In Deutschland leben über 2 Millionen Pflegebedürftige. Viele von ihnen wohnen zu Hause und werden dort von Angehörigen oder hauswirtschaftlichen Diensten versorgt. Doch warum ist eine hauswirtschaftliche Versorgung für Pflegebedürftige so wichtig? Wir geben Ihnen hier einen Überblick.
Was versteht man unter hauswirtschaftlicher Versorgung?
Hauswirtschaftliche Versorgung ist ein Begriff, der in der Pflegebranche häufig verwendet wird. Aber was bedeutet er genau? Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst alle Aktivitäten, die für den täglichen Bedarf an Sauberkeit und Hygiene notwendig sind. Dazu gehört auch die Vorbereitung und Bereitstellung von Mahlzeiten, das Einkaufen für den Haushalt und das Waschen von Kleidung.
Bei pflegebedürftigen Menschen ist hauswirtschaftliche Versorgung ein wichtiger Bestandteil des Pflegeplans. Denn Pflegebedürftige benötigen oft Unterstützung bei den alltäglichen Aufgaben des Lebens, da sie nicht mehr in der Lage sind, diese selbst zu erledigen. Für viele Menschen kann es schwierig sein, eine gesunde Ernährung aufrechtzuerhalten oder darauf zu achten, dass ihre Wohnung sauber und ordentlich bleibt.
Hauswirtschaftliche Versorgung kann entweder professionell durch einen ambulanten Pflegedienst, über speziell ausgebildete MitarbeiterInnen oder privat durch Familienangehörige angeboten werden. Professionelle MitarbeiterInnen verfügen über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Hygiene, Ernährung und Wohnraumgestaltung und können so einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen leisten.
Sie können entsprechend dem Pflegeplan die notwendige Unterstützung bereitstellen und helfen, Sicherheit und Komfort für pflegebedürftige Menschen zu schaffen. Auch Familienangehörige können im Rahmen der häuslichen Pflege durch Angehörige einen wertvollen Beitrag leisten, indem sie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung der pflegebedürftigen Person unterstützen. Sei es beim Einkaufen oder Kochen – gemeinsam mit Angehörigen kann man viel bewegen und positive Ergebnisse erzielen. Zudem ist es auch eine gute Gelegenheit, Zeit gemeinsam mit dem pflegebedürftigen Angehörigen zu verbringen, was oft als besonders bereichernd empfunden wird.
Was fällt nicht unter hauswirtschaftliche Versorgung?
Nicht zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehört alles, was die Pflege oder die medizinische Versorgung des Pflegebedürftigen entspricht, zum Beispiel:
- das Verabreichen von Medikamenten
- der Verbandswechsel und die Wundversorgung
- das Lagern bettlägeriger Pflegebedürftiger
Ebenfalls nicht in der hauswirtschaftlichen Versorgung beinhaltet sind die Elemente der sogenannten Grundpflege. Das betrifft unter anderem:
- die Ernährung (abgesehen vom Einkauf)
- die Unterstützung bei der Fortbewegung
- die Körperpflege
Wer bezahlt die hauswirtschaftliche Versorgung?
Die Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung müssen nicht immer von den Angehörigen getragen werden. Man kann verschiedene Quellen in Anspruch nehmen, um an die notwendigen finanziellen Mittel zu kommen. Zunächst einmal kann die hauswirtschaftliche Versorgung über eine private oder öffentliche Krankenversicherung abgedeckt werden.
Die Kosten werden dann vom Anbieter der Krankenversicherung übernommen. Allerdings sind hier in der Regel Einschränkungen bezüglich des Leistungsumfangs und der Höhe der Kosten in der Police festgelegt. Eine weitere Möglichkeit ist, die Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung aus dem Vermögen zu finanzieren.
Dies kann entweder durch eine Spende oder durch Schenkung geschehen. Auch wenn es sich um ein sehr großzügiges Geschenk handelt, sollte beachtet werden, dass eine Schenkung oder Spende steuerpflichtig ist und auch Sozialabgaben fällig werden können.
Wer darf haushaltsnahe Dienstleistungen erbringen?
Die Dienstleistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung sind für alle Pflegebedürftigen wichtig, um ein möglichst hohes Maß an Selbstbestimmtheit und Lebensqualität zu erhalten. Damit diese Dienste auf einem hohen Standard gehalten werden, ist es entscheidend, dass die Dienstleister über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügen.
In Deutschland gibt es verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, bevor jemand als haushaltsnahe Dienstleister arbeiten darf. Als Erstes muss der Pflegebedürftige eine Genehmigung beantragen und die Kostenübernahme bei seiner Krankenkasse oder dem Pflegeversicherungsträger beantragen. Als Nächstes muss ein geeigneter Dienstleister gefunden werden.
Der Dienstleister muss einen korrekten Personalausweis vorlegen und über eine gültige Ausbildung in Hauswirtschaft verfügen. Auch die Berufserfahrung ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Dienstleister alle notwendigen Aufgaben effizient erledigt und sich wirklich mit den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen auseinandersetzt.
Ferner muss der haushaltsnahe Dienstleister regelmäßig fortgebildet werden, damit er sich stets an neue Anforderungen und Verhaltensweisen anpassen kann. Die Fortbildung sollte mindestens einmal im Jahr stattfinden und auf den jeweiligen Bedarf des Kunden abgestimmt sein.
Bei Fragen zu Lohn- und Sozialversicherungsfragen sollte man sich an die zuständige Behörde oder den Gewerkschaftsverband wenden – nur so kann man sicher sein, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.