Pflegegrade und Pflegegradrechner

Wie funktioniert ein Pflegegradrechner in der Pflege? 

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Inhaltsverzeichnis

Ein Pflegegradrechner schätzt anhand von Fragen zur Selbstständigkeit ein, welcher Pflegegrad voraussichtlich infrage kommt. Unser Rechner arbeitet mit derselben Punktesystematik wie der Medizinische Dienst bei der Begutachtung: Kriterien in sechs Modulen, Einzelpunkte nach Anlage 1 und Gewichtung nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Das Ergebnis ist eine Orientierung, kein Bescheid. Verbindlich entscheidet die Pflegekasse nach dem Gutachten.

Die Berechnung dauert etwa zehn Minuten, ist kostenlos und läuft vollständig in Ihrem Browser. Am Ende sehen Sie die Punkte je Modul, den voraussichtlichen Pflegegrad und die Leistungen, die 2026 damit verbunden sind. Ergebnis und Fragebogen können Sie ausdrucken oder als PDF speichern, zum Beispiel als Gedächtnisstütze für den Termin mit dem Medizinischen Dienst.

Pflegegradrechner 2026: Pflegegrad kostenlos berechnen

Beantworten Sie die Fragen so, wie es an einem durchschnittlichen Tag der letzten Wochen war. Bewertet wird, wie selbstständig die Person eine Tätigkeit schafft, nicht die Diagnose. Wer etwas mit einem Hilfsmittel wie Rollator oder Haltegriff allein schafft, gilt als selbstständig. Der Rechner speichert und versendet keine Angaben.

So wird der Pflegegrad berechnet

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es statt der früheren drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Maßstab ist nicht mehr, wie viele Minuten Pflege jemand am Tag braucht, sondern wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigt. Das regelt § 15 SGB XI mit dem sogenannten Begutachtungsinstrument. Pflegebedürftig ist, wessen Selbstständigkeit auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, beeinträchtigt ist (§ 14 SGB XI). Die Berechnung läuft in drei Schritten:

  1. Einzelpunkte vergeben: Für jedes Kriterium gibt es je nach Ausprägung 0 bis 3 Punkte, in Modul 3 je nach Häufigkeit 0, 1, 3 oder 5 Punkte. Einige Kriterien zählen stärker, das Essen zum Beispiel dreifach.
  2. Gewichtete Punkte ermitteln: Die Einzelpunkte eines Moduls werden addiert und über eine feste Tabelle in gewichtete Punkte umgerechnet. Die Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am meisten.
  3. Gesamtpunkte bilden: Die gewichteten Punkte aller Module ergeben zusammen höchstens 100 Punkte. Von den Modulen 2 und 3 zählt nur das mit dem höheren Wert.
ModulWas bewertet wirdGewichtung
1 MobilitätPositionswechsel im Bett, Sitzen, Umsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen10 %
2 Kognitive und kommunikative FähigkeitenErkennen, Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungen, Verstehen, Gespräche15 % (der höhere Wert aus Modul 2 oder 3 zählt)
3 Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenUnruhe, Aggression, Abwehr von Hilfe, Wahn, Ängste, Antriebslosigkeit
4 SelbstversorgungWaschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette, Inkontinenz, Sondenernährung40 %
5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten AnforderungenMedikamente, Messungen, Wundversorgung, Arzt- und Therapietermine, Diät20 %
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer KontakteTagesablauf, Schlaf, Beschäftigung, Planung, Kontakte15 %

Punkte-Tabelle: Ab wie vielen Punkten welcher Pflegegrad?

PflegegradGesamtpunkteBeeinträchtigung der Selbstständigkeit
kein Pflegegradunter 12,5keine oder sehr geringe
Pflegegrad 112,5 bis unter 27geringe
Pflegegrad 227 bis unter 47,5erhebliche
Pflegegrad 347,5 bis unter 70schwere
Pflegegrad 470 bis unter 90schwerste
Pflegegrad 590 bis 100schwerste, mit besonderen Anforderungen an die Pflege

Eine Ausnahme ist die sogenannte besondere Bedarfskonstellation: Sind beide Arme und beide Beine vollständig gebrauchsunfähig, etwa bei einer Lähmung aller Gliedmaßen, gibt es Pflegegrad 5 auch dann, wenn die Gesamtpunkte unter 90 liegen (§ 15 Abs. 4 SGB XI).

