Ein Hausnotruf verbindet Sie per Knopfdruck rund um die Uhr mit einer Notrufzentrale. Sie tragen einen wasserdichten Funksender als Armband oder Kette. Im Notfall meldet sich die Zentrale über den Lautsprecher des Basisgeräts und schickt je nach Lage Angehörige, Nachbarn, Ihren Pflegedienst oder den Rettungsdienst. Einen Telefonhörer brauchen Sie dafür nicht.
Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse das Basispaket, wenn Sie allein leben oder große Teile des Tages allein sind und im Notfall mit einem normalen Telefon keine Hilfe holen könnten. Seit 1. April 2026 zahlt sie dafür in der Regel 27 Euro im Monat, eine Zuzahlung fällt nicht an. In Berlin kostet die Grundausstattung laut den Pflegestützpunkten ungefähr 27 Euro im Monat, eine Schlüsselhinterlegung meist 22 bis 27 Euro zusätzlich.
Was ist ein Hausnotruf und wie funktioniert er?
Ein Hausnotrufsystem besteht aus drei Teilen: einem Basisgerät mit Lautsprecher und Mikrofon, das am Telefon-, Internet- oder Mobilfunkanschluss hängt, einem Funksender mit Notrufknopf und einer Hausnotrufzentrale, die rund um die Uhr besetzt ist. Den Notruf lösen Sie über den Funksender oder über die Notruftaste am Basisgerät aus. Ist ein Sturzsensor angeschlossen, meldet er einen Sturz auch dann, wenn Sie den Knopf nicht mehr selbst drücken können.
Was nach dem Knopfdruck passiert
- Das Basisgerät wählt automatisch die Zentrale an und gibt sich dabei zu erkennen. Auf dem Bildschirm der Zentrale erscheinen Ihre hinterlegten Daten: Adresse, Zugang zur Wohnung, Gesundheitszustand, Medikamente, behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt und Kontaktpersonen.
- Die Freisprecheinrichtung schaltet sich von selbst ein. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Zentrale spricht Sie an und kann auch in den Raum hineinhören.
- Gemeinsam mit Ihnen klärt die Zentrale die Lage und leitet die vorher vereinbarten Schritte ein: Sie ruft Angehörige oder Nachbarn an, verständigt Ihren Pflegedienst oder alarmiert den Rettungsdienst.
- Können Sie sich nicht verständlich machen, holt die Zentrale sofort ärztliche Hilfe.
Wer im Notfall zu Ihnen kommt, legen Sie also vorher selbst fest. Damit Helfer schnell in die Wohnung gelangen, können Sie gegen Aufpreis einen Schlüssel beim Anbieter hinterlegen oder Menschen in der Nähe benennen, die einen Schlüssel haben.
Für wen eignet sich ein Hausnotruf?
Ein Hausnotruf ist vor allem sinnvoll, wenn Sie viel allein sind und niemand sofort bemerken würde, dass Ihnen etwas passiert ist. Die Verbraucherzentrale nennt diese Anzeichen:
- Sie leben allein oder sind tagsüber lange allein.
- Sie sind unsicher beim Gehen, haben Schwindel oder Gleichgewichtsstörungen.
- Sie sind schon einmal gestürzt oder haben Angst davor.
- Sie haben eine chronische Krankheit, die zu Notfällen führen kann, etwa Asthma, Diabetes, Epilepsie oder eine Herz-Kreislauf-Erkrankung.
- Sie hatten bereits einen Notfall, zum Beispiel einen Sturz oder Herzprobleme.
Der Funksender ist wasserdicht, Sie können ihn also auch beim Duschen tragen. Wer beim Baden unsicher ist, kann zusätzlich einen Badewannenlift nutzen.
Grenzen bei Demenz
Für Menschen mit Demenz ist der klassische Hausnotruf oft weniger geeignet, weil sie den Notrufknopf häufig nicht gezielt auslösen können. Besser passen dann Lösungen, die von selbst Alarm geben:
- Sturzsensor: Er meldet einen Sturz automatisch an die Zentrale.
- Inaktivitätsmelder oder Tagestaste: Der Melder bemerkt, wenn die üblichen Bewegungen ausbleiben. Mit der Tagestaste melden Sie sich einmal täglich bei der Zentrale, bleibt die Meldung aus, fällt das auf.
