim Essen und beim Toilettengang, ärztlich verordnete Behandlungspflege, auch Hauswirtschaft und BetreuungPflegesachleistung, Behandlungspflege über die Krankenkasse
Betreuung über ein anerkanntes AngebotBegleitung, Beaufsichtigung, Gesellschaft, Hilfe bei der TagesstrukturEntlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch, privat
Haushaltshilfe über ein anerkanntes AngebotPutzen, Wäsche, Einkaufen, KochenEntlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch, privat
TagespflegePflege und Betreuung tagsüber in einer Einrichtung, mit Fahrdiensteigenes Budget der Pflegekasse
Angehörigewas sie neben Beruf und Familie leisten könnenPflegegeld
Selbst angestellte Kraftnach Arbeitsvertragprivat, Pflegegeld

Ein Pflegedienst rechnet in Berlin nach Leistungskomplexen je Einsatz oder nach Zeit ab. Wer acht Stunden am Stück nur mit einem Pflegedienst abdecken will, zahlt deshalb jede Minute zum Pflegesatz. Beauftragen Sie einen ambulanten Pflegedienst in Berlin, plant dieser das passend qualifizierte Personal ein, etwa für ärztlich verordnete Behandlungspflege. Bei schwer beeinträchtigten Menschen kommen pflegerische Konzepte wie die basale Stimulation in der Pflege hinzu.

Eine einzelne Kraft darf im Schnitt höchstens acht Stunden je Werktag und 48 Stunden in der Woche arbeiten. Wer an sieben Tagen in der Woche acht Stunden Hilfe braucht, plant also mindestens zwei Personen ein. Das gilt auch für Betreuungskräfte, die im Haushalt wohnen. Reicht dieser Umfang nicht mehr aus, ist die 24-Stunden-Pflege zu Hause mit deutschen Pflegekräften die nächste Stufe.

Was sind die Kosten für 8-Stunden-Pflege zu Hause?

Die Tabelle rechnet acht Stunden am Tag für jeden Baustein hoch. Grundlage sind Berliner Werte für 2026. Für den Monat zählen wir 22 Tage von Montag bis Freitag oder 30 Tage bei täglicher Hilfe.

Baustein8 Stunden am Tagim Monat
Betreuung über ein anerkanntes Angebot
Berliner Höchstsatz 25,00 € je Stunde
bis 200,00 €22 Tage: bis 4.400,00 €
30 Tage: bis 6.000,00 €
Haushaltshilfe über ein anerkanntes Angebot
Berliner Höchstsatz 35,50 € je Stunde
bis 284,00 €22 Tage: bis 6.248,00 €
30 Tage: bis 8.520,00 €
Pflegedienst nach Zeit
Orientierungswert Körperpflege 53,04 € je Stunde
424,32 €22 Tage: 9.335,04 €
30 Tage: 12.729,60 €
Selbst angestellte Kraft
gesetzlicher Mindestlohn 13,90 € brutto je Stunde
ab 111,20 €22 Tage: ab 2.446,40 €
30 Tage: ab 3.336,00 €
Pflegedienst nach Leistungskomplexen
Einsatz morgens und abends, ohne Stundensatz
97,22 € Mo bis Fr
108,62 € Sa und So
22 Tage: 2.138,84 €
30 Tage: 3.007,80 €

Was das Ergebnis bestimmt:

  • Anbieter und Höchstsatz: Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag dürfen in Berlin höchstens 25 € je Stunde für Betreuung und 35,50 € je Stunde für Haushaltshilfe verlangen. Fahrt- und Verwaltungskosten sind darin enthalten. Abgerechnet wird je Stunde oder je 30 Minuten. Fragen Sie den tatsächlichen Stundensatz vorab und halten Sie ihn in einer schriftlichen Vereinbarung fest. Anerkannte Anbieter in Ihrem Bezirk finden Sie über die Angebotssuche des Kompetenzzentrums Pflegeunterstützung.
  • Preis des Pflegedienstes: Einen einheitlichen Berliner Preis gibt es nicht. Die Punktzahlen der Leistungskomplexe sind für alle Pflegedienste gleich, der Punktwert wird für jeden Pflegedienst einzeln vereinbart. Die Beträge in der Tabelle sind Orientierungswerte der Pflegestützpunkte Berlin für 2026. Dazu kommen Investitionskosten von im Schnitt 2,5 %, die Sie privat zahlen, und ein gesondert ausgewiesener Ausbildungszuschlag. Beim Zeittakt rechnen Dienste zusätzlich eine Wegepauschale ab. Betreuung rechnen Pflegedienste nach Zeit ab. Die Zeitsätze für Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung handelt jeder Pflegedienst einzeln aus, Sie erfahren sie beim Pflegedienst.
  • Uhrzeit und Wochentag: Abends ab 22 Uhr, nachts, am Wochenende und an Feiertagen steigt die Einsatzpauschale des Pflegedienstes von 5,70 € auf 11,40 €.
  • Eigene Anstellung: Der Mindestlohn von 13,90 € ist nur die Untergrenze für den Bruttolohn, ab 1.1.2027 sind es 14,60 €. Als Arbeitgeber zahlen Sie Sozialversicherungsbeiträge, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall dazu. Auch Bereitschaftsdienst muss mit dem Mindestlohn bezahlt werden. Für 30 Tage im Monat brauchen Sie mindestens zwei Personen.

