Wer in Berlin eine polnische Pflegekraft sucht, meint meist eines von zwei Dingen: eine Betreuungskraft aus Polen, die mit im Haushalt lebt und im Alltag hilft, oder einen Pflegedienst, in dessen Team Polnisch gesprochen wird. Beides lässt sich verbinden. Die Betreuungskraft ist im Alltag da, der Pflegedienst übernimmt die Pflege und alles, wofür es eine ärztliche Verordnung braucht.
Dieser Ratgeber erklärt, wie die Beschäftigung einer polnischen Betreuungskraft legal funktioniert, welche Regeln für Arbeitszeit und Lohn gelten, woran Sie eine seriöse Vermittlung erkennen und wo Sie in Berlin neutral beraten werden. Was eine Betreuungskraft kostet und was die Pflegekasse dazu beiträgt, lesen Sie in unserem Ratgeber zu den Zuschüssen der Pflegekasse für polnische Pflegekräfte.
Polnische Pflegekraft in Berlin: zwei Wege
Betreuungskraft im Haushalt
Viele Familien denken zuerst an eine Betreuungskraft aus Polen, die für eine gewisse Zeit bei der pflegebedürftigen Person wohnt. Oft heißt dieses Modell „24-Stunden-Pflege“ oder „24-Stunden-Betreuung“. Der Name führt in die Irre, denn eine einzelne Person darf nicht rund um die Uhr arbeiten. Betreuungskräfte helfen im Haushalt, beim Einkaufen und Kochen, begleiten zu Terminen, leisten Gesellschaft und unterstützen bei der Körperpflege, beim Anziehen und beim Toilettengang. Eine pflegerische Ausbildung haben die meisten von ihnen nicht.
Polnische Staatsangehörige brauchen für die Arbeit in einem deutschen Privathaushalt keine Arbeitserlaubnis. Das regelt die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union.
Pflegedienst mit polnischsprachigem Team
Ein ambulanter Pflegedienst kommt zu festen Zeiten ins Haus, etwa morgens zur Körperpflege oder abends für Medikamente und Kompressionsstrümpfe. Er arbeitet unter der Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachperson und rechnet Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab, ärztlich verordnete Behandlungspflege mit der Krankenkasse. Ziele und Maßnahmen hält er in einer Pflegeplanung fest; wie eine solche Planung aufgebaut sein kann, zeigt unser Beitrag zum PESR-Schema in der Pflegeplanung. Ist Ihnen die Sprache wichtig, fragen Sie bei der Anfrage gezielt, ob für Ihre Einsätze polnischsprachige Pflegekräfte eingeplant werden können.
| Merkmal | Betreuungskraft im Haushalt | Ambulanter Pflegedienst |
|---|---|---|
| Anwesenheit | wohnt mit im Haushalt, arbeitet nach vereinbarter Arbeitszeit | kommt zu festen Einsatzzeiten |
| Aufgaben | Haushalt, Begleitung, Gesellschaft, Hilfe bei der Körperpflege | Grundpflege, Behandlungspflege auf Verordnung, Beratung |
| Qualifikation | meist keine Pflegeausbildung | Pflegeteam unter Leitung einer Pflegefachperson |
| Vertrag | mit Entsendeunternehmen und Agentur oder als Arbeitgeber | Pflegevertrag mit dem Pflegedienst |
| Bezahlung | privat, zum Teil aus dem Pflegegeld | Pflegekasse, bei Behandlungspflege Krankenkasse, dazu ein möglicher Eigenanteil |
Betreuungskraft oder Pflegefachkraft: der Unterschied
Umgangssprachlich heißen beide „polnische Pflegekraft“, rechtlich ist das ein großer Unterschied. Pflegefachfrau, Pflegefachmann und Pflegefachperson sind in Deutschland reglementierte Berufe. Wer in Polen eine Pflegeausbildung abgeschlossen hat, braucht für die Arbeit als Pflegefachkraft in Deutschland eine staatliche Erlaubnis. Vorher prüft die zuständige Stelle, ob die Ausbildung gleichwertig ist, außerdem sind ausreichende Deutschkenntnisse nötig. In Berlin ist dafür das Landesamt für Gesundheit und Soziales zuständig.
Für Betreuungskräfte in der häuslichen Betreuung gilt eine klare Grenze: Die medizinische Behandlungspflege gehört nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW ausdrücklich nicht zu ihren Aufgaben, weil bei fehlender Qualifikation Gesundheitsgefahren drohen. Spritzen, Wundversorgung, Verbandswechsel oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen verordnet die Ärztin oder der Arzt als häusliche Krankenpflege. Ein Pflegedienst führt sie aus, die Kosten trägt in der Regel die Krankenkasse.