- GPS-Tracker mit Notruffunktion: Für Menschen, die sich außerhalb der Wohnung nicht mehr orientieren können, führt das Pflegehilfsmittelverzeichnis eigene Geräte mit Geozaun. Ihr Einsatz kann eine freiheitsentziehende Maßnahme sein, für die unter Umständen eine richterliche Genehmigung nötig ist.
Welche Lösung passt, klären Sie am besten in einer Pflegeberatung. Oft ist zusätzlich mehr persönliche Unterstützung nötig, durch Angehörige oder einen Pflegedienst.
Was zahlt die Pflegekasse?
Der Hausnotruf ist ein technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI. Den Anspruch haben alle Pflegebedürftigen, auch mit Pflegegrad 1 (§ 28a SGB XI). Der Pflegegrad allein reicht aber nicht. Laut Pflegehilfsmittelverzeichnis müssen drei Punkte zusammenkommen:
- Sie leben allein oder sind über weite Teile des Tages allein.
- Wegen Ihres Krankheits- oder Pflegezustands kann jederzeit ein Notfall eintreten.
- In einer solchen Lage könnten Sie mit einem handelsüblichen Telefon keine Hilfe rufen.
Leben Sie mit jemandem zusammen, der im Notfall wegen eigener Einschränkungen selbst keine Hilfe holen kann, besteht der Anspruch ebenfalls.
Die Pflegekasse zahlt dem Anbieter eine vertraglich vereinbarte Pauschale für das Basispaket, seit 1. April 2026 in der Regel 27 Euro im Monat. Darin stecken Gerät, Funksender, Installation, Einweisung, Wartung und die Zentrale. Der Anbieter muss Vertragspartner Ihrer Pflegekasse sein und Sie über Ihren Anspruch auf eine Versorgung ohne Mehrkosten aufklären. Eine gesetzliche Zuzahlung fällt nicht an, weil das Gerät nur leihweise überlassen wird. Andere Leistungen der Pflegekasse werden durch den Hausnotruf nicht gekürzt.
Selbst zahlen Sie Zusatzleistungen, die Kosten für Ihren Telefon- oder Internetanschluss und unter Umständen eine einmalige Gebühr, wenn erst eine Telefondose gesetzt werden muss.
| Ihre Situation | Wer zahlt? | Ihr Anteil |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 bis 5, Voraussetzungen erfüllt, Anbieter ist Vertragspartner | Pflegekasse, in der Regel 27 € im Monat | Basispaket ohne Eigenanteil |
| Pflegegrad, aber Voraussetzungen nicht erfüllt | Sie selbst | Basistarif meist 27 bis 40 € im Monat |
| Kein Pflegegrad | Sie selbst, bei Sozialhilfe unter Umständen das Sozialamt | wie oben, Sozialamt nur mit ärztlicher Begründung |
| Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung oder Mobilnotruf | Sie selbst | je nach Anbieter |
Ohne Pflegegrad zahlen Sie den Hausnotruf selbst. Wer Sozialhilfe bekommt, kann sich die Kosten vom Sozialamt erstatten lassen, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Notwendigkeit begründet. Hat sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, prüfen Sie, ob ein Pflegegrad infrage kommt: Schon Pflegegrad 1 genügt für die Kostenübernahme.
Neben technischen Pflegehilfsmitteln wie dem Hausnotruf zahlt die Pflegekasse auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen, bis zu 42 Euro im Monat. Worauf Sie achten sollten, wenn Sie den Inhalt einer Pflegebox ändern möchten, lesen Sie in unserem Ratgeber.
So beantragen Sie den Hausnotruf
- Anbieter auswählen: Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach Vertragspartnern und lassen Sie sich von einem oder mehreren Anbietern beraten.
- Antrag stellen: Meist stellt der Anbieter den Antrag für Sie. Sie können ihn auch formlos selbst schreiben oder das Formular Ihrer Kasse nutzen. Bei manchen Kassen, etwa der DAK, klärt der Vertragspartner die Kostenübernahme direkt, ein eigener Antrag ist dann nicht nötig.
- Installation beauftragen: Ist es dringend, können Antrag und Installation parallel laufen.
Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden. Lässt sie die Notwendigkeit von einer Pflegefachperson oder dem Medizinischen Dienst prüfen, hat sie fünf Wochen Zeit. Hält sie die Frist nicht ein und nennt Ihnen keinen hinreichenden Grund, gilt der Antrag als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
Einfacher wird der Antrag mit der Empfehlung einer Pflegefachkraft. Seit 1. September 2026 gelten dafür neue Richtlinien: Empfiehlt eine Pflegefachperson den Hausnotruf bei den Einsätzen eines Pflegedienstes oder beim Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI, wird die Notwendigkeit vermutet. Die Empfehlung geht in Textform mit Ihrem Antrag an die Kasse und darf dabei nicht älter als zwei Wochen sein. Empfiehlt der Medizinische Dienst bei der Pflegebegutachtung einen Hausnotruf, gilt das mit Ihrer Zustimmung ebenfalls als Antrag.
Basis- und Zusatzleistungen im Überblick
Die meisten Anbieter verkaufen den Hausnotruf als Basispaket plus Komfortleistungen. Die Pflegekasse zahlt nur das Basispaket, Zubehör allein bei pflegerischer Notwendigkeit.
| Leistung | Basispaket (Pflegekasse) | Selbst zahlen |
|---|---|---|
| Basisgerät mit Freisprecheinrichtung, Notruftaste und Stromausfallsicherung | ja | – |
| Wasserdichter Funksender mit Notrufknopf | ja | – |
| Zentrale rund um die Uhr mit vereinbartem Hilfeplan | ja | – |
| Installation, Einweisung, Wartung, Austauschgerät bei Störung | ja | – |
| Schlüsselhinterlegung | nein | in Berlin meist 22 bis 27 € im Monat |
| Tagestaste oder regelmäßige Kontrollanrufe | nein | ja |
| Sturzsensor | als Zubehör möglich, wenn pflegerisch notwendig, etwa bei erhöhter Sturzgefahr | sonst ja |
| Zweiter Funksender | als Zubehör, wenn eine weitere pflegebedürftige Person im Haushalt lebt | sonst ja |
| Rauchmelder, Erinnerung an Medikamente, Mobilnotruf für unterwegs | nein | ja |
Vergleichen Sie mehrere Angebote und buchen Sie nur, was Sie wirklich brauchen. Laut Verbraucherzentrale reicht oft der Basistarif, Zusatzleistungen können bundesweit rund 30 bis 50 Euro im Monat oder mehr ausmachen.
Mobiler Notruf für unterwegs
Der klassische Hausnotruf funktioniert in der Wohnung und im Umkreis des Basisgeräts. Für Spaziergänge und Einkäufe gibt es mobile Notrufgeräte mit Mobilfunk und GPS, als Anhänger, als Smartwatch oder als Lösung für das eigene Handy. Sie sind in der Regel eine Zusatzleistung, die Sie selbst zahlen. Eine Ausnahme sind GPS-Tracker für Menschen mit Orientierungsstörungen, die als eigenes Pflegehilfsmittel infrage kommen.
Hausnotruf in Berlin: Kosten, Anbieter und Beratung
Die Berliner Pflegestützpunkte, getragen vom Land Berlin und den Pflege- und Krankenkassen, nennen für Berlin diese Richtwerte (Stand 09/2026): Die monatliche Miete für die Grundausstattung beträgt ungefähr 27 Euro, eine Schlüsselhinterlegung kostet bei den meisten Anbietern 22 bis 27 Euro zusätzlich. Wer die Voraussetzungen der Pflegekasse erfüllt, zahlt für die Grundausstattung also in der Regel nichts dazu.
So finden Sie einen Anbieter in Ihrem Bezirk
In Berlin gibt es viele Hausnotrufdienste, von Wohlfahrtsverbänden bis zu privaten Firmen. Wir empfehlen bewusst keinen einzelnen Anbieter. Neutral kommen Sie so zu einer Auswahl:
- Über Ihre Pflegekasse: Nur deren Vertragspartner rechnen das Basispaket direkt mit ihr ab. Viele Kassen haben eine Online-Suche nach Postleitzahl, etwa die Hilfsmittelsuche der AOK oder den Hilfsmittellotsen der DAK, andere schicken Ihnen auf Anfrage eine Liste. So sehen Sie auch, wer Ihren Bezirk beliefert, ob in Spandau, Pankow oder Neukölln.
