Die Thromboseprophylaxe umfasst alle Maßnahmen, die verhindern sollen, dass sich in den Venen ein Blutgerinnsel bildet. Fachleute sprechen auch von Thromboembolieprophylaxe oder VTE-Prophylaxe, weil sie zugleich einer Lungenembolie vorbeugt. Wichtig ist sie vor allem nach Operationen und Verletzungen und bei akuten Erkrankungen, die ans Bett fesseln. Maßgeblich ist in Deutschland die S3-Leitlinie zur Prophylaxe der venösen Thromboembolie, die im Januar 2026 neu erschienen ist.
Dieser Ratgeber erklärt die drei Bausteine der Prophylaxe: Basismaßnahmen, physikalische Maßnahmen und Medikamente. Sie erfahren außerdem, wie das Risiko eingeschätzt wird, was ein Pflegedienst übernimmt und welche Kosten die Krankenkasse trägt. Woran Sie eine bereits entstandene Thrombose erkennen, lesen Sie im Ratgeber Thrombose-Symptome erkennen und richtig handeln.
Definition Thrombose
Das Wort stammt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie „Pfropf“ oder „Klumpen“. Bei einer Thrombose verstopft ein Blutgerinnsel, der sogenannte Thrombus, ein Blutgefäß. Meist entsteht es in einer der großen, tief liegenden Venen im Bein, dann spricht man von einer tiefen Venenthrombose. Das Blut staut sich, das Bein kann anschwellen, schmerzen und sich röten.
Löst sich ein Gerinnsel, kann es mit dem Blutstrom in die Lunge gelangen und dort ein Gefäß verschließen. Eine solche Lungenembolie kann das Herz überlasten und lebensgefährlich werden. Tiefe Venenthrombose und Lungenembolie fassen Fachleute als venöse Thromboembolie (VTE) zusammen. Auch ohne Embolie kann eine Thrombose Folgen haben: Bei 20 bis 50 von 100 Betroffenen schädigt sie die Venenklappen so, dass sich das Blut dauerhaft staut. Ärztinnen und Ärzte nennen das postthrombotisches Syndrom. Wie eine Thrombose im Bein entsteht und behandelt wird, beschreibt der oben verlinkte Ratgeber zu den Thrombose-Symptomen.
Notfall: Plötzliche Atemnot, Schmerzen in der Brust, Herzrasen, Schwindel oder Husten mit Blut können auf eine Lungenembolie hindeuten. Wählen Sie dann sofort den Notruf 112, nicht den Bereitschaftsdienst. Ähnliche Warnzeichen hat auch ein Herzinfarkt. Welche Rolle dabei etwa ein Kribbeln in der linken Hand spielt, erklärt ein eigener Ratgeber.
Ursachen einer Thrombose
Der Arzt Rudolf Virchow beschrieb drei Ursachen, die bis heute als Virchow-Trias gelten:
- Das Blut fließt langsamer, etwa bei Bettruhe, mit Gips oder Schiene am Bein, bei langem Sitzen oder bei ausgeprägten Krampfadern.
- Die Gefäßwand ist geschädigt, zum Beispiel durch eine Operation, eine Verletzung oder eine Entzündung.
- Das Blut gerinnt leichter, etwa bei Krebs, in der Schwangerschaft, durch Hormone oder bei einer angeborenen Gerinnungsstörung.
Oft kommen mehrere Ursachen zusammen, und mit jedem weiteren Risikofaktor steigt die Wahrscheinlichkeit einer Thrombose.
Nicht zu verwechseln ist die Venenthrombose mit Engstellen in den Arterien. Sie äußern sich eher durch kalte, blasse Beine oder Schmerzen beim Gehen. Einen ersten Anhaltspunkt gibt der Durchblutungsstörungen-Selbsttest.
