Einen Pflegegrad beantragen Sie in Berlin wie überall in Deutschland bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Ein Anruf oder ein formloser Brief genügt, Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags. Die Begutachtung übernimmt in Berlin der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg. Kostenlose Hilfe beim Antrag bieten die Berliner Pflegestützpunkte in allen zwölf Bezirken und Pflegedienste wie DAKOS. Dieser Leitfaden zeigt, wo Sie in Berlin Unterstützung finden, und führt Sie durch alle wichtigen Etappen.
Das Wichtigste in Kürze
- Antragstellung: Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist. Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat.
- Begutachtung: Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg prüft die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, in der Regel bei einem Hausbesuch.
- Gute Vorbereitung: Ein Pflegetagebuch und ärztliche Unterlagen helfen, die Pflegesituation vollständig darzustellen.
- Kostenlose Hilfe in Berlin: Die Pflegestützpunkte und erfahrene Pflegedienste wie DAKOS unterstützen bei Antrag und Vorbereitung.
- Widerspruchsrecht: Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Was ist ein Pflegegrad und wer hat Anspruch?
Ein Pflegegrad gibt an, wie stark die Selbstständigkeit einer Person beeinträchtigt ist, und bestimmt die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die früheren Pflegestufen abgelöst haben. Wer in Berlin eine Pflegestufe beantragen möchte, stellt also heute einen Antrag auf einen Pflegegrad. Anspruch hat, wer voraussichtlich mindestens sechs Monate in seiner Selbstständigkeit so eingeschränkt ist, dass er auf Hilfe angewiesen ist. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig jemand den Alltag noch bewältigt.
Wie der Antrag bundesweit abläuft, mit allen Fristen, einer Checkliste für die Begutachtung und den Leistungen 2026, erklärt unser Ratgeber Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt. Auf dieser Seite geht es um die Berliner Anlaufstellen und Besonderheiten.
Pflegegrad in Berlin beantragen: Schritt für Schritt
Schritt 1: Der Antrag bei der Pflegekasse
Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, die immer bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist. Das geht telefonisch, schriftlich oder online. In Berlin können Sie den Antrag auch in einem Pflegestützpunkt abgeben, denn Anträge an die Pflegeberatung werden an die Kasse weitergeleitet (§ 7a Abs. 2 SGB XI). Wichtig sind Name, Geburtsdatum und Versichertennummer der betreffenden Person. Halten Sie das Datum des Antrags fest, es entscheidet über den Leistungsbeginn.
Nach dem Erstantrag sendet Ihnen die Kasse ein ausführliches Formular. Darin wählen Sie auch, ob Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst oder eine Kombination aus beidem möchten.
Schritt 2: Die Vorbereitung auf die Begutachtung
Sobald der Antrag eingegangen ist, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg mit dem Gutachten. Er meldet sich schriftlich oder telefonisch und kündigt den Termin an, meist einen Hausbesuch. Vor dem Termin können Sie beim Medizinischen Dienst freiwillig einen Online-Fragebogen ausfüllen. Wer darauf verzichtet, hat keinen Nachteil. Fragen zum Termin, auch Absagen, klärt das Servicetelefon Pflegebegutachtung unter 030 202023-4000, montags bis donnerstags von 7 bis 16 Uhr und freitags von 7 bis 15 Uhr.
Unsere Empfehlungen zur Vorbereitung:
- Pflegetagebuch führen: Notieren Sie über ein bis zwei Wochen, bei welchen Tätigkeiten und wie oft am Tag Hilfe nötig ist, vom Aufstehen über die Körperpflege bis zur Hilfe in der Nacht.
- Unterlagen sammeln: Legen Sie Arztbriefe, Krankenhausberichte, eine Liste der verordneten Medikamente und gegebenenfalls den Schwerbehindertenausweis bereit.
- Vertrauensperson hinzuziehen: Bitten Sie eine Person, der Sie vertrauen, etwa einen Angehörigen oder eine Pflegekraft Ihres Pflegedienstes, beim Termin dabei zu sein. Vier Ohren hören mehr als zwei, und eine vertraute Person gibt Sicherheit.
