Ein Alltagsbegleiter unterstützt ältere und pflegebedürftige Menschen dabei, ihren Alltag zu Hause zu bewältigen: mit Gesellschaft und Gesprächen, Begleitung zu Terminen, gemeinsamer Beschäftigung und Hilfe im Haushalt. Körperpflege, Medikamente und Behandlungspflege gehören nicht dazu, dafür ist ein Pflegedienst zuständig.
Bezahlen können Sie die Alltagsbegleitung mit dem Entlastungsbetrag der Pflegekasse von 131 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist, dass das Angebot nach Landesrecht anerkannt ist. In Berlin dürfen anerkannte Anbieter höchstens 25 Euro pro Stunde für Betreuung berechnen. Dieser Ratgeber erklärt Aufgaben und Grenzen, die Unterschiede zu Betreuungs- und Pflegekräften, Kosten und Finanzierung, die Suche nach einem Anbieter in Berlin und was Sie brauchen, um selbst als Alltagsbegleiter zu arbeiten.
Was ist ein Alltagsbegleiter?
Alltagsbegleiter gehören zu den „Angeboten zur Unterstützung im Alltag“, die das Pflegeversicherungsgesetz in § 45a SGB XI ausdrücklich nennt. Solche Angebote sollen Pflegebedürftigen helfen, möglichst lange selbstständig in ihrer Wohnung zu leben und Kontakte zu anderen Menschen zu halten. Zugleich entlasten sie pflegende Angehörige.
Im Alltag sind viele Begriffe unterwegs: Alltagsbegleiter, Alltagshelfer, Seniorenbegleiter, Betreuungskraft oder Präsenzkraft. Die Bundesagentur für Arbeit führt Betreuungskraft und Alltagsbegleiter als einen gemeinsamen Beruf. Alltagsbegleiter arbeiten bei Ihnen zu Hause, in der Tagespflege, in Wohngemeinschaften oder im Pflegeheim. Wer zu Hause über die Pflegekasse abrechnen möchte, braucht einen Anbieter, dessen Angebot die zuständige Landesbehörde anerkannt hat.
Was macht ein Alltagsbegleiter und was nicht?
Im Mittelpunkt steht, was die betreute Person noch selbst kann. Alltagsbegleiter stärken diese Fähigkeiten, statt Aufgaben einfach abzunehmen. Wie viel Zeit sie wofür verwenden, vereinbaren Sie mit dem Anbieter.
Betreuung und Gesellschaft
Viele ältere Menschen leben allein und sehen tagelang niemanden. Alltagsbegleiter bringen Abwechslung: Sie führen Gespräche, gehen spazieren, lesen vor, spielen Gesellschaftsspiele, schauen gemeinsam Fotoalben an oder begleiten zu Veranstaltungen im Kiez. Bei Menschen mit Demenz geben feste Abläufe und vertraute Gesichter Halt. Wer bei einem Angehörigen nachlassendes Gedächtnis bemerkt, bekommt mit einem Demenztest mit 30 Punkten eine erste Orientierung. Die Diagnose stellt aber nur eine Ärztin oder ein Arzt.
Begleitung und Hilfe im Alltag
Alltagsbegleiter gehen mit zum Arzt, zur Physiotherapie, zur Bank oder zum Amt. Auch bei ambulanten Untersuchungen, etwa einer Magenspiegelung ohne Narkose, erleichtert eine vertraute Begleitung den Weg hin und zurück. Dazu kommen Einkäufe, gemeinsames Kochen, leichte Hausarbeiten, Wäsche und Hilfe beim Sortieren von Post und Schriftverkehr.
Manche Anbieter haben sich auf Betreuung spezialisiert, andere auf haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzen und Einkaufen. In Berlin gelten für beides unterschiedliche Preisobergrenzen.
Wo die Grenze liegt
Alltagsbegleiter sind keine Pflegekräfte. Hilfe beim Waschen und Anziehen, Essen anreichen, Wundversorgung, Medikamente stellen oder geben gehören nicht zu ihren Aufgaben. Die Grundpflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst als Pflegesachleistung. Behandlungspflege wie die Pflege eines Dauerkatheters zu Hause übernimmt eine Pflegefachkraft auf ärztliche Verordnung, die Kosten trägt dann die Krankenkasse.
