Pflegekraft legt Hände auf Schultern von pflegebedürftiger Person im Rahmen der Grundpflege

Grundpflege verbessert den Alltag von Pflegebedürftigen

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Ein Krankenhausaufenthalt, ein Unfall, eine schwere Krankheit oder altersbedingte Beschwerden führen nicht selten dazu, dass ein bis dahin normal lebender Mensch pflegebedürftig wird. Liegt in dem individuellen Fall nach Einschätzung der Experten des Medizinischen Dienstes keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vor, können die Betroffenen die erforderliche Grundpflege, also pflegerische Unterstützung aus unterschiedlichen Bereichen und die hauswirtschaftliche Versorgung, als Leistung der Pflegeversicherung erhalten. Die einzelnen Maßnahmen und Hilfsarten sind in der Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege (HKP-Richtlinie) festgelegt.

Was ist Grundpflege?

Die Grundpflege umfasst alle Tätigkeiten, die für die grundlegende Versorgung einer pflegebedürftigen Person erforderlich sind. Das sind Hilfen bei Aufgaben im Alltag, wie zum Beispiel der Körperpflege, Ernährung und Mobilität im häuslichen Umfeld.

Kontakt und Kommunikation mit anderen Menschen, körperliche Bewegung zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Maßnahmen zur Vorbeugung von Erkrankungen sind ebenfalls ein Bereich der Grundpflege. Die Unterstützung kann vorübergehend oder dauerhaft gewährt werden und soll dem Pflegebedürftigen dabei helfen, möglichst lange selbstständig zu bleiben.

Welche Arten der Grundpflege gibt es?

Unterteilt wird die Grundpflege in die drei Formen: ambulante häusliche Pflege, teilstationäre Pflege und stationäre Pflege. Bei der ambulanten häuslichen Pflege betreut ein Pflegedienst und/oder Angehörige den Bedürftigen.

Im Rahmen der teilstationären Pflege besucht die bedürftige Person eine Tagespflegeeinrichtung und wird dort von den dort tätigen Pflegemitarbeitern betreut. In Pflege- oder Seniorenheimen wird die vollstationäre Pflege durchgeführt. Hier führt geschultes Personal die Grundpflege durch und kümmert sich um die Belange des Patienten.

Eine anspruchsvollere Form der Grundpflege wird bei bettlägerigen Patienten durchgeführt, weil hier alle Grundverrichtungen wie Essen und Trinken, Körperpflege, Wundversorgung und Ausscheiden im Bett stattfinden. Das wird „Grundpflege im Bett“ genannt.

Eine weitere Variante der Grundversorgung kommt bei der 24-Stunden-Betreuung zum Tragen, bei der neben pflegenden Angehörigen und ambulanten Pflegedienstmitarbeitern nicht selten externe Pflegepersonen „rund um die Uhr“ im Einsatz sind.

Zudem werden die Unterstützungsmaßnahmen bei der Körperpflege in die große Grundpflege und die kleine Grundpflege unterteilt. Die Maßnahmen dabei sind in sogenannten verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen festgelegt und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im Kern beschreiben sie den Aufwand, den ein Angehöriger oder eine Pflegekraft beim Waschen hat.

Wurde die Grundpflege als Teil der häuslichen Krankenpflege nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) durch den Arzt verordnet, gehört sie zu dem Paket aus Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Das sind dann Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege.

Der Aufwand für die Grundpflege ist ein entscheidender Faktor bei der Ermittlung und Einstufung in einen der fünf Pflegegrade bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit des Bedürftigen. Die Grundpflege nach SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung.

Anspruch auf diese Grundpflege haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 (ehemals Pflegestufen).

Die Grundpflege bezeichnet regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen. Sie darf nicht mit der durch den Arzt verordneten medizinischen Leistung der Behandlungspflege verwechselt werden.

Was wird bei der Grundpflege gemacht?

Die kleine Grundpflege umfasst die Auswahl und das Bereitlegen der vom Patienten gewünschten Kleidung, Hilfe beim An und Ausziehen, das Waschen von Gesicht und Oberkörper, sowie des Genitalbereichs und des Gesäßes. Mund, Zähne, Zahnprothesen und Lippen werden gereinigt und gepflegt.

Hilfestellung erfolgt bei der Ausscheidung von Harn und Stuhl entweder im Bett oder auf der Toilette, inklusive der Entsorgung. Oder es findet die Begleitung zum WC mit anschließender Reinigung statt. Gegebenenfalls ist die Katheterpflege oder Stomaversorgung bei künstlichem Darmausgang erforderlich.

Bei der großen Grundpflege erfolgt die Auswahl der Kleidung und Unterstützung beim An- und Ausziehen. Die Körperpflege ist erweitert auf eine Ganzkörperwäsche am Waschbecken, in der Badewanne oder in der Dusche. Des Weiteren werden die Haare gewaschen und getrocknet. Mund-, Zahn- und Lippenpflege einschließlich bei Bedarf Versorgung von Zahnprothesen werden wie bei der kleinen Grundpflege durchgeführt.

Wie bei der kleinen Grundpflege sind Hilfestellungen bei der Ausscheidung von Harn und Stuhl inklusive der Entsorgung oder für die Begleitung zum WC mit anschließender Reinigung auch Teil der großen Grundpflege. Hier wird ebenfalls die Katheterpflege und Stomaversorgung bei künstlichem Darmausgang durchgeführt.

Neben den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität zählen die Vorbeugung von Folgeerkrankungen und die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation zu den fünf Teilbereichen, in die Grundpflege aufgeteilt ist.