Unser DAKOS-Experten-Tipp
Als Pflegedienst in Berlin unterstützen wir unsere Klientinnen und Klienten seit 2012 bei der Vorbereitung auf die Begutachtung. Wir helfen Ihnen, ein lückenloses Pflegetagebuch zu führen und alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Auf Wunsch begleiten unsere Pflegekräfte Sie auch beim Gutachtertermin. So stellen wir sicher, dass die tatsächliche Pflegesituation realistisch dargestellt wird.
Schritt 3: Der Begutachtungstermin
Beim Hausbesuch bewertet die Gutachterin oder der Gutachter die Selbstständigkeit in sechs Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Der Termin dauert bis zu einer Stunde.
Seien Sie im Gespräch ehrlich und beschönigen Sie nichts. Es ist wichtig, die Situation so darzustellen, wie sie an den meisten Tagen ist, nicht nur an den guten.
Schritt 4: Der Bescheid und das weitere Vorgehen
Nach der Begutachtung schickt der Medizinische Dienst sein Gutachten an die Pflegekasse. Die Kasse entscheidet auf dieser Grundlage über den Pflegegrad und schickt Ihnen einen schriftlichen Bescheid, in der Regel zusammen mit dem Gutachten. Laut Gesetz muss die Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang vorliegen (§ 18c Abs. 1 SGB XI).
Wird der Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad zu niedrig eingestuft, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen, schriftlich, elektronisch oder persönlich zur Niederschrift (§ 84 SGG).
Zur Einordnung: Beim Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg wurden 2025 21,9 Prozent der Menschen, die erstmals begutachtet wurden, als nicht pflegebedürftig eingestuft. Die häufigste Empfehlung bei Erstbegutachtungen war Pflegegrad 2 mit 35,1 Prozent. Anträge auf Höherstufung führten in 69,2 Prozent der Fälle zur Empfehlung eines höheren Pflegegrades.
Anlaufstellen in Berlin: Wo finden Sie Unterstützung?
In einer großen Stadt wie Berlin gibt es zahlreiche Anlaufstellen, die Ihnen bei der Beantragung eines Pflegegrades kostenlos helfen.
- Pflegestützpunkte Berlin: 36 neutrale Beratungsstellen in allen zwölf Bezirken, getragen von den Kranken- und Pflegekassen und dem Land Berlin. Sie beraten kostenlos vor Ort, telefonisch, per Video oder bei Bedarf zu Hause und helfen beim Antrag. Das Servicetelefon erreichen Sie gebührenfrei unter 0800 59 500 59, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Offene Sprechzeiten gibt es dienstags von 9 bis 15 Uhr und donnerstags von 12 bis 18 Uhr, Termine montags bis freitags. Alle Standorte finden Sie bei den Pflegestützpunkten Berlin.
- In der Nähe von DAKOS in Charlottenburg: Pflegestützpunkte gibt es zum Beispiel am Ernst-Reuter-Platz 2, in der Kaiserin-Augusta-Allee 85 und in der Bundesallee 50.
- Kinder und Jugendliche: Für pflegebedürftige Kinder haben die Pflegestützpunkte speziell geschulte Ansprechpersonen, die auch beim Antrag und beim Widerspruch helfen.
- Privat Versicherte: Pflegeberatung bietet die compass private pflegeberatung, gebührenfrei unter 0800 1018800.
- Ambulante Pflegedienste: Ein erfahrener Pflegedienst ist nicht nur für die spätere Versorgung eine Hilfe. Viele, so wie der DAKOS Pflegedienst, unterstützen bereits beim Antrag. Der Vorteil: Wir kennen die praktischen Herausforderungen des Pflegealltags und wissen, worauf es bei der Begutachtung ankommt.