Diagnose einer Thrombose
Anhand der Beschwerden allein lässt sich eine Thrombose nicht sicher erkennen. Besteht der Verdacht, gehört er deshalb schnell in ärztliche Hände. Nach Gespräch und Untersuchung schätzt die Ärztin oder der Arzt ein, wie wahrscheinlich eine Thrombose ist, und klärt sie mit einem Bluttest oder per Ultraschall ab. Erste Hinweise liefert ein Thrombose-Selbsttest, der die ärztliche Untersuchung aber nicht ersetzt.
Nicht jede Schwellung ist eine Thrombose. Sind Rötung, Schwellung und starke Schmerzen auf ein einzelnes Gelenk begrenzt, etwa am Großzeh, spricht das eher für einen Gichtanfall. Was dann schnell hilft, lesen Sie im Ratgeber Gicht: Was hilft schnell.
Was ist eine Thromboseprophylaxe?
Eine Prophylaxe ist eine vorbeugende Maßnahme. Die Thromboseprophylaxe soll verhindern, dass sich in den Venen ein Gerinnsel bildet, und damit auch einer Lungenembolie vorbeugen. Deshalb heißt sie auch Thromboembolieprophylaxe. Beide Begriffe meinen dasselbe.
Grundlage ist die S3-Leitlinie „Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE)“ im Register der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF, Registernummer 003-001). Die aktuelle Version 4.1 hat den Stand 21.01.2026 und gilt bis Januar 2028. Federführend sind die Fachgesellschaften für Chirurgie und für Innere Medizin, beteiligt ist unter anderem die Pflegewissenschaft. Die Leitlinie gilt für Krankenhaus und Praxis ebenso wie für die Versorgung zu Hause.
Wer braucht eine Thromboseprophylaxe?
Ob und wie vorgebeugt wird, entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach dem persönlichen Risiko. Dabei zählt zum einen der Anlass, etwa eine Operation, eine Verletzung, ein Gips am Bein oder eine akute Erkrankung. Zum anderen zählen persönliche Risikofaktoren wie eine frühere Thrombose, ein Alter über 60 Jahre, Thrombosen in der Familie, Krebs, eine Herzerkrankung, ein kürzlich überstandener Schlaganfall, starkes Übergewicht, Rauchen, eine Schwangerschaft oder Hormone wie in der Kombi-Pille.
Aus beidem ergibt sich ein niedriges, mittleres oder hohes Risiko. Bei niedrigem Risiko reichen Basismaßnahmen, gegebenenfalls ergänzt durch Strümpfe. Bei mittlerem und hohem Risiko kommen Medikamente hinzu. Wichtig für pflegebedürftige Menschen: Wer dauerhaft bettlägerig ist oder im Rollstuhl sitzt, aber nicht akut erkrankt ist, braucht laut Leitlinie keine Prophylaxe über die Basismaßnahmen hinaus.
Maßnahmen und Mittel der Prophylaxe
Die Thromboseprophylaxe ruht auf drei Bausteinen, die sich ergänzen:
| Baustein | Beispiele | Für wen |
|---|---|---|
| Basismaßnahmen | frühe Mobilisation, Bewegungsübungen, Anleitung zu Eigenübungen | alle mit erhöhtem Risiko |
| Physikalische Maßnahmen | Kompressionsstrümpfe, intermittierende pneumatische Kompression (IPK) | ergänzend, je nach Risiko und Verträglichkeit |
| Medikamente | Heparine, Fondaparinux, direkte orale Antikoagulanzien (DOAKs), in bestimmten Fällen ASS | bei mittlerem und hohem Risiko |
Basismaßnahmen: Bewegung und Mobilisation
Bewegung ist die wichtigste Vorbeugung, weil die Wadenmuskeln beim Gehen das Blut aus den Beinen zum Herzen pumpen. Die Leitlinie empfiehlt Frühmobilisation, Bewegungsübungen und die Anleitung zu Eigenübungen für alle Patientinnen und Patienten. Nach einer Operation oder Krankheit heißt das: so früh wie möglich wieder aufstehen und gehen. Wer noch liegen oder sitzen muss, kann die Muskelpumpe mit einfachen Übungen anregen:
- die Füße mehrmals am Tag kräftig auf und ab bewegen
- Knöchel und Knie abwechselnd beugen und strecken, soweit es erlaubt ist
- zwischendurch aufstehen und ein paar Schritte gehen
Pflegefachkräfte und Physiotherapeuten zeigen die Übungen und achten darauf, dass sie regelmäßig stattfinden. Nach einem Bruch am Bein gilt: Die Ärztin oder der Arzt legt fest, wie stark das Bein belastet werden darf, damit die Heilung nicht leidet.