Wie Leistungskomplexe und Zeittakte im Einzelnen abgerechnet werden, zeigt unser Ratgeber zu den Kosten eines ambulanten Pflegedienstes pro Stunde.

Möglichkeiten zur Finanzierung der 8-Stunden-Pflege zu Hause

Die Pflegeversicherung zahlt ab Pflegegrad 2 Geld- und Sachleistungen. Die Beträge gelten seit 1.1.2025 und sind 2026 unverändert. In Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, wohl aber den Entlastungsbetrag von 131 €.

Leistung im MonatPflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)796 €1.497 €1.859 €2.299 €
davon bis 40 % für anerkannte Angebote (§ 45a Abs. 4 SGB XI)318,40 €598,80 €743,60 €919,60 €
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131 €131 €131 €131 €
Tages- und Nachtpflege, zusätzlich (§ 41 SGB XI)721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, je Kalenderjahr (§ 42a SGB XI)3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich kombinieren. Das Pflegegeld sinkt um den Anteil der genutzten Sachleistung. Nutzen Sie in Pflegegrad 3 zum Beispiel 60 % der Sachleistung, also 898,20 €, bekommen Sie noch 40 % des Pflegegeldes, also 239,60 €. An die gewählte Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden. Übernimmt ein zugelassener ambulanter Pflegedienst einen Teil der Einsätze, rechnet er diese bis zur Höhe der Pflegesachleistung direkt mit der Pflegekasse ab; welche Aufgaben dafür infrage kommen, zeigen die Leistungen unseres ambulanten Dienstes.

Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch: Die 131 € im Monat können Sie für Betreuung und Haushaltshilfe über anerkannte Angebote, für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder einen Pflegedienst einsetzen. In den Pflegegraden 2 bis 5 gilt das beim Pflegedienst nicht für Körperpflege, Essen und Toilettengang. Was Sie in einem Kalenderjahr nicht verbrauchen, können Sie im ersten Halbjahr des Folgejahres nutzen. Bleibt die Pflegesachleistung ganz oder teilweise frei, können Sie bis zu 40 % davon für anerkannte Angebote einsetzen. Dieser Umwandlungsbetrag zählt wie genutzte Sachleistung, das Pflegegeld sinkt entsprechend.

Tages- und Nachtpflege: Das Budget kommt zusätzlich zu Pflegegeld, Sachleistung und Kombinationsleistung und wird darauf nicht angerechnet. Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen dieses Budgets die pflegebedingten Kosten einschließlich Betreuung und Fahrdienst.

Verhinderungspflege: Ist die pflegende Person verhindert, etwa durch Urlaub, Krankheit oder Termine, zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 eine Ersatzpflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, bis zu acht Wochen im Jahr. Das geht auch stundenweise. Einreichen müssen Sie die Kosten bis Ende des Folgejahres.

Krankenkasse: Ärztlich verordnete Behandlungspflege wie Verbandwechsel, Injektionen oder Medikamentengabe zahlt die Krankenkasse als häusliche Krankenpflege, getrennt von den Leistungen der Pflegeversicherung. Bis 31.12.2026 zahlen Sie dazu 10 % der Kosten für höchstens 28 Tage im Jahr und 10 € je Verordnung.

Sozialamt: Reichen Einkommen und Vermögen nicht, kann das Sozialamt Ihres Bezirksamts den Eigenanteil als Hilfe zur Pflege übernehmen. Es prüft Bedarf, Einkommen und Vermögen im Einzelfall. Die Einkommensgrenze setzt sich 2026 aus einem Grundbetrag von 1.126 € und den angemessenen Unterkunftskosten zusammen, geschützt sind 10.000 € Vermögen je volljährige Person. Kinder werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € herangezogen. Melden Sie den Bedarf früh, denn die Hilfe beginnt erst, wenn das Sozialamt davon weiß.