Gerade für Menschen mit Migrationshintergrund können Sprachbarrieren eine zusätzliche Hürde sein. Die Pflegestützpunkte haben Informationsmaterial unter anderem auf Russisch, Polnisch, Türkisch, Arabisch, Vietnamesisch und Englisch. Unser mehrsprachiges Team (Deutsch, Russisch, Englisch, Serbisch, Polnisch) stellt sicher, dass alle Informationen verstanden werden und kulturelle Besonderheiten berücksichtigt werden. Für russischsprachige Familien läuft die Begleitung auf Wunsch über unseren russischen Pflegedienst in Berlin. Auch die spätere Versorgung lässt sich durch einen Pflegedienst mit russischsprachigen Pflegekräften in der Muttersprache organisieren.
Vorsicht bei kostenpflichtigen Pflegeberatern: Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg warnt vor privat bezahlten Beratungen mit unklaren Bedingungen, etwa wenn „geringe Kosten“ zugesagt, aber keine konkrete Höhe genannt wird, oder wenn Sie Verträge und Vollmachten ohne Kopie unterschreiben sollen. Antrag, Begutachtung und die Beratung in den Pflegestützpunkten kosten Sie nichts.
Pflegegeld in Berlin beantragen
Pflegegeld beantragen Sie nicht gesondert, sondern mit dem Antrag auf einen Pflegegrad: Im Formular der Pflegekasse wählen Sie Pflegegeld, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. 2026 zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 monatlich 347 bis 990 Euro Pflegegeld.
Davon zu unterscheiden ist das Berliner Landespflegegeld. Es ist eine eigene Leistung des Landes Berlin für blinde, taubblinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Zweckgleiche Leistungen der Pflegekasse werden in einem festgelegten Rahmen angerechnet. Zuständig ist für Erwachsene das Amt für Soziales, für Kinder und Jugendliche das Jugendamt.
Hilfe zur Pflege beim Amt für Soziales
Reichen Rente, Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Pflegekosten zu tragen, die die Pflegekasse nicht übernimmt, kommt die Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe in Betracht. In Berlin beantragen Sie sie beim Amt für Soziales Ihres Wohnbezirks, schriftlich per Post, für die ambulante Pflege auch online. Voraussetzung ist Pflegegrad 2 oder höher; bei Pflegegrad 1 prüft das Amt den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Maßnahmen für das Wohnumfeld. Legen Sie den Bescheid der Pflegekasse, das Gutachten und Nachweise über Einkommen und Vermögen bei.
Melden Sie sich früh beim Amt, denn die Sozialhilfe setzt erst ein, wenn dem Amt bekannt ist, dass die Voraussetzungen vorliegen (§ 18 SGB XII). Als grobe Orientierung nennen die Pflegestützpunkte eine Einkommensgrenze von 1.126 Euro zuzüglich der Kosten der Unterkunft und eines Familienzuschlags von 395 Euro je unterhaltenem Angehörigen. Die genaue Berechnung übernimmt das Amt. In Charlottenburg-Wilmersdorf sitzt das Amt für Soziales in der Otto-Suhr-Allee 100, wenige Häuser von unserem Büro entfernt. Wie die Sozialhilfe insgesamt funktioniert, erklärt unser Ratgeber zu SGB XII und Sozialhilfe.
Die Rolle eines ambulanten Pflegedienstes wie DAKOS
Sobald der Pflegegrad bewilligt ist, stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu, etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder der Entlastungsbetrag. An dieser Stelle kommt ein ambulanter Pflegedienst ins Spiel. Wir helfen Ihnen, die bewilligten Leistungen gut zu nutzen, sei es durch tägliche Unterstützung bei der Körperpflege, medizinische Behandlungspflege oder Hilfe im Haushalt. Zur Körperpflege gehört auch die regelmäßige Hautkontrolle, damit bei wenig mobilen Menschen kein wunder Po bei Erwachsenen entsteht.
Unsere ambulanten Pflege-Dienstleistungen sind darauf ausgelegt, ein selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Für intensivere Betreuungsanforderungen bieten wir auch flexible Lösungen wie die 24-Stunden-Betreuung oder das Betreute Wohnen in den eigenen vier Wänden an.
