Jeder von uns kann in eine Situation kommen, in der wir nicht mehr selbst entscheiden können, sei es durch eine Erkrankung oder einen Unfall. Dennoch müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden, beispielsweise ob eine Operation durchgeführt werden darf oder ob der Patient oder die Patientin in ein Pflegeheim kommt oder zu Hause gepflegt wird. In dem Fall muss eine andere Person entscheiden. Mit einer Betreuungsverfügung können Betroffene bestimmen, wer die Betreuung übernehmen soll oder wer dies auf keinen Fall tun soll.
Fehlen eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung, bestimmt das Gericht die Betreuerin oder den Betreuer. Es gibt auch die Möglichkeit, die Betreuungsvollmacht beim zentralen Vorsorgeregister gegen eine Gebühr registrieren zu lassen.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
In einer Betreuungsvollmacht können Personen bestimmen, wer wichtige Angelegenheiten regelt, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, beispielsweise wenn sie nach einem Unfall ins Koma fallen oder an Demenz erkranken. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht tritt die Betreuungsverfügung nicht sofort in Kraft, sondern erst nachdem ein Betreuungsgericht geprüft hat, ob eine Betreuung notwendig und die vorgeschlagene Person geeignet ist.
Mit der Betreuungsvollmacht können Betroffene verhindern, dass das Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellt. Die vorgeschlagene Person darf vom Betreuungsgericht nur dann abgelehnt werden, wenn sie die Voraussetzungen für eine Betreuung nicht erfüllt. Liegt eine Registrierung der Vollmacht vor, werden das Betreuungsgericht sowie die behandelnden Ärzte seitens des zentralen Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer darüber informiert.
Warum ist eine Betreuungsvollmacht sinnvoll?
Was regelt die Betreuungsvollmacht?
Folgende Punkte können in der Betreuungsvollmacht festgelegt werden:
- Welche Person die Betreuung übernehmen soll
- Ausschluss der Person, die auf keinen Fall mit der Betreuung beauftragt werden soll
- Der gewünschte Wohnort (z.B. zu Hause oder vollstationäre Pflege)
- Der Patient oder die Patientin legt fest, wer die Finanzen und das Vermögen verwaltet
- Medizinische Angelegenheiten, beispielsweise welche Eingriffe auf keinen Fall durchgeführt werden dürfen
- Aufgaben, die der Betreuer oder die Betreuerin erledigen soll, z. B. Weihnachtsgeschenke für Angehörige besorgen oder Einkäufe erledigen
Wichtig ist, dass die Wünsche präzise formuliert werden. Die Betreuungsvollmacht sowie die Betreuerin oder der Betreuung werden vom Betreuungsgericht regelmäßig kontrolliert.
Muss ich zum Verfassen einer Betreuungsverfügung voll geschäftsfähig sein?
Die volle Geschäftsfähigkeit ist für die Erstellung einer Betreuungsvollmacht nicht notwendig. Um Probleme von Anfang an zu vermeiden, ist es allerdings sinnvoll, die Vollmacht dann zu erstellen, wenn Betroffene noch die volle Geschäftsfähigkeit besitzen. Sonst kann es beispielsweise passieren, dass Verwandte oder Freunde versuchen, die Betreuungsvollmachtgerichtlich für ungültig erklären zu lassen.
Muss die Betreuungsvollmacht eine bestimmte Form haben?
Die Verfügung kann hand- oder maschinenschriftlich auf einem Blatt Papier erstellt werden. Wichtig ist, dass Ort, Datum und Unterschrift auf der Verfügung stehen. Ratsam ist, die Vollmacht alle zwei Jahre mit aktuellem Datum neu zu unterschreiben.
Alternativ können auch Formulare des Bundesjustizministeriums verwendet werden. Online-Dienste und Verbraucherzentralen bieten auch Online-Berteuungsverfügungen an.
Wo sollte die Verfügung aufbewahrt werden?
Die Vollmacht sollte an einem Ort liegen, an dem sie leicht zu finden ist. Dies kann eine Schublade oder ein Schuhkarton sein. Am besten erzählt der oder die Betroffene einer vertrauten Person, wo die Verfügung liegt.
Wer ganz sicher gehen möchte, lässt sich beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Das Betreuungsgericht muss Zugang zu der Betreuungsvollmacht haben, damit es entscheiden kann.
Wann kann die auserwählte Person mit der Betreuung beginnen?
Sobald das Betreuungsgericht den Betreuer oder die Betreuerin bestimmt hat, kann er oder sie mit der Betreuung beginnen. Das Gericht muss dem Wunsch des oder der Betroffenen entsprechen.
Kann ich eine Betreuungsvollmacht und eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Vor- und Nachteile einer Betreuungsverfügung
Vorteile
- Betreuungsgericht und Betreuer sind verpflichtet, die Wünsche aus der Betreuungsvollmacht weitestgehend zu erfüllen.
- Bei rechtlicher Betreuung prüft das Gericht den Betreuer oder die Betreuerin sowie die Erfüllung der Wünsche.
- Eine gültige Betreuungsvollmacht kann auch bei nicht vorhandener vollständiger Geschäftsfähigkeit erstellt werden.
Nachteile
- Die Betreuungsvollmacht ist eine Empfehlung, an die das Betreuungsgericht rechtlich nicht gebunden ist. Es versucht aber, die festgelegten Wünsche zu erfüllen.
- Wer bei der Erstellung der Verfügung nicht vollständig geschäftsfähig war, muss damit rechnen, dass Angehörige und Freunde versuchen, die Vollmacht anzufechten. Besser ist es daher, die Betreuungsvollmacht noch bei vollständiger Geschäftsfähigkeit zu erstellen.