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Pflegegrad 5: Wieviel Geld steht Ihnen zu?

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Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und bedeutet eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“. Menschen mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf eine Vielzahl von finanziellen Unterstützungen und Sachleistungen, die ihnen helfen sollen, die intensive Pflege und Betreuung zu bewältigen. In diesem Blogartikel geben wir Ihnen eine detaillierte Übersicht über die finanziellen Leistungen, die Ihnen bei Pflegegrad 5 zustehen.

Pflegegeld bei Pflegegrad 5

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die zuhause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen betreut werden. Bei Pflegegrad 5 beträgt das Pflegegeld 947 Euro pro Monat. Dieses Geld steht Ihnen zur freien Verfügung und kann nach eigenem Ermessen verwendet werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Pflegegeld anteilig gekürzt wird, wenn Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

Pflegesachleistungen sind Dienstleistungen, die von professionellen Pflegekräften erbracht werden. Diese Leistungen können direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden. Bei Pflegegrad 5 stehen Ihnen 2.200 Euro pro Monat für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Diese Leistungen umfassen unter anderem die Grundpflege, medizinische Versorgung und hauswirtschaftliche Unterstützung.

Kombinationsleistung bei Pflegegrad 5

Die Kombinationsleistung ermöglicht es Ihnen, sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen anteilig in Anspruch zu nehmen. Sie können das Verhältnis von Geld- zu Sachleistungen nach Ihren Bedürfnissen selbst festlegen. Zum Beispiel könnten Sie 75 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen beanspruchen und gleichzeitig 25 Prozent des vollen Pflegegelds erhalten.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5

Verhinderungspflege ist eine finanzielle Unterstützung für die Vertretung der Pflegeperson, wenn diese verhindert ist, z.B. wegen Krankheit oder Urlaub. Bei Pflegegrad 5 stehen Ihnen 1.612 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege zur Verfügung. Diese Mittel können für eine stundenweise oder tageweise Vertretung durch Privatpersonen oder einen ambulanten Pflegedienst verwendet werden.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5

Kurzzeitpflege finanziert eine vorübergehende stationäre Versorgung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Bei Pflegegrad 5 beträgt der Höchstbetrag für Kurzzeitpflege 1.774 Euro pro Jahr. Die Höchstdauer der Kurzzeitpflege liegt bei 56 Tagen (acht Wochen) pro Jahr.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5

Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die für verschiedene Entlastungs- und Betreuungsmaßnahmen verwendet werden kann. Bei Pflegegrad 5 steht Ihnen ein Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser Betrag kann für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflege (ohne Grundpflege) und „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ verwendet werden.

Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 5

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Materialien, die die Pflege erleichtern und die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person verbessern. Bei Pflegegrad 5 können Sie bis zu 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten. Technische Pflegehilfsmittel, wie z.B. ein Pflegebett, werden bei einem konkreten Bedarf größtenteils von der Pflegeversicherung finanziert.

Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 5

Ein barrierefreies Wohnumfeld ist eine wichtige Grundlage für die Pflege zuhause. Wenn Sie dafür Umbauten vornehmen müssen, können Sie pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro Zuschuss von der Pflegeversicherung erhalten.

Pflegeberatung und Pflegekurse bei Pflegegrad 5

Pflegeberatung und Pflegekurse sind kostenlose Angebote, die Ihnen helfen, Ihre persönliche Pflegesituation zu optimieren und praktisches Pflegewissen zu erlernen. Diese Angebote sind besonders wichtig, um die Pflegequalität zu verbessern und die Pflegenden zu entlasten.

Wohngruppenzuschuss bei Pflegegrad 5

Die Pflegeversicherung unterstützt in Wohngruppen lebende Personen mit einem Zuschlag. Dieser Zuschlag liegt konstant bei 214 Euro pro Monat, unabhängig vom Pflegegrad.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bei Pflegegrad 5

Digitale Pflegeanwendungen sind digitale Services für Pflegebedürftige und Pflegende, die von der Pflegeversicherung mit bis zu 50 Euro pro Monat bezuschusst werden.

Vollstationäre Pflege im Heim bei Pflegegrad 5

Für die stationäre Pflege im Pflegeheim stellt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5 2.005 Euro pro Monat zur Verfügung. Der Eigenanteil an den Pflegekosten bleibt jedoch unabhängig vom Pflegegrad immer gleich hoch und setzt sich aus den Pflegekosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen.

Fazit

Menschen mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf umfangreiche finanzielle Unterstützungen und Sachleistungen, die ihnen helfen sollen, die intensive Pflege und Betreuung zu bewältigen. Es ist wichtig, alle verfügbaren Leistungen in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Pflege und Entlastung zu gewährleisten.

Auswirkungen des Coronavirus
Liebe Berliner*innen und Brandenburger*innen, Liebe Ratsuchende,
die Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben Auswirkungen auf sämtliche Projekte und Einrichtungen der DAKOS PFLEGEDIENST.
Die notwendige Versorgung und Betreuung unserer Kund*innen in der Häuslichkeit läuft unter besonderen zusätzlichen hygienischen Auflagen weiter. Beratungen nach §37.3 SGB XI werden telefonisch durchgeführt. Wenden Sie sich hierzu gern an Ihre DAKOS-Station in Ihrer Nähe.
Die Besuchsdienste der Pflegedienst DAKOS werden unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen fortgeführt. Gruppenangebote können derzeit nicht stattfinden. Trotz aller Einschränkungen sind wir natürlich auch weiterhin für Ihre Fragen und Probleme erreichbar – telefonisch und per E-Mail in den einzelnen Einrichtungen oder zentral im nebenstehenden Kontaktfeld.
Veränderungen werden vor Ort auch durch Aushänge kenntlich gemacht.
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