So wird eine polnische Betreuungskraft beschäftigt
Für die Beschäftigung gibt es drei Modelle. Sie unterscheiden sich darin, wer Arbeitgeber ist und wer für Lohn und Sozialversicherung einsteht.
Entsendung über ein polnisches Unternehmen
Am häufigsten ist die Entsendung. Die Betreuungskraft arbeitet für ein Unternehmen in Polen, das sie vorübergehend nach Deutschland schickt. Meist organisiert eine deutsche Vermittlungsagentur den Einsatz. Sie schließen dann zwei Verträge, einen mit dem Entsendeunternehmen und einen mit der Agentur. Arbeitgeberpflichten haben Sie in diesem Modell nicht. Ihre Wünsche zu Aufgaben und Ablauf sollten Sie vorher genau absprechen und in den Vertrag schreiben lassen.
Wichtigstes Dokument ist die A1-Bescheinigung. Sie belegt, dass die Betreuungskraft während des Einsatzes in Polen sozialversichert bleibt, und gilt höchstens 24 Monate. Lassen Sie sich die Bescheinigung am ersten Arbeitstag zeigen und legen Sie eine Kopie ab. Fehlt sie, drohen Ihnen nach Angaben der Verbraucherzentralen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Geldstrafen, und die Betreuungskraft ist bei Krankheit oder Unfall nicht abgesichert. Eine Bestätigung über den Antrag oder eine private Reisekrankenversicherung ersetzt die Bescheinigung nicht.
Bei Polen gibt es eine Besonderheit: Polnische Entsendeunternehmen schließen mit ihren Betreuungskräften meistens keine Arbeitsverträge, sondern Auftrags- oder Dienstleistungsverträge. Dann haben die Betreuungskräfte in Polen keinen Anspruch auf Kranken-, Verletzten- oder Arbeitslosengeld. Fragen Sie deshalb auch nach der Vertragsart.
Anstellung durch die Familie
Sie können eine Betreuungskraft auch selbst anstellen. Dann sind Sie Arbeitgeber: Sie zahlen mindestens den Mindestlohn, melden die Betreuungskraft zur Sozialversicherung an, tragen die Arbeitgeberbeiträge und die Beiträge zur Unfallversicherung und gewähren bezahlten Urlaub. Das bedeutet mehr Aufwand, dafür gestalten Sie den Arbeitsvertrag selbst. Einen Mustervertrag enthält die Broschüre der Verbraucherzentrale NRW zu ausländischen Haushalts- und Betreuungskräften.
Selbstständige Betreuungskräfte
Manche Agenturen vermitteln selbstständige Betreuungskräfte. Die Verbraucherzentralen empfehlen dieses Modell nur sehr eingeschränkt, denn Selbstständige bewegen sich oft in einer Grauzone zur Scheinselbstständigkeit. Stellt eine Prüfung fest, dass in Wahrheit ein Arbeitsverhältnis besteht, drohen hohe Nachzahlungen.
Arbeitszeit, freie Zeit und Mindestlohn
Eine Betreuung rund um die Uhr durch eine einzige Person ist rechtlich nicht möglich. Nach Angaben der Verbraucherzentralen darf die Arbeitszeit im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag und 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Viele Agenturen werben mit „24 Stunden“, im Vertrag stehen dann acht Stunden täglich. Dazu kommen Pausen, freie Tage und bezahlter Urlaub.
Auch für Betreuungskräfte aus Polen gilt der gesetzliche Mindestlohn, seit 1. Januar 2026 sind das 13,90 Euro brutto pro Stunde, ab 1. Januar 2027 werden es 14,60 Euro. Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Juni 2021 entschieden, dass entsandte Betreuungskräfte in Privathaushalten den Mindestlohn auch für Bereitschaftsdienst bekommen, also für Zeit, in der sie sich bereithalten müssen, um bei Bedarf sofort zu helfen (Az. 5 AZR 505/20).
Braucht die pflegebedürftige Person auch nachts regelmäßig Hilfe, reicht eine Betreuungskraft allein nicht. Die Verbraucherzentrale NRW hält das Modell zum Beispiel bei einer Demenz, die Betreuung rund um die Uhr erfordert, für ungeeignet. Verteilen Sie die Versorgung dann auf mehrere Schultern: Angehörige, einen Pflegedienst für feste Einsätze, eine Tagespflege oder eine zweite Kraft.
Für das Zusammenleben braucht die Betreuungskraft ein möbliertes Zimmer, möglichst ein eigenes Bad sowie Telefon und Internet, damit sie Kontakt zu ihrer Familie halten kann.