Punktetabelle der Module: von Einzelpunkten zu gewichteten Punkten

Diese Tabelle aus Anlage 2 zu § 15 SGB XI zeigt, wie die Summe der Einzelpunkte eines Moduls in gewichtete Punkte umgerechnet wird. Zum Nachrechnen suchen Sie in der Zeile des Moduls den Bereich, in dem Ihre Summe liegt. Hinter dem Pfeil stehen die gewichteten Punkte.

Modulkeinegeringeerheblicheschwereschwerste
1 Mobilität0–1 → 02–3 → 2,54–5 → 56–9 → 7,510–15 → 10
2 Kognition und Kommunikation0–1 → 02–5 → 3,756–10 → 7,511–16 → 11,2517–33 → 15
3 Verhalten und Psyche0 → 01–2 → 3,753–4 → 7,55–6 → 11,257–65 → 15
4 Selbstversorgung0–2 → 03–7 → 108–18 → 2019–36 → 3037–54 → 40
5 Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen0 → 01 → 52–3 → 104–5 → 156–15 → 20
6 Alltagsleben und soziale Kontakte0 → 01–3 → 3,754–6 → 7,57–11 → 11,2512–18 → 15

Die sechs Module und ihre Kriterien

Insgesamt bewertet der Medizinische Dienst 64 Kriterien. Hier sehen Sie, was in welchem Modul gefragt wird und wie die Punkte vergeben werden. Die Bezeichnungen folgen Anlage 1 zu § 15 SGB XI.

Modul 1: Mobilität

Bewertet wird die körperliche Beweglichkeit in der Wohnung: Positionswechsel im Bett (1.1), Halten einer stabilen Sitzposition (1.2), Umsetzen (1.3), Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs (1.4) und Treppensteigen (1.5). Je Kriterium gibt es 0 Punkte für „selbstständig“, 1 für „überwiegend selbstständig“, 2 für „überwiegend unselbstständig“ und 3 für „unselbstständig“. Wer eine Tätigkeit mit Hilfsmitteln wie Rollator, Haltegriff oder Aufrichthilfe allein schafft, gilt als selbstständig.

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Hier geht es um das Denken und Verstehen, nicht um die körperliche Umsetzung. Die elf Kriterien sind: Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche Orientierung, zeitliche Orientierung, Erinnern an wesentliche Ereignisse, Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen, Treffen von Entscheidungen im Alltag, Verstehen von Sachverhalten und Informationen, Erkennen von Risiken und Gefahren, Mitteilen von elementaren Bedürfnissen, Verstehen von Aufforderungen und Beteiligen an einem Gespräch. Die Punkte reichen von 0 („Fähigkeit vorhanden“) bis 3 („Fähigkeit nicht vorhanden“). Bei einer Demenz liegt hier meist der Schwerpunkt, mehr dazu im Ratgeber Pflegegrad bei Demenz.

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Modul 3 erfasst 13 Verhaltensweisen, bei denen andere eingreifen oder helfen müssen, zum Beispiel ziellose Unruhe, nächtliche Unruhe, Aggression gegen sich selbst, Gegenstände oder andere Menschen, Abwehr von Pflege, Wahnvorstellungen, Ängste und Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage. Gezählt wird die Häufigkeit: nie oder sehr selten 0 Punkte, selten (ein- bis dreimal in zwei Wochen) 1 Punkt, häufig (zweimal bis mehrmals pro Woche, aber nicht täglich) 3 Punkte, täglich 5 Punkte. Weil die Module 2 und 3 gemeinsam gewichtet werden, zählt nur das Modul mit dem höheren Ergebnis.