Physikalische Maßnahmen: Strümpfe und Kompression
Physikalische Maßnahmen unterstützen den Blutfluss von außen. Bei mittlerem und hohem Risiko ersetzen sie die Medikamente nicht, sondern ergänzen sie.
- Medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe (MTS) und Kompressionsstrümpfe: Sie drücken die Venen zusammen, sodass das Blut schneller zum Herzen zurückfließt. Medizinische Kompressionsstrümpfe gibt es in vier Kompressionsklassen, je höher die Klasse, desto stärker der Druck. Kurze Strümpfe bis zur Wade wirken laut Leitlinie nicht schlechter als lange bis zum Oberschenkel. Die Strümpfe müssen gut sitzen und dürfen nicht einschnüren.
- Intermittierende pneumatische Kompression (IPK): Manschetten an den Beinen füllen sich in kurzen Abständen mit Luft und drücken das Blut aus den Venen. Die Leitlinie empfiehlt das Verfahren, in Deutschland spielt es aber eine untergeordnete Rolle.
Strümpfe sind nicht für jeden geeignet. Bei einer Durchblutungsstörung der Beinarterien (pAVK), bei Nervenschäden an den Beinen etwa durch Diabetes, bei einer Wundrose, bei ausgeprägter Herzschwäche oder nässenden Hautentzündungen können sie ungeeignet sein. Sagen Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt deshalb, welche Erkrankungen Sie haben.
Schwillt das Bein nach einer Hüftoperation an, muss nicht immer eine Thrombose dahinterstecken. Häufig handelt es sich um ein Lymphödem nach der Hüft-OP. Lassen Sie eine neue Schwellung trotzdem ärztlich abklären.
Medikamentöse Thromboseprophylaxe
Medikamente hemmen die Blutgerinnung, damit sich kein Gerinnsel bildet. Welches Mittel passt, hängt vom Anlass, von weiteren Erkrankungen und vom Blutungsrisiko ab. Die Leitlinie nennt diese Wirkstoffe:
- Niedermolekulare Heparine (NMH): Sie werden als Fertigspritze unter die Haut gespritzt und heißen deshalb im Alltag Thrombosespritzen. Viele Menschen lernen, sie sich selbst zu setzen.
- Fondaparinux: ein Wirkstoff, der ebenfalls unter die Haut gespritzt wird. NMH und Fondaparinux sollen laut Leitlinie Vorrang vor dem älteren unfraktionierten Heparin haben.
- Direkte orale Antikoagulanzien (DOAKs): Tabletten mit den Wirkstoffen Apixaban, Dabigatran oder Rivaroxaban. Zur Vorbeugung sind sie für Erwachsene nach dem Einsatz eines künstlichen Hüft- oder Kniegelenks zugelassen.
- Acetylsalicylsäure (ASS): Neu ist, dass die Leitlinie ASS bei orthopädischen und unfallchirurgischen Eingriffen an den Beinen als Möglichkeit nennt. Bei einem künstlichen Hüft- oder Kniegelenk setzt das voraus, dass keine zusätzlichen Risikofaktoren vorliegen und die Patientinnen und Patienten schon am Tag der Operation mobilisiert werden.
