Alltagsbegleiter hält die Hand von einem älteren Mann

Alltagsbegleiter und Betreuungskraft für Pflegebedürftige 

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Inhaltsverzeichnis

Ein Alltagsbegleiter unterstützt ältere und pflegebedürftige Menschen dabei, ihren Alltag zu Hause zu bewältigen: mit Gesellschaft und Gesprächen, Begleitung zu Terminen, gemeinsamer Beschäftigung und Hilfe im Haushalt. Körperpflege, Medikamente und Behandlungspflege gehören nicht dazu, dafür ist ein Pflegedienst zuständig.

Bezahlen können Sie die Alltagsbegleitung mit dem Entlastungsbetrag der Pflegekasse von 131 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist, dass das Angebot nach Landesrecht anerkannt ist. In Berlin dürfen anerkannte Anbieter höchstens 25 Euro pro Stunde für Betreuung berechnen. Dieser Ratgeber erklärt Aufgaben und Grenzen, die Unterschiede zu Betreuungs- und Pflegekräften, Kosten und Finanzierung, die Suche nach einem Anbieter in Berlin und was Sie brauchen, um selbst als Alltagsbegleiter zu arbeiten.

Was ist ein Alltagsbegleiter?

Alltagsbegleiter gehören zu den „Angeboten zur Unterstützung im Alltag“, die das Pflegeversicherungsgesetz in § 45a SGB XI ausdrücklich nennt. Solche Angebote sollen Pflegebedürftigen helfen, möglichst lange selbstständig in ihrer Wohnung zu leben und Kontakte zu anderen Menschen zu halten. Zugleich entlasten sie pflegende Angehörige.

Im Alltag sind viele Begriffe unterwegs: Alltagsbegleiter, Alltagshelfer, Seniorenbegleiter, Betreuungskraft oder Präsenzkraft. Die Bundesagentur für Arbeit führt Betreuungskraft und Alltagsbegleiter als einen gemeinsamen Beruf. Alltagsbegleiter arbeiten bei Ihnen zu Hause, in der Tagespflege, in Wohngemeinschaften oder im Pflegeheim. Wer zu Hause über die Pflegekasse abrechnen möchte, braucht einen Anbieter, dessen Angebot die zuständige Landesbehörde anerkannt hat.

Was macht ein Alltagsbegleiter und was nicht?

Im Mittelpunkt steht, was die betreute Person noch selbst kann. Alltagsbegleiter stärken diese Fähigkeiten, statt Aufgaben einfach abzunehmen. Wie viel Zeit sie wofür verwenden, vereinbaren Sie mit dem Anbieter.

Betreuung und Gesellschaft

Viele ältere Menschen leben allein und sehen tagelang niemanden. Alltagsbegleiter bringen Abwechslung: Sie führen Gespräche, gehen spazieren, lesen vor, spielen Gesellschaftsspiele, schauen gemeinsam Fotoalben an oder begleiten zu Veranstaltungen im Kiez. Bei Menschen mit Demenz geben feste Abläufe und vertraute Gesichter Halt. Wer bei einem Angehörigen nachlassendes Gedächtnis bemerkt, bekommt mit einem Demenztest mit 30 Punkten eine erste Orientierung. Die Diagnose stellt aber nur eine Ärztin oder ein Arzt.

Begleitung und Hilfe im Alltag

Alltagsbegleiter gehen mit zum Arzt, zur Physiotherapie, zur Bank oder zum Amt. Auch bei ambulanten Untersuchungen, etwa einer Magenspiegelung ohne Narkose, erleichtert eine vertraute Begleitung den Weg hin und zurück. Dazu kommen Einkäufe, gemeinsames Kochen, leichte Hausarbeiten, Wäsche und Hilfe beim Sortieren von Post und Schriftverkehr.

Manche Anbieter haben sich auf Betreuung spezialisiert, andere auf haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzen und Einkaufen. In Berlin gelten für beides unterschiedliche Preisobergrenzen.

