Ein ambulanter Pflegedienst in Berlin rechnet meist nicht nach Stunden ab, sondern nach Leistungskomplexen. Sie zahlen also einen festen Preis für eine bestimmte Leistung, etwa die große Körperpflege, egal wie lange sie dauert. Einen Preis pro Stunde gibt es nur bei der Zeitvergütung. Dieser Ratgeber erklärt beide Wege, rechnet einen Einsatz, einen Tag und einen Monat in Euro durch und zeigt, was die Pflegekasse je Pflegegrad übernimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- In Berlin rechnen Pflegedienste vor allem nach Leistungskomplexen ab. Die Orientierungswerte der Pflegestützpunkte Berlin für 2026 reichen von 18,06 € für die kleine Körperpflege bis 54,17 € für die große Körperpflege mit Baden.
- Dazu kommt je Besuch eine Einsatzpauschale von 5,70 €, nachts, am Wochenende und an Feiertagen 11,40 €.
- Bei der Zeitvergütung nennen die Pflegestützpunkte als Beispiel 4,42 € je 5 Minuten Körperpflege plus Wegepauschale. Das sind 53,04 € je Stunde.
- Kommt der Pflegedienst morgens und abends, kostet das im Beispiel unten 97,22 € an einem Werktag und 3.083 € im Monat.
- Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 als Pflegesachleistung 796 € bis 2.299 € im Monat. Was darüber liegt, zahlen Sie selbst.
Was kostet ein ambulanter Pflegedienst pro Stunde?
Einen festen Stundensatz für ambulante Pflege gibt es in Berlin nicht. Die meisten Pflegedienste rechnen Körperpflege, Hilfe beim Essen oder Hauswirtschaft nach Leistungskomplexen ab. Ein Leistungskomplex hat einen festen Preis, ob die Pflegekraft dafür 20 oder 40 Minuten braucht. Wer einen Preis pro Stunde sucht, findet ihn deshalb nur bei der Zeitvergütung.
Die Pflegestützpunkte Berlin nennen dafür als Beispiel 4,42 € je 5 Minuten Körperpflege, dazu eine Wegepauschale. Auf die Stunde gerechnet sind das 53,04 €. Die Sätze der Zeitvergütung handelt jeder Pflegedienst selbst mit den Pflegekassen und dem Land Berlin aus. Sie unterscheiden sich also von Dienst zu Dienst. Was ein ambulanter Pflegedienst in Berlin genau berechnet, steht in seinem Kostenvoranschlag.
Warum Pflegedienste nach Leistungskomplexen abrechnen
Das Gesetz lässt beides zu. Die Vergütung kann sich nach dem Zeitaufwand richten oder, unabhängig von der Zeit, nach dem Inhalt des Einsatzes, also nach Komplexleistungen (§ 89 Abs. 3 SGB XI). Berlin hat dafür ein gemeinsames System von Leistungskomplexen, kurz LK. Ein Leistungskomplex bündelt Handgriffe, die zusammengehören. Die erweiterte kleine Körperpflege (LK 1) umfasst zum Beispiel Hilfe beim Aufstehen oder Zubettgehen, An- und Auskleiden, Teilwaschen, Mund- und Zahnpflege und Kämmen.
Für Sie hat das einen Vorteil: Sie wissen vorher, was ein Einsatz kostet. Braucht die Pflege an einem Tag länger, ändert sich der Preis nicht. Der Nachteil: Ist die Leistung schnell erledigt, zahlen Sie trotzdem den vollen Betrag. Leistungskomplexe lassen sich nebeneinander und mehrmals am Tag abrechnen.
So entsteht der Preis: Punkte mal Punktwert
Jeder Leistungskomplex hat eine Punktzahl, die für alle Pflegedienste in Berlin gleich ist. LK 1 hat zum Beispiel 309 Punkte. Den Wert eines Punktes vereinbart jeder Pflegedienst einzeln mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger. Punktzahl mal Punktwert ergibt den Preis.