Modul 4: Selbstversorgung

Das wichtigste Modul umfasst 13 Kriterien: Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, Duschen und Baden, An- und Auskleiden von Ober- und Unterkörper, mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken, Essen, Trinken, Benutzen einer Toilette, Bewältigen der Folgen einer Harn- oder Stuhlinkontinenz sowie Ernährung über Sonde oder Infusion. Grundsätzlich gibt es 0 bis 3 Punkte. Essen zählt dreifach (bis 9 Punkte), Trinken und die Toilettenbenutzung zählen doppelt (bis 6 Punkte). Die Inkontinenz-Kriterien gehen nur ein, wenn die Person überwiegend oder vollständig inkontinent ist oder einen Katheter oder ein Stoma hat. Bei der Sondenernährung gibt es für „teilweise“ 6 und für „vollständig“ 3 Punkte, weil bei ausschließlicher Sondenernährung die aufwendige Hilfe beim Essen entfällt.

Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen

Modul 5 bewertet 16 Kriterien rund um Behandlung und Therapie, sofern die Person sie nicht selbst übernehmen kann und sie voraussichtlich mindestens sechs Monate nötig sind. Dazu gehören Medikamente, Injektionen, die Versorgung venöser Zugänge, Absaugen und Sauerstoff, Einreibungen, Messungen wie Blutzucker oder Blutdruck, körpernahe Hilfsmittel wie Kompressionsstrümpfe, Verbandswechsel und Wundversorgung, Stomapflege, Katheterisieren und Abführen, Therapieübungen zu Hause, zeit- und technikintensive Maßnahmen wie Heimbeatmung, Arzt- und Therapiebesuche sowie das Einhalten einer Diät. Entscheidend ist die Häufigkeit. Bei Medikamenten, Messungen und Hilfsmitteln gibt es zum Beispiel 1 Punkt für ein- bis dreimal täglich, 2 Punkte für mehr als drei- bis achtmal täglich und 3 Punkte für mehr als achtmal täglich. Arzt- und Therapiebesuche gehen mit 4,3 Punkten je wöchentlichem und 1 Punkt je monatlichem Termin in eine eigene Summe ein, Termine über drei Stunden doppelt. Wie sich eine schwere Erkrankung auf die Punkte auswirken kann, zeigt unser Ratgeber zum Pflegegrad bei Krebs.

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die sechs Kriterien lauten: Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Ruhen und Schlafen, Sichbeschäftigen, Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt und Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds. Die Punkte reichen wie in Modul 1 von 0 bis 3.

Zwei weitere Bereiche, außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung, erfasst der Medizinische Dienst ebenfalls. Sie fließen aber nicht in den Pflegegrad ein, sondern dienen der Beratung und der Planung der Versorgung.

Rechenbeispiel: So kommt Frau M. auf Pflegegrad 3

Frau M. ist 84 Jahre alt und lebt allein in ihrer Wohnung in Berlin. Sie hat eine beginnende Demenz, geht unsicher und braucht Hilfe beim Duschen, beim Anziehen und beim Stellen ihrer Tabletten. Nachts ist sie mehrmals pro Woche unruhig. So setzen sich ihre Punkte zusammen:

ModulEinzelpunkteGewichtete Punkte
1 Mobilität55
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten1211,25
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen3(7,5, zählt nicht, Modul 2 ist höher)
4 Selbstversorgung1620
5 Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen210
6 Alltagsleben und soziale Kontakte711,25
Gesamtpunkte57,5

Mit 57,5 Punkten liegt Frau M. im Bereich von 47,5 bis unter 70 Punkten und erhält voraussichtlich Pflegegrad 3. Das Beispiel zeigt, wie stark Modul 4 wiegt: Mit 7 statt 16 Einzelpunkten in der Selbstversorgung fielen dort 10 gewichtete Punkte weg. Frau M. käme dann auf 47,5 Punkte und hätte Pflegegrad 3 nur knapp erreicht. Kleine Unterschiede bei einzelnen Kriterien können also über den Pflegegrad entscheiden.