Wo die Grenze liegt

Alltagsbegleiter sind keine Pflegekräfte. Hilfe beim Waschen und Anziehen, Essen anreichen, Wundversorgung, Medikamente stellen oder geben gehören nicht zu ihren Aufgaben. Die Grundpflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst als Pflegesachleistung. Behandlungspflege wie die Pflege eines Dauerkatheters zu Hause übernimmt eine Pflegefachkraft auf ärztliche Verordnung, die Kosten trägt dann die Krankenkasse.

Alltagsbegleiter dürfen aber an Termine erinnern, und sie merken oft als Erste, wenn sich etwas verändert: weniger Appetit, mehr Stürze, neue Verwirrtheit. Solche Beobachtungen sollten sie an Angehörige oder den Pflegedienst weitergeben.

Alltagsbegleiter, Betreuungskraft, Pflegekraft, Haushaltshilfe: die Unterschiede

Die Begriffe werden oft durcheinander verwendet. Entscheidend sind zwei Fragen: Wer darf pflegen, und wer bezahlt?

RolleTypische AufgabenQualifikationFinanzierung
Alltagsbegleiter (zu Hause)Betreuung, Begleitung, Hilfe im Haushaltin Berlin Schulung ab 30 Stunden, Anleitung durch eine FachkraftEntlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch, Verhinderungspflege
Betreuungskraft (Pflegeheim, Tagespflege)Betreuung und Aktivierung, keine Pflege40 Stunden Praktikum, 160 Unterrichtsstunden, 2 Wochen BetreuungspraktikumZuschlag der Pflegekasse an die Einrichtung
Pflegekraft (Pflegedienst)Grundpflege, Behandlungspflege, Betreuung, HaushaltAusbildung als Pflegefachkraft oder PflegehelferPflegesachleistung, Behandlungspflege über die Krankenkasse
HaushaltshilfePutzen, Wäsche, Einkaufenje nach AnbieterEntlastungsbetrag bei anerkannten Angeboten, Krankenkasse nur in Sonderfällen

Zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen und Tagespflegen arbeiten nach Richtlinien des GKV-Spitzenverbands (§ 53b SGB XI). Danach sind sie ausdrücklich keine Pflegekräfte und dürfen weder regelmäßig noch planmäßig in Körperpflege oder Hauswirtschaft eingebunden werden. Die Pflegekasse bezahlt sie über einen Zuschlag an die Einrichtung. Pflegebedürftige dürfen damit weder ganz noch teilweise belastet werden.

Eine examinierte Pflegekraft brauchen Sie für Begleitung, Betreuung und Haushalt nicht. Anerkannte Angebote in Berlin müssen aber eine Fachkraft mit mindestens dreijähriger Ausbildung in Pflege oder Hauswirtschaft beschäftigen, die die Helfenden anleitet. Eine Haushaltshilfe der Krankenkasse bekommen ältere Menschen nur in Sonderfällen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, längstens für vier Wochen und nur ohne Pflegegrad 2 bis 5.

Was kostet ein Alltagsbegleiter und was zahlt die Pflegekasse?

Die Kosten hängen vom Anbieter und vom Umfang ab. Wer privat einen Alltagsbegleiter ohne Anerkennung beauftragt, zahlt den vereinbarten Preis und kann dafür keinen Entlastungsbetrag nutzen. Bei anerkannten Angeboten gibt es in Berlin Preisobergrenzen, und Sie können drei Leistungen der Pflegeversicherung einsetzen.

LeistungPflegegradBetrag 2026Hinweis
Entlastungsbetrag1 bis 5131 € im MonatErstattung gegen Beleg, Rest bis 30. Juni des Folgejahres nutzbar
Umwandlungsanspruch2 / 3 / 4 / 5bis 318,40 / 598,80 / 743,60 / 919,60 € im Monat40 Prozent der Sachleistung, Pflegegeld sinkt anteilig
Verhinderungspflege2 bis 5aus 3.539 € im Jahrstundenweise möglich, unter 8 Stunden am Tag volles Pflegegeld

Entlastungsbetrag: 131 Euro ab Pflegegrad 1

Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat, also 1.572 Euro im Jahr. Einen Antrag vorab brauchen Sie nicht. Sie reichen die Rechnung des anerkannten Anbieters bei der Pflegekasse ein und bekommen die Kosten erstattet. Was Sie in einem Jahr nicht verbrauchen, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Mehr zu Anspruch, Ansparen und Abrechnung lesen Sie in unserem Ratgeber zum Entlastungsbetrag.

Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 Prozent Ihres monatlichen Betrags für Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden, soweit Sie ihn nicht für einen Pflegedienst brauchen. Einen Antrag vorab brauchen Sie auch dafür nicht, die Pflegekasse erstattet gegen Beleg. Beziehen Sie Pflegegeld, sinkt es anteilig: Wer in Pflegegrad 2 die vollen 318,40 Euro umwandelt, nutzt 40 Prozent der Sachleistung und erhält noch 60 Prozent des Pflegegelds, also 208,20 Euro. Wie beim Pflegegeld gehört dann der regelmäßige Beratungsbesuch dazu. Umwandlung und Entlastungsbetrag können Sie nebeneinander nutzen.

Stundenweise Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2

Fällt die private Pflegeperson aus, etwa wegen Urlaub, Krankheit oder eines freien Nachmittags, zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 eine Ersatzpflege. Dafür steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit. Auch ein Alltagsbegleiter kann einspringen, stundenweise ist das oft am praktischsten. Dauert die Verhinderung weniger als acht Stunden am Tag, bekommen Sie das Pflegegeld weiter in voller Höhe.

Steuervorteil

Was Sie selbst bezahlen, können Sie in der Steuererklärung angeben. Die Einkommensteuer sinkt um 20 Prozent der Kosten für Betreuungs- und Pflegeleistungen, zusammen mit anderen haushaltsnahen Dienstleistungen um höchstens 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung auf das Konto des Anbieters. Was die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag erstattet, zählt nicht mit. Das Pflegegeld mindert den Betrag dagegen nicht.

Alltagsbegleitung in Berlin: Anerkennung, Preise, Anbieter

In Berlin erkennt die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege die Angebote zur Unterstützung im Alltag an, Grundlage ist die Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO). Anerkannt werden nur Träger mit einer Fachkraft mit dreijähriger Ausbildung in Pflege oder Hauswirtschaft, Einzelunternehmen nicht. Die Helfenden müssen eine Schulung von mindestens 30 Stunden nachweisen.

Preisobergrenzen

Anerkannte Anbieter dürfen in Berlin höchstens 25,00 Euro pro Stunde für Betreuung und 35,50 Euro pro Stunde für haushaltsnahe Dienstleistungen verlangen. Der Stundensatz ist ein Gesamtpreis, Fahrtkosten oder Verwaltungsgebühren kommen nicht dazu. Das Erstgespräch ist kostenlos. Rechnerisch reicht der Entlastungsbetrag von 131 Euro damit für gut fünf Stunden Betreuung oder knapp vier Stunden Haushaltshilfe im Monat.

AngebotHöchstsatz je StundeStand
Betreuung durch anerkannte Angebote25,00 €Werte 01/2025, bestätigt 11/2025
Haushaltsnahe Dienstleistungen35,50 €Werte 01/2025, bestätigt 11/2025
Nachbarschaftshilfe8,00 €PuVO seit 14.01.2021

Nachbarschaftshilfe

Auch Nachbarn, Bekannte oder Freunde können helfen und über den Entlastungsbetrag bezahlt werden. Sie müssen volljährig sein, dürfen nicht mit Ihnen zusammenleben, nicht bis zum zweiten Grad mit Ihnen verwandt oder verschwägert und nicht Ihre Pflegeperson sein. Sie helfen höchstens zwei Pflegebedürftigen und besuchen vorher eine Schulung von sechs Stunden. Danach lassen sie sich bei Ihrer Pflegekasse registrieren und können bis zu 8 Euro pro Stunde abrechnen, bis der Entlastungsbetrag aufgebraucht ist. Das sind rechnerisch gut 16 Stunden im Monat.