Einen einheitlichen Berliner Punktwert gibt es deshalb nicht. Die Orientierungswerte der Pflegestützpunkte für 2026 entsprechen rund 0,088 € je Punkt: Für LK 1 mit 309 Punkten nennen sie 27,09 €. Ein Dienst mit höherem Punktwert ist entsprechend teurer. Nach Kostenträgern unterscheiden darf ein Dienst seine Preise aber nicht: Pflegekasse, Sozialamt und Selbstzahler zahlen dasselbe (§ 89 Abs. 1 SGB XI).
Wann nach Zeit abgerechnet wird
Pflegedienste in Berlin müssen neben den Leistungskomplexen auch zeitabhängige Hilfen anbieten. Dabei vereinbaren Sie Pflege und Hauswirtschaft in Takten von 5 Minuten. Meist kommt eine Einsatzpauschale je Besuch dazu. Die vereinbarte Zeit können Sie im Einsatz flexibel nutzen. Einzelne Anbieter rechnen Pflege inzwischen nur noch nach Zeit ab. Betreuung und Entlastung, die Sie über den Entlastungsbetrag bezahlen, rechnen alle Pflegedienste nach Zeiteinheiten ab.
Sinnvoll ist die Zeitvergütung vor allem, wenn Ihre Hilfe in keinen Leistungskomplex passt oder wenn Sie die Zeit selbst einteilen möchten, etwa für Betreuung und Gesellschaft. Für Menschen mit schwerer Körperbehinderung und sehr hohem Hilfebedarf gibt es in Berlin außerdem die Persönliche Assistenz, ebenfalls mit Zeitvergütung.
Was zusätzlich auf der Rechnung steht
- Einsatzpauschale (LK 17): 5,70 € je Besuch montags bis freitags von 6 bis 22 Uhr, 11,40 € nachts, am Wochenende und an Feiertagen.
- Investitionskosten: im Schnitt 2,5 % der erbrachten Leistungen. Die Pflegekasse übernimmt sie nicht, Sie zahlen sie privat. Bei Hilfe zur Pflege übernimmt sie das Sozialamt, wenn der Pflegedienst dafür eine Vereinbarung mit dem Land Berlin hat.
- Ausbildungszuschlag: Seit dem 1. April 2020 erheben Pflegedienste einen Zuschlag für die Ausbildung, der auf der Rechnung gesondert steht.
- Erstbesuch (LK 16a): 61,36 €. Dabei erfasst der Dienst Ihren Bedarf, berät Sie, plant die Pflege, etwa nach dem PESR-Schema in der Pflegeplanung, und bietet Ihnen einen Pflegevertrag an.
Preise der Leistungskomplexe in Berlin 2026
Die Tabelle zeigt häufige Leistungskomplexe mit Punktzahl und Orientierungswert der Pflegestützpunkte Berlin (Stand Juli 2026). Ihr Pflegedienst kann je nach Punktwert davon abweichen.
| LK | Leistung | Punkte | Preis 2026 |
|---|---|---|---|
| 1 | Erweiterte kleine Körperpflege, mit Hilfe aus dem oder ins Bett | 309 | 27,09 € |
| 2 | Kleine Körperpflege | 206 | 18,06 € |
| 3a | Erweiterte große Körperpflege ohne Baden | 464 | 40,67 € |
| 3b | Erweiterte große Körperpflege mit Baden | 618 | 54,17 € |
| 4 | Große Körperpflege | 412 | 36,12 € |
| 5 | Lagern, Betten | 103 | 9,03 € |
| 6 | Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | 258 | 22,62 € |
| 7b | Toilettengang mit An- und Auskleiden und Intimpflege | 206 | 18,06 € |
| 9 | Begleitung außer Haus, etwa zu Arzt oder Behörde | 618 | 54,17 € |
| 11b | Reinigen der Wohnung | 270 | 23,67 € |
| 12 | Wechseln und Waschen der Wäsche | 480 | 42,08 € |
| 13 | Einkaufen | 240 | 21,04 € |
| 14 | Warme Mahlzeit zubereiten | 270 | 23,67 € |
| 16a | Erstbesuch | 700 | 61,36 € |
| 17a | Einsatzpauschale, Mo bis Fr 6 bis 22 Uhr | 65 | 5,70 € |
| 17b | Einsatzpauschale nachts, Wochenende, Feiertag | 130 | 11,40 € |
| 20 | Betreuungsleistungen, mehrfach je Einsatz | 100 | 8,77 € |
Medikamente geben, Verbände wechseln oder Spritzen setzen stehen nicht in dieser Liste. Diese Behandlungspflege bezahlt die Krankenkasse, mehr dazu weiter unten.