- Über die Pflegestützpunkte: Sie beraten kostenlos und neutral am Servicetelefon 0800 59 500 59 (Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr) und in offenen Sprechzeiten vor Ort (Dienstag 9 bis 15 Uhr, Donnerstag 12 bis 18 Uhr).
Checkliste für den Vertrag
- Ist der Anbieter Vertragspartner Ihrer Pflegekasse, und bietet er Ihnen ein Basispaket ohne Mehrkosten an?
- Welche Leistungen sind im Preis enthalten, welche kosten extra, und gibt es eine einmalige Anschlussgebühr?
- Wer kommt nachts oder am Wochenende, wenn Ihre Kontaktpersonen nicht erreichbar sind?
- Reicht der Funksender in allen Räumen, im Treppenhaus und im Garten? Lassen Sie es beim Aufbau testen.
- Wie arbeitet das Gerät bei Stromausfall und bei einer Störung des Routers?
- Wo und wie sicher wird Ihr Schlüssel aufbewahrt?
- Kosten Fehlalarme oder Einsätze vor Ort etwas?
- Welche Laufzeit und welche Kündigungsfrist hat der Vertrag?
Unterschreiben Sie nichts am Telefon oder an der Haustür, ohne das Angebot in Ruhe zu prüfen. Die DAK warnt ausdrücklich vor Verkaufsanrufen unseriöser Anbieter. Haben Sie einen Vertrag am Telefon, online oder bei sich zu Hause abgeschlossen, können Sie ihn in der Regel 14 Tage lang widerrufen (§ 312g und § 355 BGB).
Stromausfall, Reichweite, Fehlalarm: die Technik im Alltag
Stromausfall und Internet
Hausnotrufgeräte, die die Pflegekasse bezahlt, müssen auch dann einen Notruf absetzen können, wenn der Strom ausfällt. Ein Akku überbrückt nach Angaben der Verbraucherzentrale etwa 10 bis 20 Stunden, und die Zentrale selbst muss bei Stromausfall weiterarbeiten. Schwachstelle ist oft der Router: Läuft der Anschluss über einen Router, muss der Anbieter Sie auf das Risiko eines Stromausfalls hinweisen. Verändern Sie am Router nichts, ohne den Notrufdienst zu fragen, sonst kann die Verbindung zur Zentrale abreißen. Geräte mit SIM-Karte nutzen das Mobilfunknetz und helfen, wenn Telefon oder Internet ausfallen.
Störungen muss das Gerät anzeigen und an die Zentrale melden. Die DAK verlangt von ihren Vertragspartnern zusätzlich einen automatischen Selbsttest mindestens einmal pro Woche.
Reichweite
Der Funksender muss innerhalb von Gebäuden mindestens 30 Meter und im Freien mindestens 250 Meter weit funken, so verlangt es das Pflegehilfsmittelverzeichnis. Die Verbraucherzentrale nennt Reichweiten von meist bis zu 50 Metern. In einem großen Haus oder im Garten sollten Sie den Empfang beim Aufbau an jeder wichtigen Stelle ausprobieren.
Fehlalarm
Haben Sie versehentlich gedrückt, sagen Sie der Zentrale einfach über die Freisprecheinrichtung, dass alles in Ordnung ist. Dafür müssen Sie nicht zum Gerät gehen. Fragen Sie trotzdem vor Vertragsabschluss nach, ob Fehlalarme etwas kosten: Laut AOK können dadurch Kosten entstehen.
Vertrag, Laufzeit und Kündigung
Hausnotrufverträge werden meist auf unbestimmte Zeit geschlossen, Kurzzeitverträge sind ebenfalls möglich. Nach Angaben der Berliner Pflegestützpunkte können Sie fristgemäß kündigen, bei triftigen Gründen auch fristlos. Die genaue Frist steht im Vertrag, prüfen Sie sie deshalb vor der Unterschrift.
Brauchen Sie das Gerät nicht mehr, etwa nach einem Umzug ins Pflegeheim, informieren Sie den Anbieter. Hat die Pflegekasse bezahlt, deckt ihre Pauschale auch den Abbau des Geräts.