Alltagsbegleiter dürfen aber an Termine erinnern, und sie merken oft als Erste, wenn sich etwas verändert: weniger Appetit, mehr Stürze, neue Verwirrtheit. Solche Beobachtungen sollten sie an Angehörige oder den Pflegedienst weitergeben.
Alltagsbegleiter, Betreuungskraft, Pflegekraft, Haushaltshilfe: die Unterschiede
Die Begriffe werden oft durcheinander verwendet. Entscheidend sind zwei Fragen: Wer darf pflegen, und wer bezahlt?
| Rolle | Typische Aufgaben | Qualifikation | Finanzierung |
|---|---|---|---|
| Alltagsbegleiter (zu Hause) | Betreuung, Begleitung, Hilfe im Haushalt | in Berlin Schulung ab 30 Stunden, Anleitung durch eine Fachkraft | Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch, Verhinderungspflege |
| Betreuungskraft (Pflegeheim, Tagespflege) | Betreuung und Aktivierung, keine Pflege | 40 Stunden Praktikum, 160 Unterrichtsstunden, 2 Wochen Betreuungspraktikum | Zuschlag der Pflegekasse an die Einrichtung |
| Pflegekraft (Pflegedienst) | Grundpflege, Behandlungspflege, Betreuung, Haushalt | Ausbildung als Pflegefachkraft oder Pflegehelfer | Pflegesachleistung, Behandlungspflege über die Krankenkasse |
| Haushaltshilfe | Putzen, Wäsche, Einkaufen | je nach Anbieter | Entlastungsbetrag bei anerkannten Angeboten, Krankenkasse nur in Sonderfällen |
Zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen und Tagespflegen arbeiten nach Richtlinien des GKV-Spitzenverbands (§ 53b SGB XI). Danach sind sie ausdrücklich keine Pflegekräfte und dürfen weder regelmäßig noch planmäßig in Körperpflege oder Hauswirtschaft eingebunden werden. Die Pflegekasse bezahlt sie über einen Zuschlag an die Einrichtung. Pflegebedürftige dürfen damit weder ganz noch teilweise belastet werden.
Eine examinierte Pflegekraft brauchen Sie für Begleitung, Betreuung und Haushalt nicht. Anerkannte Angebote in Berlin müssen aber eine Fachkraft mit mindestens dreijähriger Ausbildung in Pflege oder Hauswirtschaft beschäftigen, die die Helfenden anleitet. Eine Haushaltshilfe der Krankenkasse bekommen ältere Menschen nur in Sonderfällen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, längstens für vier Wochen und nur ohne Pflegegrad 2 bis 5.
Was kostet ein Alltagsbegleiter und was zahlt die Pflegekasse?
Die Kosten hängen vom Anbieter und vom Umfang ab. Wer privat einen Alltagsbegleiter ohne Anerkennung beauftragt, zahlt den vereinbarten Preis und kann dafür keinen Entlastungsbetrag nutzen. Bei anerkannten Angeboten gibt es in Berlin Preisobergrenzen, und Sie können drei Leistungen der Pflegeversicherung einsetzen.
| Leistung | Pflegegrad | Betrag 2026 | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 1 bis 5 | 131 € im Monat | Erstattung gegen Beleg, Rest bis 30. Juni des Folgejahres nutzbar |
| Umwandlungsanspruch | 2 / 3 / 4 / 5 | bis 318,40 / 598,80 / 743,60 / 919,60 € im Monat | 40 Prozent der Sachleistung, Pflegegeld sinkt anteilig |
| Verhinderungspflege | 2 bis 5 | aus 3.539 € im Jahr | stundenweise möglich, unter 8 Stunden am Tag volles Pflegegeld |
Entlastungsbetrag: 131 Euro ab Pflegegrad 1
Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat, also 1.572 Euro im Jahr. Einen Antrag vorab brauchen Sie nicht. Sie reichen die Rechnung des anerkannten Anbieters bei der Pflegekasse ein und bekommen die Kosten erstattet. Was Sie in einem Jahr nicht verbrauchen, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Mehr zu Anspruch, Ansparen und Abrechnung lesen Sie in unserem Ratgeber zum Entlastungsbetrag.
Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2
Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 Prozent Ihres monatlichen Betrags für Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden, soweit Sie ihn nicht für einen Pflegedienst brauchen. Einen Antrag vorab brauchen Sie auch dafür nicht, die Pflegekasse erstattet gegen Beleg. Beziehen Sie Pflegegeld, sinkt es anteilig: Wer in Pflegegrad 2 die vollen 318,40 Euro umwandelt, nutzt 40 Prozent der Sachleistung und erhält noch 60 Prozent des Pflegegelds, also 208,20 Euro. Wie beim Pflegegeld gehört dann der regelmäßige Beratungsbesuch dazu. Umwandlung und Entlastungsbetrag können Sie nebeneinander nutzen.
Stundenweise Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2
Fällt die private Pflegeperson aus, etwa wegen Urlaub, Krankheit oder eines freien Nachmittags, zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 eine Ersatzpflege. Dafür steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit. Auch ein Alltagsbegleiter kann einspringen, stundenweise ist das oft am praktischsten. Dauert die Verhinderung weniger als acht Stunden am Tag, bekommen Sie das Pflegegeld weiter in voller Höhe.
Steuervorteil
Was Sie selbst bezahlen, können Sie in der Steuererklärung angeben. Die Einkommensteuer sinkt um 20 Prozent der Kosten für Betreuungs- und Pflegeleistungen, zusammen mit anderen haushaltsnahen Dienstleistungen um höchstens 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung auf das Konto des Anbieters. Was die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag erstattet, zählt nicht mit. Das Pflegegeld mindert den Betrag dagegen nicht.
Alltagsbegleitung in Berlin: Anerkennung, Preise, Anbieter
In Berlin erkennt die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege die Angebote zur Unterstützung im Alltag an, Grundlage ist die Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO). Anerkannt werden nur Träger mit einer Fachkraft mit dreijähriger Ausbildung in Pflege oder Hauswirtschaft, Einzelunternehmen nicht. Die Helfenden müssen eine Schulung von mindestens 30 Stunden nachweisen.
Preisobergrenzen
Anerkannte Anbieter dürfen in Berlin höchstens 25,00 Euro pro Stunde für Betreuung und 35,50 Euro pro Stunde für haushaltsnahe Dienstleistungen verlangen. Der Stundensatz ist ein Gesamtpreis, Fahrtkosten oder Verwaltungsgebühren kommen nicht dazu. Das Erstgespräch ist kostenlos. Rechnerisch reicht der Entlastungsbetrag von 131 Euro damit für gut fünf Stunden Betreuung oder knapp vier Stunden Haushaltshilfe im Monat.
| Angebot | Höchstsatz je Stunde | Stand |
|---|---|---|
| Betreuung durch anerkannte Angebote | 25,00 € | Werte 01/2025, bestätigt 11/2025 |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | 35,50 € | Werte 01/2025, bestätigt 11/2025 |
| Nachbarschaftshilfe | 8,00 € | PuVO seit 14.01.2021 |
Nachbarschaftshilfe
Auch Nachbarn, Bekannte oder Freunde können helfen und über den Entlastungsbetrag bezahlt werden. Sie müssen volljährig sein, dürfen nicht mit Ihnen zusammenleben, nicht bis zum zweiten Grad mit Ihnen verwandt oder verschwägert und nicht Ihre Pflegeperson sein. Sie helfen höchstens zwei Pflegebedürftigen und besuchen vorher eine Schulung von sechs Stunden. Danach lassen sie sich bei Ihrer Pflegekasse registrieren und können bis zu 8 Euro pro Stunde abrechnen, bis der Entlastungsbetrag aufgebraucht ist. Das sind rechnerisch gut 16 Stunden im Monat.
So finden Sie einen Anbieter
Alle anerkannten Angebote listet das Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung in seiner Angebotssuche, sortiert nach Bezirk, Zielgruppe und Leistung. Kostenlos und neutral beraten auch die Berliner Pflegestützpunkte unter 0800 59 500 59. Achten Sie bei der Auswahl auf diese Punkte:
- kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause, am besten mit der Fachkraft des Anbieters
- schriftlicher Vertrag mit Stundensatz, Leistungen und Kündigungsfrist
- möglichst feste Bezugspersonen, vor allem bei Demenz
- Leistungsnachweis jeden Monat prüfen, leere Felder streichen, keine Blanko-Nachweise unterschreiben und eine Kopie behalten
Alltagsbegleiter werden: Voraussetzungen, Qualifikation, Gehalt
Einen pflegerischen Berufsabschluss brauchen Sie nicht. Wichtiger sind Einfühlungsvermögen, Geduld, Zuverlässigkeit und Freude am Umgang mit älteren Menschen. Welche Schulung nötig ist, hängt vom Einsatzort ab:
- Pflegeheim und Tagespflege: Die Richtlinien nach § 53b SGB XI verlangen ein Orientierungspraktikum von 40 Stunden, eine Qualifizierung von mindestens 160 Unterrichtsstunden und ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum. Danach folgen jedes Jahr mindestens 16 Stunden Fortbildung. Examinierte Pflegekräfte erfüllen die Anforderungen grundsätzlich schon.