Steuer: Für selbst bezahlte Pflege- und Betreuungsleistungen ermäßigt sich Ihre Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten, höchstens um 4.000 € im Jahr. Dafür brauchen Sie eine Rechnung und müssen aufs Konto überweisen. Angehörige, die selbst pflegen und dafür keine Einnahmen erhalten, können einen Pflege-Pauschbetrag von 600 € bis 1.800 € im Jahr geltend machen. Einzelheiten klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Private Pflegezusatzversicherung: Wer eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat, bekommt je nach Vertrag zusätzliches Geld. Prüfen Sie die Bedingungen, bevor Sie die Stunden planen.

Wie kann man die Kosten für 8-Stunden-Pflege zu Hause senken?

Am meisten spart die Aufteilung der acht Stunden. Je weniger Stunden ein Pflegedienst nach Zeit abrechnet, desto geringer ist Ihr Eigenanteil. Diese Hebel helfen:

  1. Bausteine kombinieren: Der Pflegedienst übernimmt Körperpflege und Behandlungspflege in kurzen Einsätzen, Betreuung und Haushaltshilfe übernehmen die übrigen Stunden. Eine Betreuungsstunde über ein anerkanntes Angebot kostet in Berlin höchstens 25 €, eine Pflegedienststunde nach Zeit rund 53 €.
  2. Umwandlungsanspruch nutzen: Pflegen Angehörige selbst und bleibt die Sachleistung frei, setzen Sie bis zu 40 % davon für Betreuung und Haushaltshilfe ein. Das lohnt sich, weil der Umwandlungsbetrag höher ist als das Pflegegeld, das dafür wegfällt. In Pflegegrad 3 stehen 598,80 € zur Verfügung, das Pflegegeld sinkt dafür um 239,60 €.
  3. Verhinderungspflege stundenweise einsetzen: Ist die pflegende Person weniger als acht Stunden am Tag abwesend, wird das Pflegegeld nicht gekürzt, und die acht Wochen Anspruch bleiben erhalten. Bei längerer Abwesenheit wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Bei 25 € je Stunde bezahlt der Jahresbetrag von 3.539 € rund 141 Betreuungsstunden. Planen Sie genau acht Stunden, klären Sie vorher mit der Pflegekasse, wie sie den Tag zählt.
  4. Tagespflege an einzelnen Werktagen: Das Budget von 721 € bis 2.085 € im Monat kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung. Jeder Tag in der Tagespflege verringert die Stunden, die Sie zu Hause bezahlen.
  5. Entlastungsbetrag ausschöpfen: Die 131 € im Monat fließen in Betreuung oder Haushaltshilfe. Bei ehrenamtlicher Nachbarschaftshilfe, die in Berlin höchstens 8 € je Stunde abrechnen darf, reicht der Betrag für gut 16 Stunden im Monat.
  6. Pflegehilfsmittel beantragen: Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel zahlt die Pflegekasse bis 42 € im Monat, schon ab Pflegegrad 1.
  7. Pflegegrad prüfen lassen: Ist der Hilfebedarf gestiegen, hebt ein höherer Pflegegrad die Leistungen spürbar an, die Sachleistung etwa von 796 € in Pflegegrad 2 auf 1.497 € in Pflegegrad 3. Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse, auch telefonisch.
  8. Belege sammeln: Rechnungen und Überweisungen für den Eigenanteil brauchen Sie für die Steuer und für einen Antrag beim Sozialamt.

Rechenbeispiel: 8 Stunden am Tag mit Eigenanteil je Pflegegrad

Beide Beispiele nutzen dieselben Annahmen: Berlin 2026, ein Monat mit 30 Tagen, davon 22 Tage von Montag bis Freitag. Betreuung und Haushaltshilfe kommen von einem anerkannten Angebot zum Berliner Höchstsatz, der Pflegedienst rechnet nach den Orientierungswerten der Pflegestützpunkte Berlin ab. Es sind keine DAKOS-Preise. Was Sie tatsächlich zahlen, hängt vom Anbieter ab.

Beispiel 1: Betreuung und Haushaltshilfe an Werktagen, Pflege durch Angehörige

Angehörige übernehmen morgens und abends die Pflege. Von Montag bis Freitag kommt für acht Stunden Unterstützung ins Haus: sieben Stunden Betreuung und eine Stunde Haushaltshilfe.