Kann man den Hausnotruf von der Steuer absetzen?
In der Regel nicht. Der Bundesfinanzhof hat 2023 entschieden: Stellt der Hausnotruf im Notfall nur den Kontakt zu einer Servicezentrale her, ist er keine haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG, weil die Leistung außerhalb Ihrer Wohnung erbracht wird (Urteil vom 15.02.2023, VI R 7/21). Anders entschied das Gericht 2016 für eine Seniorenresidenz, in der der Notruf direkt eine Pflegekraft erreichte, die sofort vor Ort half (VI R 18/14).
Absetzen könnten Sie ohnehin nur Kosten, die Sie selbst tragen, nicht die Pauschale der Pflegekasse. Wer den Hausnotruf selbst zahlt, klärt seinen Einzelfall am besten mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Wie DAKOS Sie unterstützt
DAKOS ist seit 2012 als Pflegedienst in Berlin tätig. In unserer kostenlosen Pflegeberatung in Berlin klären wir mit Ihnen, ob Ihnen ein Hausnotruf zusteht, und helfen, den Antrag richtig zu stellen. Auch beim Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI, den Pflegegeldbeziehende regelmäßig abrufen müssen, können Sie Hilfsmittel wie den Hausnotruf ansprechen.
Als ambulanter Pflegedienst helfen wir außerdem bei der Vermittlung eines Hausnotrufs. Er gehört zu den Zusatzleistungen, die Sie unter den Leistungen unseres Pflegedienstes finden. Im Betreuten Wohnen von DAKOS gehört ein Hausnotrufsystem rund um die Uhr zur Ausstattung.
Ein Hausnotruf holt Hilfe, er ersetzt aber keine Pflege. Wenn Angehörige die Pflege übernehmen, gibt er ihnen Sicherheit für die Stunden, in denen sie nicht da sind. Braucht jemand mehr Unterstützung, ergänzen regelmäßige Pflegebesuche den Hausnotruf. Unser Team spricht Deutsch, Russisch, Englisch, Serbisch und Polnisch.
Fazit
Ein Hausnotruf holt per Knopfdruck rund um die Uhr Hilfe und macht das Alleinleben sicherer. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse das Basispaket, seit April 2026 in der Regel 27 Euro im Monat, wenn Sie viel allein sind und der Anbieter ihr Vertragspartner ist. In Berlin deckt das die Grundausstattung in der Regel ab, extra zahlen Sie Zusatzleistungen wie die Schlüsselhinterlegung. Anbieter finden Sie neutral über Ihre Pflegekasse, kostenlose Beratung bei den Pflegestützpunkten und in der Pflegeberatung.
Häufige Fragen zum Hausnotruf
Stand: September 2026. Voraussetzungen und Beträge nach dem Rechtsstand und den Angaben der Pflegekassen vom 30.09.2026. Die 27 Euro sind die vertraglich vereinbarte Monatspauschale der Pflegekassen seit 01.04.2026, kein gesetzlicher Betrag. Berliner Preise nach dem Informationsblatt Nr. 19 der Pflegestützpunkte Berlin (Stand 09/2026), bundesweite Preise nach der Verbraucherzentrale (Stand 29.07.2026).
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI: § 40 (Pflegehilfsmittel, Zuzahlung, Empfehlung durch Pflegefachpersonen, Entscheidungsfristen), § 28a (Pflegegrad 1) und § 37 (Beratungsbesuch).
- GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 52 (Hausnotrufsysteme, Fortschreibung vom 30.01.2025) und Richtlinien zur Empfehlung von Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachpersonen vom 06.07.2026, in Kraft seit 01.09.2026.
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegehilfsmittel, Stand 14.09.2026.
- Pflegestützpunkte Berlin: Informationsblatt Nr. 19 Hausnotrufsystem und Informationsblatt Nr. 44 Technik im Alltag.
- Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme erklärt, Stand 29.07.2026.
- Angaben der Pflegekassen: AOK (29.10.2025), DAK-Gesundheit (13.04.2026) und Techniker Krankenkasse (17.06.2026).
- Bundesfinanzhof: Pressemitteilung 027/23 zum Urteil VI R 7/21; § 35a Einkommensteuergesetz.
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 312g und § 355 (Widerrufsrecht).