Beispielrechnung: Pflegedienst zweimal täglich
Angenommen, ein Pflegedienst kommt jeden Tag morgens und abends. Morgens hilft er beim Aufstehen, Waschen oder Duschen und beim Toilettengang, abends beim Waschen und ins Bett. Wir rechnen mit den Orientierungswerten der Pflegestützpunkte Berlin für 2026, nicht mit Preisen eines bestimmten Pflegedienstes.
Ein Einsatz
| Einsatz | Leistungskomplexe | Betrag |
|---|---|---|
| Morgens | LK 3a große Körperpflege 40,67 € + LK 7b Toilettengang 18,06 € + Einsatzpauschale 5,70 € | 64,43 € |
| Abends | LK 1 erweiterte kleine Körperpflege 27,09 € + Einsatzpauschale 5,70 € | 32,79 € |
Ein Tag
An einem Werktag kosten beide Einsätze zusammen 97,22 €. Am Wochenende und an Feiertagen gilt die höhere Einsatzpauschale von 2 × 11,40 € statt 2 × 5,70 €, der Tag kostet dann 108,62 €.
Ein Monat
Für einen Monat mit 30 Tagen rechnen wir mit 22 Werktagen und 8 Wochenend- oder Feiertagen.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| 22 Werktage × 97,22 € | 2.138,84 € |
| 8 Wochenend- oder Feiertage × 108,62 € | 868,96 € |
| Leistungskomplexe gesamt | 3.007,80 € |
| Investitionskosten 2,5 % | 75,20 € |
| Gesamtkosten im Monat | 3.083,00 € |
Einen gesondert ausgewiesenen Ausbildungszuschlag enthält das Beispiel nicht, weil seine Höhe vom Dienst abhängt.
Leistungskomplex oder Stunde: der ehrliche Vergleich
Wie viel kostet die Stunde, wenn ein Dienst nach Leistungskomplexen abrechnet? Das hängt davon ab, wie lange die Pflege dauert. Genau das legt ein Leistungskomplex aber nicht fest. Zwei Rechnungen helfen beim Vergleich.
Die erste Rechnung fragt: Wie viele Minuten Zeitvergütung bekämen Sie für den Preis eines Leistungskomplexes? Wir rechnen mit dem Beispielsatz von 4,42 € je 5 Minuten und lassen Einsatz- und Wegepauschale weg.
| Leistung | Preis | entspricht etwa |
|---|---|---|
| LK 2 kleine Körperpflege | 18,06 € | 20 Minuten |
| LK 7b Toilettengang | 18,06 € | 20 Minuten |
| LK 1 erweiterte kleine Körperpflege | 27,09 € | 31 Minuten |
| LK 4 große Körperpflege | 36,12 € | 41 Minuten |
| LK 3a erweiterte große Körperpflege | 40,67 € | 46 Minuten |
| LK 3b mit Baden | 54,17 € | 61 Minuten |
| Morgeneinsatz aus dem Beispiel (LK 3a und 7b) | 58,73 € | 66 Minuten |
Als Faustregel gilt: Dauert die Pflege bei Ihnen länger als in der Tabelle, ist der Leistungskomplex günstiger. Ist sie schneller erledigt, wäre die Zeitvergütung günstiger.