Woran Sie eine seriöse Vermittlung erkennen
Die Verbraucherzentralen empfehlen keine einzelnen Anbieter, nennen aber klare Prüfpunkte. Diese Fragen sollte eine Agentur ohne Ausweichen beantworten:
- Wie ist die Betreuungskraft beschäftigt: entsandt mit Arbeitsvertrag, bei Ihnen angestellt oder selbstständig?
- Legt jede Betreuungskraft eine gültige A1-Bescheinigung vor? Vereinbaren Sie schriftlich, dass Ihre Zahlung erst fällig wird, wenn die Bescheinigung bei der Ankunft vorliegt.
- Stehen Arbeitszeit, freie Zeit, Aufgaben und alle Kosten einschließlich der Vermittlungsgebühr im Vertrag?
- Wird der Bedarf vorher genau erfasst, auch für die Nacht, am besten bei einem Hausbesuch durch eine Pflegefachkraft?
- Bekommen Sie Vertragsmuster zum Prüfen, ohne sofort unterschreiben zu müssen?
- Können Sie vor dem Einsatz mit der Betreuungskraft telefonieren oder per Video sprechen, um ihre Deutschkenntnisse einzuschätzen?
- Bleibt die Agentur während des Einsatzes erreichbar und organisiert sie Ersatz, wenn die Betreuungskraft krank wird oder abreisen muss?
- Hat die Agentur ein vollständiges Impressum und einen Eintrag im Handelsregister? Ist das polnische Entsendeunternehmen im polnischen Gerichtsregister KRS eingetragen?
Eine Zertifizierung nach DIN SPEC 33454 ist ein gutes Zeichen, ersetzt aber nicht den Blick in den Vertrag. Lassen Sie sich nicht drängen: Ein seriöser Anbieter gibt Ihnen Zeit für die Entscheidung.
Betreuungskraft und Pflegedienst kombinieren
Viele Familien verbinden beides. Die Betreuungskraft ist im Alltag da, der Pflegedienst übernimmt zu festen Zeiten die Körperpflege oder die Behandlungspflege. Das entlastet die Betreuungskraft und sichert die Qualität der Pflege, so beschreibt es auch die Verbraucherzentrale NRW.
Für die Finanzierung zählt der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung. Pflegesachleistungen kann nur ein Pflegedienst mit Versorgungsvertrag abrechnen, nicht die Betreuungskraft (§ 36 SGB XI). Das Pflegegeld ab Pflegegrad 2 wird dagegen an Sie ausgezahlt. Damit stellen Sie die Pflege selbst sicher und können es auch für die Betreuungskraft verwenden. Nutzen Sie beides, erhalten Sie eine Kombinationsleistung: Das Pflegegeld sinkt um den Prozentsatz, zu dem Sie die Sachleistung ausschöpfen (§ 38 SGB XI). Welche Beträge Ihnen 2026 zustehen, steht in unserem Ratgeber zu den Zuschüssen der Pflegekasse.
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einen Beratungsbesuch zu Hause abrufen, in Pflegegrad 4 und 5 ist er vierteljährlich möglich. Wer den Besuch nicht abruft, dem kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld, im Wiederholungsfall entzieht sie es (§ 37 Abs. 3 und 6 SGB XI). Den Besuch machen zum Beispiel Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen. Dabei lässt sich auch besprechen, ob die Versorgung mit der Betreuungskraft gut läuft.
Voraussetzung für Pflegegeld und Sachleistung ist ein Pflegegrad. Die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst, in Berlin der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg. Seit 2021 ist er organisatorisch von den Krankenkassen unabhängig. Wie Antrag und Begutachtung ablaufen, erklärt unser Ratgeber dazu, wie Sie einen Pflegegrad in Berlin beantragen.
Beratung in Berlin
Neutral und kostenlos berät Sie der Pflegestützpunkt in Ihrem Bezirk. In Berlin gibt es 36 Pflegestützpunkte, drei in jedem Bezirk. Alle erreichen Sie über das kostenfreie Servicetelefon 0800 59 500 59, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Die Pflegestützpunkte beraten auch in anderen Sprachen, dafür vereinbaren Sie vorher einen Termin. Ob eine Beratung auf Polnisch möglich ist, erfahren Sie am Servicetelefon. Sobald Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben, haben Sie außerdem Anspruch auf Pflegeberatung über Ihre Pflegekasse (§ 7a SGB XI).
Betreuungskräfte selbst finden Rat zu Lohn, Arbeitszeit und Vertrag beim Beratungsnetzwerk Faire Mobilität des Deutschen Gewerkschaftsbundes, das in den Herkunftssprachen berät. In Berlin ist das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA) die Anlaufstelle.