Ältere Mittel haben in der Vorbeugung ausgedient. Phenprocoumon, ein Cumarin, empfiehlt die Leitlinie für die Thromboseprophylaxe rund um eine Operation nicht mehr. Dextrane, die früher als Infusion gegeben wurden, stehen nicht auf der Liste der Wirkstoffe, die die Leitlinie für die Prophylaxe vorsieht.
Gerinnungshemmer haben eine wichtige Nebenwirkung: Sie können Blutungen auslösen. Melden Sie ungewöhnliche Blutungen oder große Blutergüsse deshalb der Arztpraxis. Sehr selten richtet sich unter Heparin das Immunsystem gegen die Blutplättchen, Fachleute sprechen von einer heparininduzierten Thrombozytopenie (HIT). Anzeichen sind zum Beispiel Verfärbungen oder Wunden an der Einstichstelle, Fieber, Kurzatmigkeit oder Herzrasen.
Wie lange die Prophylaxe dauert, richtet sich nach dem Risiko. Beim Wechsel vom Krankenhaus nach Hause soll die Ärztin oder der Arzt prüfen, ob und wie lange die Medikamente weiterlaufen. Für einige Eingriffe nennt die Leitlinie feste Zeiträume:
| Anlass | Dauer der Prophylaxe |
|---|---|
| Operation am Hüftgelenk | 28 bis 35 Tage nach der Operation |
| Operation am Kniegelenk | 11 bis 14 Tage nach der Operation |
| Tumoroperation im Bauch oder Becken | 4 bis 5 Wochen |
| akuter Schlaganfall mit anhaltend eingeschränkter Beweglichkeit | nach der Entlassung bis zu 4 bis 5 Wochen möglich |
Setzen Sie Spritzen oder Tabletten nie eigenmächtig ab.
Thromboseprophylaxe in der Pflege
Bei pflegebedürftigen Menschen gehört die Thromboseprophylaxe zur täglichen Pflege. Die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege zählt sie zu den pflegerischen Prophylaxen der Grundpflege. Besonders wachsam sind Pflegefachkräfte, wenn zu einer eingeschränkten Beweglichkeit eine akute Erkrankung, eine Operation oder ein Krankenhausaufenthalt hinzukommt. Sie achten auf folgende Punkte:
- Bewegung fördern: aufstehen, ein paar Schritte gehen, Übungen im Bett oder im Sessel
- Strümpfe richtig anziehen, Sitz und Haut täglich kontrollieren
- Spritzen nach ärztlicher Verordnung geben und die Einstichstellen beobachten
- auf Warnzeichen einer Thrombose, einer Lungenembolie oder einer Blutung achten und die Arztpraxis informieren
- Angehörige anleiten, damit sie Übungen und Handgriffe selbst übernehmen können
Spritzen und Kompressionsstrümpfe durch den Pflegedienst
Spritzen und Kompressionsstrümpfe sind Behandlungspflege. Ein Pflegedienst übernimmt sie, wenn die Ärztin oder der Arzt häusliche Krankenpflege verordnet. Rechtsgrundlage ist § 37 SGB V, Kostenträger ist die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht. Die Einzelheiten regelt die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege des Gemeinsamen Bundesausschusses:
- Thrombosespritze unter die Haut (Nr. 18): Verordnet wird sie nur, wenn Sie die Spritze nicht selbst setzen können, etwa wegen stark eingeschränkter Sehkraft, unsicherer oder kraftloser Hände, großer Schwäche oder einer Demenz. Bei Heparin prüft die Arztpraxis vorher, ob Sie es mit einer Fertigspritze selbst schaffen, gegebenenfalls nach einer Anleitung.
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen (Nr. 31b): Das gilt für ärztlich verordnete Kompressionsstrümpfe der Klassen I bis IV, wenn Sie sie wegen eingeschränkter Beweglichkeit oder Kraft nicht selbst fachgerecht an- und ausziehen können.