Die zweite Rechnung macht aus dem Leistungskomplex einen Stundenpreis. Der Morgeneinsatz kostet ohne Einsatzpauschale 58,73 €. Dauert er 45 Minuten, sind das umgerechnet 78,31 € je Stunde. Bei 60 Minuten sind es 58,73 €, bei 90 Minuten 39,15 € je Stunde. Einen ehrlichen Stundenpreis kennen Sie also erst, wenn Sie wissen, wie lange die Pflege bei Ihnen dauert. Fragen Sie den Pflegedienst danach und lassen Sie sich beide Abrechnungswege durchrechnen.
Brauchen Sie viele Stunden am Tag Unterstützung, verändert sich die Rechnung. Was eine längere Versorgung kostet und wie Sie sie finanzieren, zeigt unser Ratgeber zu den Kosten für eine 8-Stunden-Pflege zu Hause. Er rechnet mit denselben Beispielzahlen. Für einen halben Tag Betreuung gibt es einen eigenen Ratgeber zur 12-Stunden-Pflege zu Hause. Geht es um Betreuung rund um die Uhr, lesen Sie unseren Ratgeber zur 24-Stunden-Pflege zu Hause.
Was die Pflegekasse zahlt und was Sie selbst tragen
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse die Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes als Pflegesachleistung, bis zu einem Höchstbetrag im Monat (§ 36 SGB XI). Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie bekommen nur eine Rechnung über den Rest. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind 2026 unverändert.
Für das Monatsbeispiel von oben mit 3.083 € ergibt das folgende Eigenanteile:
| Pflegegrad | Kasse zahlt bis | Eigenanteil Pflege | Eigenanteil gesamt |
|---|---|---|---|
| 2 | 796 € | 2.211,80 € | 2.287,00 € |
| 3 | 1.497 € | 1.510,80 € | 1.586,00 € |
| 4 | 1.859 € | 1.148,80 € | 1.224,00 € |
| 5 | 2.299 € | 708,80 € | 784,00 € |
Die Investitionskosten von 75,20 € zahlen Sie in jedem Pflegegrad selbst. Auch für Leistungen über dem Betrag der Pflegekasse darf der Pflegedienst Ihnen nicht mehr berechnen als den vereinbarten Preis (§ 120 Abs. 4 SGB XI).
Nur ein Einsatz am Morgen
Kommt der Pflegedienst nur morgens (LK 3a, LK 7b und Einsatzpauschale), kostet der Monat 1.978,50 € plus 49,46 € Investitionskosten, zusammen 2.027,96 €. Ihr Eigenanteil liegt dann bei 1.231,96 € in Pflegegrad 2, 530,96 € in Pflegegrad 3 und 168,96 € in Pflegegrad 4. In Pflegegrad 5 zahlen Sie nur die Investitionskosten von 49,46 €.
In Pflegegrad 5 bleiben in diesem Fall 320,50 € Sachleistung übrig, das sind 13,94 % des Höchstbetrags. Über die Kombinationsleistung zahlt die Pflegekasse diesen Anteil als Pflegegeld aus: 13,94 % von 990 €, also rund 138 € im Monat (§ 38 SGB XI). An die gewählte Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden.
Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegesachleistung noch Pflegegeld. Den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat dürfen Sie hier aber auch für Körperpflege durch einen Pflegedienst einsetzen. Eine kleine Körperpflege mit Einsatzpauschale kostet nach den Orientierungswerten 23,76 €. Der Entlastungsbetrag reicht damit für fünf solcher Einsätze im Monat.
Die Bundesregierung plant ab 2027 eine Pflegereform mit neuen Budgets. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen (Stand Oktober 2026). Bis dahin gelten die Beträge in diesem Ratgeber.
Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch
Zusätzlich zur Pflegesachleistung steht Ihnen in jedem Pflegegrad ein Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zu (§ 45b SGB XI). In den Pflegegraden 2 bis 5 dürfen Sie ihn beim Pflegedienst nicht für die Selbstversorgung einsetzen, also nicht für Körperpflege, Essen oder Toilettengang. Für Hauswirtschaft und Betreuung durch den Pflegedienst geht er, ebenso für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Zwei Beispiele: Reinigt der Pflegedienst viermal im Monat die Wohnung (LK 11b und Einsatzpauschale, je 29,37 €), kostet das 117,48 € und passt in den Entlastungsbetrag. Eine ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe darf in Berlin bis zu 8 € je Stunde über die Pflegekasse abrechnen. Der Entlastungsbetrag reicht dann für gut 16 Stunden im Monat. Was Sie in einem Jahr nicht nutzen, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.