Pflegegrade und Leistungen 2026

Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung wurden zum 1. Januar 2025 angehoben und gelten 2026 unverändert. Die wichtigsten Beträge für die Pflege zu Hause, jeweils pro Monat:

PflegegradPflegegeldPflegesachleistung bisTages- und Nachtpflege bisEntlastungsbetrag bis
Pflegegrad 1–––131 €
Pflegegrad 2347 €796 €721 €131 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €1.357 €131 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €1.685 €131 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €2.085 €131 €

Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich kombinieren: Wer die Sachleistung nur teilweise ausschöpft, erhält den Rest anteilig als Pflegegeld (§ 38 SGB XI). Ab Pflegegrad 2 stehen zusätzlich bis zu 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. In allen Pflegegraden übernimmt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € im Monat und bis zu 4.180 € je Maßnahme für die Anpassung der Wohnung, etwa für einen Treppenlift oder eine bodengleiche Dusche. Was das Pflegegeld im Alltag bedeutet, erklärt unser Ratgeber zum Pflegegeld bei Pflegegrad 2.

ADL, AEDL und Pflegestufen: Was heute noch gilt

Viele suchen beim Pflegegrad nach den ADL, den Aktivitäten des täglichen Lebens. Gemeint sind grundlegende Tätigkeiten wie Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang und Bewegung. In der Pflegeplanung sind die ADL und das erweiterte Modell der AEDL nach Monika Krohwinkel bis heute verbreitet. Für den Pflegegrad sind sie aber nicht mehr maßgeblich. Bis Ende 2016 richteten sich die Pflegestufen nach dem Zeitaufwand der Pflege in Minuten. Seit 2017 bewertet der Medizinische Dienst die Selbstständigkeit in den sechs Modulen. Tabellen mit Minutenwerten je Pflegegrad gibt es deshalb nicht, ein Pflegegrad lässt sich nur über die Punkte bestimmen. Wer Ende 2016 bereits eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet (§ 140 SGB XI).

Vom Ergebnis zum Antrag

Zeigt der Rechner einen Pflegegrad an, lohnt sich der Antrag. So geht es weiter:

  1. Antrag stellen: Der Antrag geht an die Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Das geht auch telefonisch, Angehörige können ihn mit Vollmacht stellen. Die Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Wie Sie dabei vorgehen, erklärt unser Ratgeber Pflegegrad beantragen.
  2. Begutachtung vorbereiten: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten begutachtet Medicproof nach denselben Maßstäben. Notieren Sie vorab, wobei und wie oft Hilfe nötig ist, etwa in einem Pflegetagebuch. Der Ausdruck aus dem Rechner eignet sich als Gedächtnisstütze. Legen Sie Arztberichte, Medikamentenplan und Entlassungsberichte bereit.
  3. Bescheid abwarten: Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Das Gutachten erhalten Sie mit dem Bescheid, sofern Sie dem nicht widersprechen.
  4. Bei Bedarf widersprechen: Fällt der Pflegegrad zu niedrig aus, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Wie das geht, lesen Sie im Ratgeber Pflegegrad abgelehnt: Was nun?

In Berlin unterstützt Sie DAKOS dabei: In unserer kostenlosen Pflegeberatung in Berlin bereiten wir Sie auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst vor, begleiten Sie auf Wunsch und helfen beim Widerspruch, auf Deutsch, Englisch oder Russisch. Unabhängig beraten auch die Pflegestützpunkte Berlin.

Pflegegradrechner für Kinder

Bei Kindern vergleicht der Medizinische Dienst die Selbstständigkeit mit der eines gesunden, gleichaltrigen Kindes (§ 15 Abs. 6 SGB XI). Denn auch ein gesundes Kleinkind kann sich noch nicht allein waschen oder anziehen. Kinder bis 18 Monate werden bei gleicher Punktzahl einen Pflegegrad höher eingestuft, ab 12,5 Punkten also in Pflegegrad 2 (§ 15 Abs. 7 SGB XI). Außerdem ersetzt bei ihnen ein eigenes Kriterium zu gravierenden Problemen bei der Nahrungsaufnahme die übrigen Kriterien der Selbstversorgung. Unser Rechner bildet diese Regeln nicht ab. Für Kinder empfehlen wir eine persönliche Beratung.

Wie genau ist das Ergebnis?