So finden Sie einen Anbieter

Alle anerkannten Angebote listet das Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung in seiner Angebotssuche, sortiert nach Bezirk, Zielgruppe und Leistung. Kostenlos und neutral beraten auch die Berliner Pflegestützpunkte unter 0800 59 500 59. Achten Sie bei der Auswahl auf diese Punkte:

  • kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause, am besten mit der Fachkraft des Anbieters
  • schriftlicher Vertrag mit Stundensatz, Leistungen und Kündigungsfrist
  • möglichst feste Bezugspersonen, vor allem bei Demenz
  • Leistungsnachweis jeden Monat prüfen, leere Felder streichen, keine Blanko-Nachweise unterschreiben und eine Kopie behalten

Alltagsbegleiter werden: Voraussetzungen, Qualifikation, Gehalt

Einen pflegerischen Berufsabschluss brauchen Sie nicht. Wichtiger sind Einfühlungsvermögen, Geduld, Zuverlässigkeit und Freude am Umgang mit älteren Menschen. Welche Schulung nötig ist, hängt vom Einsatzort ab:

  • Pflegeheim und Tagespflege: Die Richtlinien nach § 53b SGB XI verlangen ein Orientierungspraktikum von 40 Stunden, eine Qualifizierung von mindestens 160 Unterrichtsstunden und ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum. Danach folgen jedes Jahr mindestens 16 Stunden Fortbildung. Examinierte Pflegekräfte erfüllen die Anforderungen grundsätzlich schon.
  • Zu Hause bei einem anerkannten Angebot in Berlin: Schulung von mindestens 30 Stunden, Anleitung durch eine Fachkraft.
  • Nachbarschaftshilfe in Berlin: Schulung von sechs Stunden, ehrenamtlich mit höchstens 8 Euro pro Stunde.

Wer bei einem Pflegedienst, einem Betreuungsdienst oder in einem Pflegeheim angestellt ist, bekommt seit 1. Juli 2026 mindestens den Pflegemindestlohn von 16,52 Euro brutto pro Stunde, ab 1. Juli 2027 mindestens 16,95 Euro. Bei 40 Wochenstunden sind das rechnerisch rund 2.860 Euro brutto im Monat. Für Hauswirtschaftskräfte gilt der Pflegemindestlohn nur, wenn sie mindestens ein Viertel ihrer Arbeitszeit betreuend oder pflegend mit Pflegebedürftigen arbeiten. Außerhalb der Pflegebranche gilt der allgemeine Mindestlohn von 13,90 Euro. Das tatsächliche Gehalt hängt von Tarif, Arbeitgeber und Erfahrung ab. Welche Stellen DAKOS gerade besetzt, finden Sie auf unserer Seite Pflegedienst Job.

Wie DAKOS Sie unterstützt

DAKOS ist seit 2012 als ambulanter Pflegedienst in Berlin tätig. Wir beraten Sie, welche Hilfe im Alltag Ihnen zusteht und wie Sie Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege sinnvoll kombinieren. Unsere kostenlose Pflegeberatung in Berlin umfasst auch den Beratungsbesuch, den Pflegegeldbeziehende regelmäßig nachweisen müssen.

Wo Pflege nötig wird, ergänzt ein Pflegedienst die Alltagsbegleitung: bei der Körperpflege, bei Medikamenten und bei ärztlich verordneter Behandlungspflege. Einige Hilfen im Haushalt und bei der Betreuung bietet auch ein mobiler Pflegedienst als Pflegesachleistung an. Im Betreuten Wohnen bietet DAKOS Haushaltsservice und Freizeitangebote. Wenn Sie als Angehörige eine Pause brauchen oder gemeinsam verreisen möchten, zeigt unser Ratgeber zum Urlaub für pflegebedürftige Personen, wie eine Auszeit gelingt. Unser Team spricht Deutsch, Russisch, Englisch, Serbisch und Polnisch.

Fazit

Alltagsbegleiter bringen Gesellschaft, Begleitung und Hilfe im Haushalt, Pflege übernehmen sie nicht. Mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro ab Pflegegrad 1 und dem Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen großen Teil, wenn das Angebot anerkannt ist. In Berlin finden Sie anerkannte Anbieter über das Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung, der Stundensatz für Betreuung liegt dort bei höchstens 25 Euro.