- Anleitung (Nr. 7): Eine Pflegefachkraft kann Sie oder Angehörige bis zu zehnmal anleiten, damit Sie die Spritze später selbst setzen.
In jedem Fall gilt: Die Krankenkasse genehmigt häusliche Krankenpflege nur, soweit weder Sie selbst noch eine Person in Ihrem Haushalt die Aufgabe übernehmen kann. Bewegungsübungen und die übrigen pflegerischen Prophylaxen gehören dagegen zur Grundpflege. Mit einem Pflegegrad kann ein Pflegedienst sie im Rahmen der Pflegesachleistung der Pflegekasse übernehmen.
Als ambulanter Pflegedienst in Berlin bietet DAKOS neben der Grundpflege auch Behandlungspflege an. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Hilfe bei der Thromboseprophylaxe zu Hause brauchen.
Kosten der Thromboseprophylaxe
Ist die Thromboseprophylaxe ärztlich verordnet, trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Erwachsene zahlen gesetzliche Zuzahlungen, die zum 1. Januar 2027 steigen:
| Leistung | Grundlage | Zuzahlung 2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|---|
| Thrombosespritzen und Tabletten auf Rezept | Arzneimittel, § 31 SGB V | 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Mittel | mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro |
| Kompressionsstrümpfe auf Rezept | Hilfsmittel, § 33 SGB V | 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro | mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro |
| Spritzen oder Strümpfe durch den Pflegedienst | häusliche Krankenpflege, § 37 SGB V | 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung, für höchstens 28 Tage im Jahr | 10 Prozent und 15 Euro je Verordnung |
Zuzahlungen sind nie höher als der Preis des Mittels. Im Jahr müssen Sie nur bis zur Belastungsgrenze zuzahlen. Sie liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken bei 1 Prozent. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren leisten diese Zuzahlungen nicht.
Fazit
Eine Thromboseprophylaxe schützt vor Blutgerinnseln und vor einer Lungenembolie. Sie besteht aus Bewegung, aus Strümpfen oder Kompression und bei mittlerem und hohem Risiko aus Medikamenten wie Heparin-Spritzen oder DOAKs. Welche Maßnahmen Sie brauchen und wie lange, entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach der S3-Leitlinie von 2026. Ist die Prophylaxe verordnet, zahlt die Krankenkasse bis auf die gesetzlichen Zuzahlungen. Kommen Sie mit Spritzen oder Strümpfen zu Hause nicht allein zurecht, kann ein Pflegedienst diese Aufgaben auf ärztliche Verordnung übernehmen.
Häufige Fragen zur Thromboseprophylaxe
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Untersuchung und Behandlung.
Quellen
- AWMF: S3-Leitlinie Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE), Registernummer 003-001, Version 4.1, Stand 21.01.2026, gültig bis 21.01.2028.
- Zusammenfassungen der Leitlinie: DEXIMED, Thema der Woche 25/2026; Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie, Meldung vom 19.02.2026.
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (gesundheitsinformation.de): Tiefe Venenthrombose, Gegipstes Bein: Wann sind Anti-Thrombose-Spritzen sinnvoll?, Thrombose-Vorbeugung auf Flugreisen, Medizinische Kompressionsstrümpfe richtig anwenden, alle aktualisiert am 27.05.2026.
- Bundesministerium für Gesundheit: Lungenembolie; Pflegeleistungen der Krankenkasse, Stand 15.09.2026.
- Europäische Arzneimittel-Agentur: Produktinformationen zu Apixaban, Dabigatran und Rivaroxaban.
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Häusliche Krankenpflege-Richtlinie, § 6 und Leistungsverzeichnis Nr. 4, 7, 18 und 31b, zuletzt geändert am 16.10.2025.
- Sozialgesetzbuch V: § 31, § 33, § 37, § 61 und § 62; Zuzahlungen ab 2027 nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228).