In den Modulen 1 bis 4 und 6 rechnet der Rechner genau wie das Begutachtungsinstrument, die 16 Kriterien des Moduls 5 fasst er zu sechs Fragen zusammen. Unterschiede entstehen vor allem bei der Einschätzung: Gutachterinnen und Gutachter bewerten nach den genauen Definitionen der Begutachtungs-Richtlinien und berücksichtigen, wie sich der Zustand im Verlauf einer Woche verändert. Liegt Ihr Ergebnis nahe an einer Schwelle, kann die Begutachtung einen Grad höher oder niedriger ausfallen. Manche Betroffene unterschätzen ihren Hilfebedarf, weil sie sich an Einschränkungen gewöhnt haben oder Angehörige vieles wie selbstverständlich übernehmen. Gehen Sie die Fragen deshalb am besten gemeinsam mit einer Person durch, die den Alltag gut kennt.

Fazit

Ein Pflegegradrechner zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag lohnt und welcher Pflegegrad realistisch ist. Entscheidend ist die Selbstständigkeit in sechs Modulen, am stärksten zählt die Selbstversorgung. Nutzen Sie das Ergebnis zur Vorbereitung und stellen Sie den Antrag früh, denn Leistungen gibt es erst ab dem Antragsmonat. Bei Unsicherheit hilft eine persönliche Pflegeberatung.

Häufige Fragen zum Pflegegradrechner

Der Pflegegrad ergibt sich aus Punkten für die Selbstständigkeit in sechs Modulen. Für jedes der 64 Kriterien vergibt der Medizinische Dienst Einzelpunkte. Die Summe je Modul wird nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI in gewichtete Punkte umgerechnet, von den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere Wert. Zusammen ergeben sich höchstens 100 Gesamtpunkte. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 90 Punkten Pflegegrad 5.
Für Pflegegrad 2 brauchen Sie mindestens 27 Gesamtpunkte, für Pflegegrad 3 mindestens 47,5, für Pflegegrad 4 mindestens 70 und für Pflegegrad 5 mindestens 90 Punkte. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten. Diese Schwellen legt § 15 Abs. 3 SGB XI fest. Eine Ausnahme gilt, wenn beide Arme und beide Beine vollständig gebrauchsunfähig sind: Dann gibt es Pflegegrad 5 auch mit weniger als 90 Punkten.
Der Pflegegradrechner von DAKOS ist kostenlos, anonym und unverbindlich. Er speichert keine Angaben und rechnet mit der gesetzlichen Punktesystematik. Das Ergebnis bleibt aber eine Einschätzung: Den Pflegegrad legt die Pflegekasse nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst fest, bei privat Versicherten nach dem Gutachten von Medicproof. Nutzen Sie das Ergebnis, um zu entscheiden, ob sich ein Antrag lohnt, und um sich auf die Begutachtung vorzubereiten.
Einen festen Pflegegrad für Demenz oder Alzheimer gibt es nicht, entscheidend sind die Auswirkungen im Alltag. Bei Demenz zählen vor allem die Module 2 und 3, also Orientierung, Gedächtnis, Verstehen und Verhalten, dazu die Hilfe bei der Selbstversorgung. Im frühen Stadium reicht es oft für einen niedrigeren Pflegegrad, mit fortschreitender Erkrankung steigt meist der Hilfebedarf. Dann können Sie eine Höherstufung beantragen.
Ja, Sie können den ganzen Fragebogen und Ihr Ergebnis ausdrucken. Die Schaltfläche „Alle Fragen anzeigen und drucken“ zeigt alle Module auf einmal, auch leer zum Ausfüllen von Hand. Nach der Berechnung drucken Sie das Ergebnis mit allen Angaben. Im Druckdialog Ihres Browsers können Sie statt eines Druckers „Als PDF speichern“ wählen. Der Ausdruck hilft als Gedächtnisstütze beim Termin mit dem Medizinischen Dienst.
ADL steht für Aktivitäten des täglichen Lebens, also grundlegende Tätigkeiten wie Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang und Bewegung. Pflegefachkräfte nutzen die ADL und das erweiterte AEDL-Modell für die Pflegeplanung. Für den Pflegegrad zählen sie seit 2017 nicht mehr direkt: Der Medizinische Dienst bewertet stattdessen die Selbstständigkeit in sechs Modulen, von der Mobilität bis zu den sozialen Kontakten.

Stand: September 2026. Der Pflegegradrechner und dieser Ratgeber dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Begutachtung. Maßgeblich ist der Bescheid der Pflegekasse.

Quellen

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