PostenBetrag
7 Stunden Betreuung × 25,00 €175,00 €
1 Stunde Haushaltshilfe × 35,50 €35,50 €
Kosten je Tag210,50 €
Kosten im Monat (22 × 210,50 €)4.631,00 €

Die Pflegekasse übernimmt für das anerkannte Angebot den Entlastungsbetrag von 131,00 € und den Umwandlungsbetrag von 40 % der Sachleistung. Weil damit 40 % der Sachleistung als genutzt gelten, gibt es noch 60 % des Pflegegeldes. Setzen Sie dieses Pflegegeld für die Betreuung ein, bleibt folgender Eigenanteil:

PflegegradUmwandlung 40 %Pflegegeld 60 %Eigenanteil im Monat
2318,40 €208,20 €3.973,40 €
3598,80 €359,40 €3.541,80 €
4743,60 €480,00 €3.276,40 €
5919,60 €594,00 €2.986,40 €

Ohne Umwandlung, also nur mit vollem Pflegegeld und Entlastungsbetrag, bliebe in Pflegegrad 3 ein Eigenanteil von 3.901,00 €. Welche Aufgaben Familien dabei selbst übernehmen können und welche Ansprüche damit verbunden sind, beschreibt der Beitrag zur häuslichen Pflege durch Angehörige.

Beispiel 2: Pflegedienst für die Grundpflege plus Betreuung

Ein Pflegedienst kommt jeden Tag morgens zur großen Körperpflege und zum Toilettengang und abends zur kleinen Körperpflege mit Hilfe ins Bett. Von Montag bis Freitag kommen acht Stunden Betreuung und Haushaltshilfe wie in Beispiel 1 dazu.

PostenBetrag
Pflegedienst je Tag Mo bis Fr: LK 3a 40,67 € + LK 7b 18,06 € + LK 1 27,09 € + 2 × Einsatzpauschale 5,70 €97,22 €
Pflegedienst je Tag am Wochenende oder Feiertag (Einsatzpauschale 2 × 11,40 €)108,62 €
Pflegedienst im Monat (22 × 97,22 € + 8 × 108,62 €)3.007,80 €
Investitionskosten 2,5 % (privat)75,20 €
Betreuung und Haushaltshilfe Mo bis Fr (wie Beispiel 1)4.631,00 €
Gesamtkosten im Monat7.714,00 €

Der Pflegedienst schöpft die Pflegesachleistung in jedem Pflegegrad voll aus. Deshalb gibt es weder Pflegegeld noch einen Umwandlungsbetrag. Der Entlastungsbetrag von 131,00 € geht in die Betreuung, denn für Körperpflege durch den Pflegedienst darf er in den Pflegegraden 2 bis 5 nicht eingesetzt werden.

PflegegradPflegesachleistungEigenanteil im Monat
2796,00 €6.787,00 €
31.497,00 €6.086,00 €
41.859,00 €5.724,00 €
52.299,00 €5.284,00 €

Kommt der Pflegedienst nur morgens, kostet er nach denselben Orientierungswerten 2.027,96 € statt 3.083,00 € im Monat, jeweils mit Investitionskosten.

Die Beispiele zeigen: Wer acht Stunden an Werktagen vollständig bezahlt, trägt im Monat mehrere Tausend Euro selbst. Bezahlbar wird das Modell meist erst, wenn Angehörige Stunden übernehmen, eine Tagespflege einzelne Werktage abdeckt und Verhinderungspflege und Steuerermäßigung genutzt werden. Bei geringem Einkommen und Vermögen kann das Sozialamt den Eigenanteil als Hilfe zur Pflege übernehmen.

Vergleich: 8-Stunden-Pflege, 24-Stunden-Betreuung und Pflegeheim

ModellEigenanteil im Monat, Beispiel Pflegegrad 3
8 Stunden Mo bis Fr, Betreuung und Haushaltshilfe (Beispiel 1)3.541,80 €
8 Stunden Mo bis Fr plus Pflegedienst morgens und abends (Beispiel 2)6.086,00 €
24-Stunden-Betreuung durch eine im Haushalt lebende Kraft, entsandtetwa 2.201 bis 2.901 € plus Agenturgebühren (2.800 bis 3.500 € minus 599 € Pflegegeld)
Pflegeheim in Berlin, erstes Jahr im Durchschnitt3.388 € (ab dem vierten Jahr 1.942 €)

Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft leistet keine Pflege rund um die Uhr: Auch sie darf im Schnitt höchstens acht Stunden je Werktag arbeiten. Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch lassen sich für sie nicht einsetzen. Nutzbar sind das Pflegegeld und, wenn die pflegende Person verhindert ist, die Verhinderungspflege. Im Pflegeheim ist der Eigenanteil in den Pflegegraden 2 bis 5 gleich hoch und sinkt mit der Aufenthaltsdauer. Was eine Versorgung rund um die Uhr kostet, lesen Sie in unserem Ratgeber zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege zu Hause. Wie sich die Rechnung bei zwölf Stunden verändert, zeigt der Beitrag zu den Kosten einer 12-Stunden-Pflege zu Hause.