Wie DAKOS Sie unterstützt
DAKOS ist seit 2012 als ambulanter Pflegedienst in Berlin tätig, unser Büro liegt in Charlottenburg. Neben einer Betreuungskraft übernehmen wir die Aufgaben, für die ein zugelassener Pflegedienst nötig ist, etwa die Grundpflege als Pflegesachleistung und die Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung. Wir helfen beim Antrag auf einen Pflegegrad und bereiten Sie auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor. Auf Wunsch helfen wir auch dabei, Therapeuten zu finden, etwa für eine Physiotherapie zu Hause in Berlin.
Unser Team spricht Deutsch, Russisch, Englisch, Serbisch und Polnisch. Ob für Ihre Einsätze eine polnischsprachige Pflegekraft eingeplant werden kann, besprechen wir im Erstgespräch. Für russischsprachige Familien beschreiben wir unser Angebot im Beitrag über unseren Pflegedienst mit russischsprachigen Pflegekräften.
Fragen zu Arbeitsvertrag, Entsendung oder Sozialversicherung einer Betreuungskraft klären Sie am besten vor Vertragsschluss mit der vermittelnden Agentur oder einer unabhängigen Beratungsstelle. Für die Leistungen unseres Pflegedienstes erhalten Sie auf Anfrage einen kostenfreien Kostenvorschlag. Kontaktieren Sie uns direkt, wenn Sie die Pflege neben einer Betreuungskraft planen möchten.
Häufige Fragen zu polnischen Pflegekräften in Berlin
Wo finde ich in Berlin eine polnische Pflegekraft?
Polnische Betreuungskräfte für den Haushalt vermitteln Agenturen, meist im Entsendemodell. Prüfen Sie Anbieter mit den Fragen aus der Liste oben und lassen Sie sich vorab im Pflegestützpunkt neutral beraten. Für Pflege durch Fachkräfte wenden Sie sich an einen ambulanten Pflegedienst und fragen nach polnischsprachigem Personal.
Darf eine polnische Betreuungskraft Medikamente geben?
Das Überwachen der Medikamenteneinnahme, Spritzen und Wundversorgung zählt die Verbraucherzentrale NRW zur medizinischen Behandlungspflege. Diese Aufgaben übernimmt eine Pflegefachkraft auf ärztliche Verordnung, nicht die Betreuungskraft.
Muss ich eine polnische Betreuungskraft anmelden?
Im Entsendemodell haben Sie keine Arbeitgeberpflichten. Arbeitgeber ist das polnische Unternehmen, die A1-Bescheinigung belegt die Sozialversicherung in Polen. Stellen Sie die Betreuungskraft selbst an, sind Sie Arbeitgeber und melden sie zur Sozialversicherung an.
Wie lange darf eine entsandte Betreuungskraft bleiben?
Eine A1-Bescheinigung gilt höchstens 24 Monate. Wie lange eine einzelne Betreuungskraft bei Ihnen bleibt und wie Wechsel und Anreise geregelt sind, steht im Vertrag mit Agentur und Entsendeunternehmen.
Fazit
Eine polnische Betreuungskraft kann den Alltag zu Hause tragen, wenn das Modell sauber geregelt ist: A1-Bescheinigung ab dem ersten Tag, klare Arbeitszeiten, Mindestlohn auch für Bereitschaft und ein Vertrag, der Aufgaben und Kosten offenlegt. Pflege und Behandlungspflege gehören in die Hände eines Pflegedienstes, der mit Pflege- und Krankenkasse abrechnet. Neutral beraten werden Sie bei den Berliner Pflegestützpunkten.
Stand: Oktober 2026. Rechtsstand und Beträge nach den unten genannten Quellen, abgerufen am 14.10.2026.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Ausländische Betreuungskräfte, wie geht das legal? (Stand 13.08.2026), Betreuung im Entsendemodell: Bitte nur mit A1-Bescheinigung und A1-Bescheinigung: Diese Tricks sind für Verbraucher riskant (beide Stand 05.08.2026), Wie finde ich eine seriöse Vermittlungsagentur für häusliche Betreuung? (Stand 18.07.2025).
- Verbraucherzentrale NRW: Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten, Broschüre, Stand 02/2024 (Beträge darin veraltet).
- Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 24.06.2021, 5 AZR 505/20.
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, § 1.
- Sozialgesetzbuch XI: § 7a, § 36, § 37, § 38 und § 71; Sozialgesetzbuch V: § 37.
- Service Berlin: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (EU/EWR/Schweiz) als Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Pflegefachperson, Landesamt für Gesundheit und Soziales.
- Pflegestützpunkte Berlin, Servicetelefon und Beratungsangebot.
- Faire Mobilität: Häusliche Betreuung, Rechte von Betreuungskräften aus Polen.