Reicht die Versorgung in der bisherigen Wohnung nicht mehr aus, ist Betreutes Wohnen eine Alternative. Welche Voraussetzungen für das Betreute Wohnen in Berlin gelten, worauf es beim Betreuten Wohnen für Erwachsene in Berlin ankommt und wo es aktuell freie Plätze im Betreuten Wohnen in Berlin gibt, haben wir in eigenen Beiträgen zusammengestellt.
Sie erreichen den DAKOS Pflegedienst telefonisch unter 030 530 88150 oder 030 530 88618, per E-Mail an info@pflegedienst-dakos.de oder persönlich in der Otto-Suhr-Allee 110, 10585 Berlin, montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr, am Wochenende rund um die Uhr. Unsere kostenlose Pflegeberatung in Berlin führen wir auf Deutsch, Englisch oder Russisch.
Der Weg zum Pflegegrad in Berlin muss nicht steinig sein. Mit der richtigen Vorbereitung und einem verlässlichen Partner an Ihrer Seite sichern Sie sich die Unterstützung, die Sie für ein würdevolles Leben im Alter benötigen. Zögern Sie nicht, uns für eine kostenfreie und unverbindliche Beratung zu kontaktieren. Wir sind für Sie da: dauerhaft, aktiv, kompetent, optimistisch und stabil.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wo bekomme ich in Berlin kostenlos Hilfe beim Pflegegrad-Antrag?
Kostenlos und neutral helfen die Berliner Pflegestützpunkte, die es in allen zwölf Bezirken gibt. Sie erreichen sie über das gebührenfreie Servicetelefon 0800 59 500 59. Außerdem muss Ihnen Ihre Pflegekasse nach dem Antrag innerhalb von zwei Wochen eine Pflegeberatung anbieten. Auch ambulante Pflegedienste wie DAKOS unterstützen beim Antrag und bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.
Wie lange dauert es, bis über meinen Antrag entschieden wird?
Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags zu entscheiden. In dringenden Fällen, zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt, gelten verkürzte Fristen für die Begutachtung.
Wie erreiche ich den Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg?
Fragen zur Pflegebegutachtung, auch zu Terminen und Absagen, beantwortet das Servicetelefon unter 030 202023-4000, montags bis donnerstags von 7 bis 16 Uhr und freitags von 7 bis 15 Uhr. Den Antrag selbst stellen Sie aber immer bei Ihrer Pflegekasse, nicht beim Medizinischen Dienst.
Wo beantrage ich Hilfe zur Pflege in Berlin?
Hilfe zur Pflege beantragen Sie beim Amt für Soziales des Bezirks, in dem Sie wohnen. Für die ambulante Pflege geht das auch online über das Service-Portal Berlin. Voraussetzung ist in der Regel Pflegegrad 2, und Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um die Pflegekosten zu tragen.
Kann ich einen Pflegegrad auch für einen Angehörigen beantragen?
Ja, das ist möglich. Sie benötigen dafür eine Vollmacht der pflegebedürftigen Person, um in ihrem Namen handeln zu dürfen. Legen Sie dem Antrag eine Kopie bei.
Ist die Unterstützung durch den DAKOS Pflegedienst bei der Antragstellung kostenpflichtig?
Unsere Erstberatung rund um die Beantragung eines Pflegegrades ist für Sie vollkommen kostenfrei und unverbindlich. Wir sehen es als Teil unserer Verantwortung, Menschen in Berlin von Anfang an zur Seite zu stehen.
Quellenverzeichnis
- Sozialgesetzbuch XI: § 18c Entscheidung über den Antrag, Fristen und § 7a Pflegeberatung; Sozialgerichtsgesetz: § 84; Sozialgesetzbuch XII: § 18.
- Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg: Servicetelefon Pflegebegutachtung, Report Pflegebedürftigkeit 2026 und Hinweise zu privat finanzierten Pflegeberatungen.
- Pflegestützpunkte Berlin: Startseite und Servicetelefon, Kontaktliste der Standorte und Infoblatt Hilfe zur Pflege vom Bezirksamt, Stand 12/2025.
- Service-Portal Berlin: Hilfe zur Pflege (Dienstleistung 324474) und Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz (Dienstleistung 324555), abgerufen im September 2026.
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026, Stand 04.11.2025.