Schöpfen Sie die Pflegesachleistung in einem Monat nicht aus, können Sie bis zu 40 % davon für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Das sind bis 318,40 € in Pflegegrad 2, 598,80 € in Pflegegrad 3, 743,60 € in Pflegegrad 4 und 919,60 € in Pflegegrad 5. Einen Antrag brauchen Sie dafür nicht. In der Kombinationsleistung zählt der umgewandelte Betrag wie genutzte Sachleistung und mindert das Pflegegeld. Im Monatsbeispiel oben ist die Sachleistung verbraucht, dort hilft der Umwandlungsanspruch nicht. Anerkannte Angebote in Berlin finden Sie in der Angebotsübersicht der Berliner Pflegeunterstützung.
Was nicht über die Pflegekasse läuft
- Behandlungspflege: Medikamente geben, Verbände wechseln, Spritzen setzen oder Kompressionsstrümpfe anziehen verordnet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Die Krankenkasse zahlt das als häusliche Krankenpflege (§ 37 Abs. 2 SGB V), nicht aus der Pflegesachleistung. Bis Ende 2026 zahlen Sie 10 % der Kosten für höchstens 28 Tage im Jahr und 10 € je Verordnung zu, ab 2027 sind es 15 € je Verordnung.
- Investitionskosten: Sie zahlen sie privat, die Pflegekasse übernimmt sie nicht.
- Hilfe zur Pflege: Reichen Einkommen und Vermögen nicht, kann das Sozialamt Ihres Bezirksamts den Eigenanteil übernehmen (§§ 61 ff. SGB XII). Melden Sie den Bedarf früh, denn das Sozialamt hilft ab dem Zeitpunkt, an dem es davon erfährt.
- Steuer: Für selbst bezahlte Pflege- und Betreuungsleistungen ermäßigt sich Ihre Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten, höchstens um 4.000 € im Jahr (§ 35a EStG). Sie brauchen eine Rechnung und müssen aufs Konto des Dienstes überweisen. Was im Einzelfall absetzbar ist, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Wenn Sie häusliche Pflege und Heim vergleichen, hilft unser Überblick über die Kosten eines Altenheims.
Kostenvoranschlag und Pflegevertrag: darauf sollten Sie achten
Ein zugelassener Pflegedienst muss Sie vor Vertragsschluss in der Regel schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren. Im Pflegevertrag stehen Art, Inhalt und Umfang der Leistungen mit dem Preis für jede Leistung oder jeden Leistungskomplex (§ 120 Abs. 3 SGB XI). Kündigen können Sie den Pflegevertrag jederzeit ohne Frist (§ 120 Abs. 2 SGB XI).
Diese Fragen helfen beim Vergleich von Angeboten:
- Rechnet der Dienst nach Leistungskomplexen, nach Zeit oder beides, und welchen Punktwert hat er?
- Wie hoch sind Einsatz- oder Wegepauschale, auch nachts und am Wochenende?
- Wie viel Prozent Investitionskosten berechnet er, und wie hoch ist der Ausbildungszuschlag?
- Wie lange dauern die Einsätze bei Ihnen ungefähr, und was wäre mit Zeitvergütung günstiger?
- Welcher Teil läuft über die Pflegekasse, welcher über die Krankenkasse und welcher über den Entlastungsbetrag?
Prüfen Sie jeden Monat, ob die abgerechneten Leistungen mit den vereinbarten übereinstimmen.