- Zu Hause bei einem anerkannten Angebot in Berlin: Schulung von mindestens 30 Stunden, Anleitung durch eine Fachkraft.
- Nachbarschaftshilfe in Berlin: Schulung von sechs Stunden, ehrenamtlich mit höchstens 8 Euro pro Stunde.
Wer bei einem Pflegedienst, einem Betreuungsdienst oder in einem Pflegeheim angestellt ist, bekommt seit 1. Juli 2026 mindestens den Pflegemindestlohn von 16,52 Euro brutto pro Stunde, ab 1. Juli 2027 mindestens 16,95 Euro. Bei 40 Wochenstunden sind das rechnerisch rund 2.860 Euro brutto im Monat. Für Hauswirtschaftskräfte gilt der Pflegemindestlohn nur, wenn sie mindestens ein Viertel ihrer Arbeitszeit betreuend oder pflegend mit Pflegebedürftigen arbeiten. Außerhalb der Pflegebranche gilt der allgemeine Mindestlohn von 13,90 Euro. Das tatsächliche Gehalt hängt von Tarif, Arbeitgeber und Erfahrung ab. Welche Stellen DAKOS gerade besetzt, finden Sie auf unserer Seite Pflegedienst Job.
Wie DAKOS Sie unterstützt
DAKOS ist seit 2012 als ambulanter Pflegedienst in Berlin tätig. Wir beraten Sie, welche Hilfe im Alltag Ihnen zusteht und wie Sie Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege sinnvoll kombinieren. Unsere kostenlose Pflegeberatung in Berlin umfasst auch den Beratungsbesuch, den Pflegegeldbeziehende regelmäßig nachweisen müssen.
Wo Pflege nötig wird, ergänzt ein Pflegedienst die Alltagsbegleitung: bei der Körperpflege, bei Medikamenten und bei ärztlich verordneter Behandlungspflege. Einige Hilfen im Haushalt und bei der Betreuung bietet auch ein mobiler Pflegedienst als Pflegesachleistung an. Im Betreuten Wohnen bietet DAKOS Haushaltsservice und Freizeitangebote. Wenn Sie als Angehörige eine Pause brauchen oder gemeinsam verreisen möchten, zeigt unser Ratgeber zum Urlaub für pflegebedürftige Personen, wie eine Auszeit gelingt. Unser Team spricht Deutsch, Russisch, Englisch, Serbisch und Polnisch.
Fazit
Alltagsbegleiter bringen Gesellschaft, Begleitung und Hilfe im Haushalt, Pflege übernehmen sie nicht. Mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro ab Pflegegrad 1 und dem Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen großen Teil, wenn das Angebot anerkannt ist. In Berlin finden Sie anerkannte Anbieter über das Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung, der Stundensatz für Betreuung liegt dort bei höchstens 25 Euro.
Häufige Fragen zu Alltagsbegleitern
Stand: September 2026. Beträge nach dem Rechtsstand 2026; Berliner Höchstsätze nach den Angaben des Kompetenzzentrums Pflegeunterstützung und der Verbraucherzentrale Berlin. Rechnungen wie die Stundenzahl aus dem Entlastungsbetrag und das Monatsbrutto sind eigene Berechnungen.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI: § 45a, § 45b, § 39, § 42a, § 43b und § 53b.
- Bundesministerium für Gesundheit: Entlastungsbetrag, Angebote zur Unterstützung im Alltag und Umwandlungsanspruch.
- GKV-Spitzenverband: Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 53b SGB XI, Fassung vom 21.10.2022.
- Bundesagentur für Arbeit: BERUFENET, Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/in.
- Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung, § 2 (Pflegemindestlohn ab 01.07.2026) und § 35a Einkommensteuergesetz.
- Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: Angebote zur Unterstützung im Alltag und Nachbarschaftshilfe.
- Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung: Angebot finden; Verbraucherzentrale Berlin: So nutzen Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag richtig, Stand 03.03.2026.