Die Körperpflege beinhaltet:

  • Hilfe beim Waschen (tägliche Körperwäsche von Teilbereichen oder des gesamten Körpers inklusive Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung)
  • Mundhygiene (Zahnpflege, Lippenpflege und Versorgung von Zahnprothesen)
  • Haarpflege und Rasur (Kämmen der Haare und Rasieren bei Herren)
  • Haut- und Nagelpflege (Eincremen bei trockener Haut sowie Schneiden und Feilen der Nägel)
  • Stuhlgang und Urinausscheidung (Hilfe bei der Blasen- und Darmentleerung, Wechsel von Inkontinenzmaterial, Reichen und Entleeren der Bettpfanne, Wechsel und Entsorgung von künstlichen Darm- und Blasenausgängen, Reinigen von Kathetern und Hygienemaßnahmen im Intimbereich)

Maßnahmen zur Ernährung umfassen:

  • Mundgerechte Zubereitung der täglichen Mahlzeiten
  • Unterstützung bei der Aufnahme der Speisen und Getränke
  • Erwärmen und mundgerechtes Anreichen der Speisen
  • Hilfe beim Trinken
  • Füttern der bedürftigen Person bei Bedarf

Unterstützung bei der Mobilität:

  • Hilfe bei der Bewegung im eigenen Wohnraum
  • Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen
  • Hilfe beim An- und Ausziehen
  • Hilfe beim An- und Ablegen von Prothesen
  • Aufrichten und Umlagern im Bett
  • Hilfe beim Verlassen und Betreten des Wohnraums,
  • Aktives funktionsgerechtes Bewegen der bettlägerigen Person

Vorbeugung vor Folgeerkrankungen:

Unterstützung bei der Vermeidung von Folgeerkrankungen (wie zum Beispiel Verdauungsprobleme, Pilzinfektionen, Hauterkrankungen, Lungenentzündung) durch

  • Körperpflege
  • Umbetten
  • Eincremen trockener Haut
  • Informationen über richtige Ernährung

Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation erfolgt durch:

  • Gedächtnistraining
  • Sprechübungen
  • Das Üben grundlegender Tätigkeiten

Wer darf die Grundpflege durchführen?

Um Leistungen der Grundpflege zu erbringen, ist keine pflegerische Ausbildung vorgeschrieben. Pflegen können demnach zum Beispiel Ehepartner, weitere Familienangehörige, Nachbarn oder Bekannte. Es können auch professionelle Pflegepersonen sein. Diese sind bei der Grundpflege im Bereich der Alten- und Seniorenpflege erforderlich.

Die Pflegekraft soll die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung, sowie die Prüfung der Grundpflege gewährleisten. Eine wichtige Vorgabe dabei ist, dass sich die pflegebedürftige Person bei den teilweise intimen Hilfestellungen wohl fühlt.

Wie lange dauert die Grundpflege?

Für eine Ganzkörperwäsche benötigt eine erfahrene Pflegekraft vom ambulanten Pflegedienst etwa 20-25 Minuten, für die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 15-20 Minuten, für die Begleitung bei Ausscheidungen zwischen 2-10 Minuten, für eine Rasur oder das komplette Ankleiden etwa 10 Minuten.

Pflegende Angehörige dürften anfangs etwas mehr Zeit für diese Tätigkeiten benötigen. Allerdings ist der Zeitaufwand, den die Pflegekraft bei der Durchführung der täglichen Grundpflege benötigt, nicht mehr ausschlaggebend für die Einstufung in einen Pflegegrad. Gewertet wird einzig der Grad der Selbstständigkeit des Bedürftigen bei der jeweiligen Durchführung der Maßnahmen.

Wer übernimmt die Kosten für die Grundpflege?

Die Kostenübernahme im Rahmen der Grundpflege hängt davon ab, wie sie organisiert ist. Bei der Pflege durch Angehörige zahlen die Pflegekassen Pflegegeld, das derzeit von monatlich 316 Euro bei der Einstufung des Bedürftigen in den Pflegegrad 2 bis zu 901 Euro beim Pflegegrad 5 reicht. Zudem übernehmen die Kassen einen Teil der Kosten für einen professionellen Pflegedienst und für die teil- oder vollstationäre Pflege.

Jedoch reicht das Geld der Pflegepflichtversicherungen, die als Teilkaskoversicherung betrachtet werden müssen, für die komplette Grundpflege häufig nicht aus. Abhängig vom Pflegegrad kann daher eine Finanzierungslücke von deutlich mehr als 1.000 Euro im Monat entstehen. Zudem erhalten Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 als Zuschuss eine monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro. Mit diesem Betrag können zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutzmasken, Flächendesinfektionsmittel und Händedesinfektion finanziert werden.

Auswirkungen des Coronavirus
Liebe Berliner*innen und Brandenburger*innen, Liebe Ratsuchende,
die Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben Auswirkungen auf sämtliche Projekte und Einrichtungen der DAKOS PFLEGEDIENST.
Die notwendige Versorgung und Betreuung unserer Kund*innen in der Häuslichkeit läuft unter besonderen zusätzlichen hygienischen Auflagen weiter. Beratungen nach §37.3 SGB XI werden telefonisch durchgeführt. Wenden Sie sich hierzu gern an Ihre DAKOS-Station in Ihrer Nähe.
Die Besuchsdienste der Pflegedienst DAKOS werden unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen fortgeführt. Gruppenangebote können derzeit nicht stattfinden. Trotz aller Einschränkungen sind wir natürlich auch weiterhin für Ihre Fragen und Probleme erreichbar – telefonisch und per E-Mail in den einzelnen Einrichtungen oder zentral im nebenstehenden Kontaktfeld.
Veränderungen werden vor Ort auch durch Aushänge kenntlich gemacht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
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