Kosten mit DAKOS klären
DAKOS ist ein ambulanter Pflegedienst in Berlin. Was die Pflege bei Ihnen kostet, hängt von Ihrem Bedarf und Ihrem Pflegegrad ab. Deshalb nennen wir hier keine Pauschalpreise. In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen, welche Leistungen Sie brauchen, und Sie erhalten einen kostenfreien Kostenvorschlag. Informationen für russischsprachige Familien finden Sie auf unserer Seite zum Pflegedienst mit russischsprachigen Pflegekräften in Berlin. Für ein Beratungsgespräch nehmen Sie Kontakt auf.
Häufige Fragen zu den Kosten eines Pflegedienstes
Was kostet ein Pflegedienst pro Stunde in Berlin?
Die meisten Dienste rechnen nicht nach Stunden, sondern nach Leistungskomplexen ab. Bei der Zeitvergütung nennen die Pflegestützpunkte Berlin als Beispiel 4,42 € je 5 Minuten Körperpflege, also 53,04 € je Stunde, plus Wegepauschale. Die genauen Sätze legt jeder Dienst mit den Pflegekassen fest.
Was kostet ein Pflegedienst zweimal täglich?
Mit großer Körperpflege und Toilettengang am Morgen und kleiner Körperpflege am Abend kostet ein Werktag nach den Orientierungswerten 2026 rund 97 €, ein Tag am Wochenende rund 109 €. Im Monat sind das mit Investitionskosten rund 3.083 €. Davon zahlt die Pflegekasse je nach Pflegegrad 796 € bis 2.299 €.
Zahlt die Pflegekasse den Pflegedienst komplett?
Nur bis zum Höchstbetrag der Pflegesachleistung Ihres Pflegegrads. Was darüber liegt, zahlen Sie selbst, ebenso die Investitionskosten. Reicht Ihr Einkommen nicht, kann das Sozialamt helfen.
Kann ich den Entlastungsbetrag für den Pflegedienst nutzen?
Ja, in den Pflegegraden 2 bis 5 für Hauswirtschaft und Betreuung, nicht für Körperpflege, Essen oder Toilettengang. Bei Pflegegrad 1 dürfen Sie ihn auch für Körperpflege einsetzen.
Warum kosten Pflegedienste unterschiedlich viel?
Die Punktzahlen der Leistungskomplexe sind in Berlin für alle gleich. Den Punktwert verhandelt aber jeder Pflegedienst selbst. Dazu kommen unterschiedliche Investitionskosten und Ausbildungszuschläge.
Fazit
Ein Stundenpreis sagt bei ambulanter Pflege in Berlin wenig, weil die meisten Dienste nach Leistungskomplexen abrechnen. Rechnen Sie deshalb mit Einsätzen: Zweimal täglich kostet nach den Orientierungswerten 2026 rund 97 € am Werktag und rund 3.083 € im Monat. Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse davon 796 € bis 2.299 €, Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch helfen bei Hauswirtschaft und Betreuung. Den genauen Preis zeigt erst der Kostenvoranschlag. Lassen Sie sich Leistungskomplexe und Zeitvergütung durchrechnen und vergleichen Sie, wie lange die Pflege bei Ihnen dauert.
Stand: 21. Oktober 2026. Alle Beträge sind Orientierungswerte ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Kostenvoranschlag Ihres Pflegedienstes.
Quellen
- Pflegestützpunkte Berlin: Informationsblatt 36, Vergütung in der ambulanten Versorgung 2026, Stand 07/26, und Informationsblatt 04, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Stand 12/25, abgerufen am 21.10.2026.
- Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Berlin: Vergütungsformen in der ambulanten Pflege, abgerufen am 21.10.2026. Punktzahlen nach Anlage 1 zur Berliner Vereinbarung über die Vergütung ambulanter Pflegeleistungen nach § 89 SGB XI (seit 1.1.2017).
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026, Stand 04.11.2025, abgerufen am 21.10.2026.
- Sozialgesetzbuch XI: § 36, § 38, § 45a, § 45b, § 89 und § 120, abgerufen am 21.10.2026.
- Sozialgesetzbuch V: § 37 und § 61; Zuzahlungen ab 2027 nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228); Sozialgesetzbuch XII § 61; Einkommensteuergesetz § 35a, abgerufen am 21.10.2026.