Schlussfolgerung: Effiziente Planung der 8-Stunden-Pflege zu Hause

  1. Legen Sie fest, welche Stunden wirklich Pflege brauchen und welche Betreuung oder Haushaltshilfe. Welche Leistungen konkret erbracht werden, hält der Pflegeplan fest; wie er strukturiert aufgebaut wird, zeigt das PESR-Schema mit Pflegeplanung-Beispiel.
  2. Rechnen Sie mit Orientierungswerten und holen Sie Kostenvoranschläge ein: beim Pflegedienst für Leistungskomplexe oder Zeitsätze, bei anerkannten Angeboten für den Stundensatz.
  3. Schöpfen Sie die Leistungen aus: Pflegesachleistung oder Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch, Tagespflege und Verhinderungspflege.
  4. Vergleichen Sie den Eigenanteil mit einer 24-Stunden-Betreuung und einem Heimplatz, bevor Sie sich festlegen.
  5. Lassen Sie sich neutral beraten. Die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse und die Pflegestützpunkte Berlin sind kostenlos.

DAKOS ist ein ambulanter Pflegedienst in Berlin. Im kostenlosen Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen, welche Bausteine Sie für acht Stunden am Tag brauchen und welche Leistungen Ihnen zustehen. Auf Wunsch erstellen wir einen kostenfreien Kostenvorschlag für die Leistungen unseres Pflegedienstes.

Häufige Fragen zur 8-Stunden-Pflege zu Hause

Was kostet eine 8-Stunden-Pflege zu Hause im Monat?

Mit Betreuung über ein anerkanntes Angebot kostet sie in Berlin höchstens 4.400 € von Montag bis Freitag und höchstens 6.000 € bei täglicher Hilfe. Ein Pflegedienst nach Zeit kostet nach Orientierungswerten rund 9.335 € beziehungsweise rund 12.730 €. Nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse bleiben in unseren beiden Beispielen 2.986,40 € bis 6.787,00 € Eigenanteil im Monat.

Zahlt die Pflegekasse eine 8-Stunden-Pflege?

Nicht vollständig. Sie zahlt feste Monatsbeträge je Pflegegrad, keine Stunden. Ab Pflegegrad 2 sind das 347 € bis 990 € Pflegegeld oder 796 € bis 2.299 € Pflegesachleistung, dazu 131 € Entlastungsbetrag und bei Bedarf das Budget für die Tagespflege. In Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag und Zuschüsse etwa für Pflegehilfsmittel.

Wird das Pflegegeld bei stundenweiser Verhinderungspflege gekürzt?

Entscheidend ist, wie lange die pflegende Person abwesend ist. Sind es weniger als acht Stunden am Tag, gilt das als stundenweise Verhinderungspflege, und das Pflegegeld wird nicht gekürzt. Ist sie länger weg, zahlt die Pflegekasse während der Verhinderungspflege die Hälfte des Pflegegeldes weiter. Klären Sie Grenzfälle vorher mit der Pflegekasse.

Kann ich eine Betreuungskraft für acht Stunden selbst anstellen?

Ja. Dann sind Sie Arbeitgeber und zahlen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € brutto je Stunde, ab 1.1.2027 14,60 €, dazu Sozialversicherungsbeiträge. Eine Person darf im Schnitt höchstens acht Stunden je Werktag arbeiten. Bezahlen können Sie die Kraft mit dem Pflegegeld und, wenn die pflegende Person verhindert ist, aus der Verhinderungspflege, nicht aber mit der Pflegesachleistung oder dem Entlastungsbetrag.

Ändern sich die Beträge 2027?

Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung gelten seit 1.1.2025 unverändert, die nächste gesetzliche Anpassung ist zum 1.1.2028 vorgesehen. Die Bundesregierung plant ab 2027 neue Budgets; das Gesetz ist noch nicht beschlossen (Stand Oktober 2026). Beschlossen ist: Der Mindestlohn steigt am 1.1.2027 auf 14,60 €, die Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege auf 15 € je Verordnung.

Stand: Oktober 2026. Beträge und Rechtsstand nach den unten genannten Quellen, abgerufen am 21.10.2026. Die Rechenbeispiele nutzen Orientierungs- und Höchstwerte, keine DAKOS-Preise.

Quellen

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