Häufige Fragen zu Alltagsbegleitern

Ein Alltagsbegleiter unterstützt ältere und pflegebedürftige Menschen bei der Gestaltung ihres Alltags. Dazu gehören Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zu Arztterminen und Behördengängen, gemeinsame Beschäftigung sowie Hilfe im Haushalt, etwa beim Einkaufen oder Kochen. Körperpflege, Medikamentengabe und andere pflegerische Aufgaben gehören nicht dazu, dafür ist ein Pflegedienst zuständig. Ziel ist, dass Pflegebedürftige möglichst lange selbstständig zu Hause leben und Angehörige entlastet werden.
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag dürfen in Berlin höchstens 25 Euro pro Stunde für Betreuung und 35,50 Euro pro Stunde für haushaltsnahe Dienstleistungen berechnen, Fahrtkosten und Verwaltungsgebühren sind nicht erlaubt. Ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer bekommen höchstens 8 Euro pro Stunde. Mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat bezahlen Sie so rund fünf Stunden Betreuung zum Höchstsatz oder etwa 16 Stunden Nachbarschaftshilfe.
Ja, die Pflegekasse erstattet die Kosten, wenn das Angebot nach Landesrecht anerkannt ist. Ab Pflegegrad 1 stehen dafür 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat bereit, nicht genutzte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich bis zu 40 Prozent Ihres Sachleistungsbetrags umwandeln, in Pflegegrad 2 also bis zu 318,40 Euro im Monat. Ihr Pflegegeld sinkt dann anteilig.
Die Begriffe werden oft gleich verwendet, die Bundesagentur für Arbeit führt beide als einen Beruf. Betreuungskraft meint meist zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen und Tagespflegen, die nach den Richtlinien zu § 53b SGB XI 160 Unterrichtsstunden und ein zweiwöchiges Praktikum absolvieren. Alltagsbegleiter arbeiten meist bei Ihnen zu Hause für ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag, in Berlin mit einer Schulung von mindestens 30 Stunden.
Nein, für Begleitung, Betreuung und Hilfe im Haushalt ist keine examinierte Pflegekraft nötig. Anerkannte Angebote in Berlin müssen aber eine Fachkraft mit mindestens dreijähriger Ausbildung beschäftigen, die die Helfenden anleitet und das Erstgespräch führt. Sobald Körperpflege, Wundversorgung oder Medikamente gebraucht werden, ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig. Die Grundpflege zahlt die Pflegekasse, ärztlich verordnete Behandlungspflege die Krankenkasse.
Anerkannte Anbieter finden Sie in der Angebotssuche des Kompetenzzentrums Pflegeunterstützung, sortiert nach Bezirk, Zielgruppe und Leistung. Kostenlos beraten die Berliner Pflegestützpunkte unter 0800 59 500 59. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, schließen Sie einen schriftlichen Vertrag und unterschreiben Sie keine leeren Leistungsnachweise. Fragen Sie nach der Fachkraft: Jeder anerkannte Anbieter muss eine Fachkraft mit dreijähriger Ausbildung in der Pflege oder Hauswirtschaft haben.
Ja, einen pflegerischen Berufsabschluss brauchen Sie nicht, eine Schulung aber schon. Für Betreuungskräfte in Pflegeheimen und Tagespflegen verlangen die Richtlinien zu § 53b SGB XI ein Orientierungspraktikum von 40 Stunden, 160 Unterrichtsstunden, ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum und jährlich 16 Stunden Fortbildung. In Berlin müssen Helfende anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag eine Schulung von mindestens 30 Stunden nachweisen.
Wer als Alltagsbegleiter oder Betreuungskraft bei einem Pflegedienst, Betreuungsdienst oder Pflegeheim angestellt ist, bekommt seit 1. Juli 2026 mindestens 16,52 Euro brutto pro Stunde, ab 1. Juli 2027 mindestens 16,95 Euro. Das legt die Pflegemindestlohn-Verordnung fest, für reine Hauswirtschaftskräfte gelten Ausnahmen. Außerhalb der Pflegebranche gilt der allgemeine Mindestlohn von 13,90 Euro. Das genaue Gehalt hängt von Tarif, Arbeitszeit und Arbeitgeber ab.

Stand: September 2026. Beträge nach dem Rechtsstand 2026; Berliner Höchstsätze nach den Angaben des Kompetenzzentrums Pflegeunterstützung und der Verbraucherzentrale Berlin. Rechnungen wie die Stundenzahl aus dem Entlastungsbetrag und das Monatsbrutto sind eigene Berechnungen.

Quellen

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